Landgericht Hannover

Mordprozess um Rahma A.: Keine Reue, keine Entschuldigung

Zum Auftakt des Mordprozesses um Rahma A. schweigt der Angeklagte zur Tat. Die Debatte um ein mögliches rassistisches Motiv hält an.

05
01
2026
Petition für Rahma
Petition für Rahma

Vor dem Landgericht Hannover hat am Montag der Mordprozess gegen den 31-jährigen Alexander K. begonnen. Ihm wird vorgeworfen, die 26-jährige Algerierin Rahma A. Anfang Juli 2024 in ihrer Wohnung in Hemmingen-Arnum mit einem Jagdmesser tödlich verletzt zu haben. Während die Anklage von Mord ausgeht, lässt die Einlassung des Angeklagten zentrale Fragen unbeantwortet – insbesondere mit Blick auf ein mögliches rassistisches Tatmotiv.

Der Gerichtssaal ist nahezu vollständig besetzt, unter den Zuhörerinnen und Zuhörern viele Frauen mit Hijab. Auf der Nebenklagebank sitzen Rahmas Mutter Zohra A. und ihre Schwester Amel A., die eigens aus Algerien angereist sind. Der Tod der jungen Frau, die in Hannover ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvierte und eine Ausbildung im Pflegebereich anstrebte, hat weit über Niedersachsen hinaus Entsetzen ausgelöst – insbesondere in migrantischen und muslimischen Communities.

In sozialen Netzwerken wird seit Monaten die Frage diskutiert, wie der Fall öffentlich verhandelt würde, wenn die Rollen vertauscht wären: ein muslimischer Mann, eine deutsche Frau. Initiativen fordern eine lückenlose Aufklärung und die ernsthafte Prüfung eines möglichen islamfeindlichen Hintergrunds. Hinweise darauf finden sich bislang weder ausdrücklich in der Anklageschrift noch in der Einlassung des Angeklagten.

Alexander K. selbst äußerte sich vor Gericht nicht zur Tat. In einer vorbereiteten Erklärung schilderte er stattdessen einen langjährigen Nachbarschaftsstreit mit dem damaligen Hauptmieter der Wohnung unter ihm, bei dem es um Lärm, Zigarettenrauch und gegenseitige Vorwürfe gegangen sei. Rahma A., die im September 2024 als Untermieterin in diese Wohnung einzog, erwähnte K. mit keinem Wort. Eine Entschuldigung an die Familie der Getöteten blieb aus.

„Er hat unsere ganze Familie zerstört“

Die Schwester der Verstorbenen zeichnete hingegen ein anderes Bild. Rahma habe Angst vor dem Angeklagten gehabt, berichtete Amel A. vor Gericht. Es habe laute Tritte gegen die Wohnungstür gegeben, aggressive Geräusche, Einschüchterung. „Er hat nicht nur meine Schwester getötet“, sagte sie unter Tränen in Richtung des Angeklagten. „Er hat unsere ganze Familie zerstört.“ K. zeigte währenddessen keine erkennbare Regung.

Der Hauptmieter der Wohnung, der ursprünglich als Zeuge geladen war, ist nach Angaben aus Ermittlerkreisen untergetaucht. Dennoch richtete sich der Zorn des Angeklagten offenbar zunehmend gegen die Wohnung – und damit gegen Rahma. Ob und inwieweit dabei rassistische Zuschreibungen, Fremdenfeindlichkeit oder islamfeindliche Ressentiments eine Rolle spielten, ist bislang nicht aufgearbeitet, bleibt aber angesichts der Tatdynamik und der gesellschaftlichen Dimension des Falls eine offene Frage.

In seiner Erklärung zeichnete K. sich selbst als Opfer: beruflicher Stress, Kündigung, finanzielle Not, Schlaflosigkeit. Am Tattag, dem 4. Juli, sei er „ausgehungert und am Ende“ gewesen. „Ich habe die Kontrolle verloren“, sagte er. Reue oder Verantwortung übernahm er nicht. Aus dem Zuschauerraum rief Rahmas Vater dazwischen: „Er ist ein Lügner!“

„Rahma A. war nicht zufällig das Opfer dieser Gewalt“

Die Beweisaufnahme zeichnet ein deutlich anderes Bild. Ein inzwischen verstorbener Nachbar hatte noch zu Lebzeiten ausgesagt, er habe lautes Hämmern gehört und gesehen, wie ein Mann auf eine Wohnungstür eintrat. Kurz darauf sei eine schreiende Frau aus dem Treppenhaus gekommen und zusammengebrochen. Eine Polizeibeamtin berichtete, Alexander K. sei wenig später aus seiner Wohnung getreten und habe gerufen: „Ich war es.“ In seiner Wohnung wurde ein gereinigtes Jagdmesser gefunden, die Tatkleidung war ausgezogen.

Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Neben der Klärung des Tatablaufs steht nun auch die Frage im Raum, ob strukturelle Aspekte – insbesondere Rassismus und gesellschaftliche Entwertung – im Verfahren ausreichend berücksichtigt werden. Für die Familie von Rahma A. ist klar: Ihre Tochter war nicht zufällig das Opfer dieser Gewalt.

Leserkommentare

Timotheus sagt:
Und wo bleibt die Berichterstattung über den dreimonatigen Prozess vor dem Berliner Landgericht, in dem es um den Mord mit fünf Messerstichen an einer Frau und Mutter von vier Kindern am 17.04.2025 in Berlin-Britz ging? Der gewalttätige afghanische Ehemann (45) der Ermordeten (37) wollte durch die abscheuliche Tat seine Ehefrau "bestrafen", mit der er 2015 nach Deutschland mit Familie gekommen war. Nun muß der verurteilte Messerstecher für sein barbarisches Verbrechen mit einer lebenslangen Haft büßen. Ob ihn womöglich seine islamische Erziehung und Sozialisation zu derartigem Tun angestachelt hat? Diese Frage halte ich durchaus für sehr sinnvoll und berechtigt.
06.01.26
3:48