Hamburg

Kampf gegen Rassismus soll in Hamburgische Verfassung

Die Präambel der Hamburger Verfassung soll um ein Bekenntnis zur Bekämpfung von Rassismus ergänzt werden. Die vorgelegte Erweiterung hat in der Bürgerschaft Zuspruch bekommen.

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Verfassung in Hamburg soll um Kampf gegen Rassismus erweitert werden
Symbolbild: Hamburg © shutterstock, bearbeitet by islamiQ

Die Hamburgische Verfassung soll um ein Bekenntnis zu Europa und Kinderrechten und gegen jede Form von gruppenbezogenen Rassismus erweitert werden. Das sieht ein Ergänzungsvorschlag für die Präambel vor, den SPD, Grüne und CDU am Donnerstag dem Verfassungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft vorlegten und über den zuvor bereits das „Hamburger Abendblatt“ berichtet hatte.

Vielfalt und Weltoffenheit seien identitätsstiftend für die Stadtgesellschaft, heißt es darin. „In diesem Sinne und mit festem Willen sichert die Freie und Hansestadt Hamburg die Würde und Freiheit aller Menschen. Sie setzt sich gegen Rassismus und Antisemitismus sowie jede andere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ein. Sie stellt sich der Erneuerung und Verbreitung totalitärer Ideologien sowie der Verherrlichung und Verklärung des Nationalsozialismus entgegen.“

In Zeiten stärker werdender Polarisierungen „bis hin zu extremistischen Bestrebungen aller Richtungen“ sei ein klares Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und gegen die Verherrlichung nationalsozialistischen Gedankenguts dringend erforderlich, sagte CDU-Obmann André Trepoll. Er hatte die Initiative zur Erweiterung der Verfassung zusammen mit Mathias Petersen von der SPD und dem Grünen-Abgeordneten Farid Müller vor anderthalb Jahren angestoßen.

„Ich begrüße zudem sehr, dass unser Vorstoß zur Aufnahme des freiwilligen Engagements in die Verfassung auf Anklang bei den übrigen Fraktionen gestoßen ist und das Ehrenamt dadurch erheblich an Bedeutung gewinnt“, sagte Trepoll.

Neu als Staatsziel soll in der Präambel festgeschrieben werden, dass Hamburg einen Beitrag leistet „zu einer Europäischen Union, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist“. Zudem soll ergänzt werden, dass die Rechte der Kinder geachtet, geschützt und gefördert werden. (dpa, iQ)