Weltkulturerbe

Kalligraphie als UNESCO-Kulturerbe anerkannt

Der Unesco-Ausschuss hat 22 Formen von überliefertem Wissen und Können in die Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen.

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2021
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UNESCO
Symbolbild: Kalligraphie © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Der Unesco-Ausschuss für das Immaterielle Kulturerbe hat am Mittwoch weitere 22 Formen von überliefertem Wissen und Können in die Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingeschrieben.

Dazu gehören unter anderem das Geigenspiel im finnischen Kaustinen, das Tanztheater im Süden Thailands und die Redekunst Kabary in Madagaskar, teilte die Deutsche Unesco-Kommission am Mittwoch in Bonn mit. Auch der Trommeltanz und –gesang der Inuit in Grönland, Stickereikunst aus Palästina und Hüsn-i Hat, die traditionelle Kalligraphie in islamischer Kunst wurden aufgenommen.

Der Hüsn-i-hat ist die jahrhundertealte türkische Kunst der Kalligrafie. Ursprünglich nutzte man sie zur Niederschrift des Koran, der Überlieferungen des islamischen Propheten Mohammad (s) und von Poesie. Auch staatliche Korrespondenz sowie Inschriften an öffentlichen und religiösen Gebäuden wurden mit Hüsn-i-hat geschrieben. Noch heute verwendet man sie in sakralen und literarischen Werken, in Moscheen, türkischen Bädern und Tempeln.

Der Ausschuss der Weltkulturorganisation berät derzeit über die Aufnahme von lebendigen Traditionen, darstellenden Künsten, Bräuchen und Handwerkstechniken in die Listen des Immateriellen Kulturerbes. Er tagt noch bis zum 18. Dezember online. Seit 2003 unterstützt die Unesco den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Bis heute sind 180 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. (KNA, iQ)