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Oberbayern

Nach Hetze gegen Muslime: Anklage gegen Polizeibeamten

Innenminister Joachim Herrmann machte den Fall vor gut einem Jahr öffentlich: Polizeibeamte in Oberbayern hatten in einer Chatgruppe eine Nachricht geteilt, in der gegen Muslime gehetzt wurde. Jetzt sind die Ermittlungen abgeschlossen.

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Symbolbild: Polizei, Polizeibeamten
Symbolbild: Polizeibeamte © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Wegen Strafvereitelung im Amt im Zusammenhang mit einer Hetzbotschaft gegen Muslime hat die Staatsanwaltschaft Traunstein einen Polizeibeamten angeklagt. Er soll einen Kollegen gedeckt haben, der die volksverhetzende Nachricht verbreitet hatte. Gegen diesen Beamten sei ein Strafbefehl wegen Volksverhetzung erlassen worden, teilte die Staatsanwaltschaft Traunstein am Donnerstag mit. Beide Beamte sind nach Angaben des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd seit Bekanntwerden der Vorwürfe im vergangenen März vom Dienst suspendiert.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war die Verbreitung der Nachricht in einer Chatgruppe, der mehrere Beamte des Polizeipräsidiums angehörten. Darin wurden in Deutschland lebenden Muslime pauschal herabgewürdigt und beschimpft; zudem wurde ihr Recht bestritten, als gleichwertige Menschen in der staatlichen Gemeinschaft zu leben.

Kein Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamten

Den Ermittlungen zufolge hatte der nun vom Amtsgericht Rosenheim mit Strafbefehl belegte Beamte am 24. Februar 2018 die Nachricht an einen anderen Beamten gesandt mit der Aufforderung, sie weiter zu teilen – was dieser auch tat: Er sendete sie an die Mitglieder der Chatgruppe. Dafür hat dieser Beamte bereits eine Geldauflage bekommen.

Der nach dem Vorfall mit der strafrechtlichen Aufarbeitung betraute Beamte wiederum leitete kein Ermittlungsverfahren gegen den Erstverbreiter ein – vielmehr habe er den Kollegen bewusst fälschlich als – straffreien – Empfänger genannt, erläuterte die Anklagebehörde. Zudem sei in seinem Büro eine offen sichtbare Collage mit verbotenen Kennzeichen der NSDAP gefunden worden. Deshalb laute die Anklage auch auf das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Termin für Verhandlung steht aus

Ob und wann der Beamte sich vor Gericht verantworten muss, ist offen. Das Amtsgericht Traunstein habe noch nicht über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entschieden und somit auch noch keine Termine festgelegt.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte die Ermittlungen gegen die Polizeibeamten vor gut einem Jahr öffentlich gemacht, nachdem ein ähnlicher Fall mit antisemitischen Inhalten aus München bekannt geworden war. Der zuständige Polizeipräsident Robert Kopp hatte damals eine konsequente und rückhaltlose Aufklärung verlangt. (dpa, iQ)