Bad-Essen

Scheiben einer Moschee eingeschlagen

Die Fensterscheiben einer DITIB-Moschee im niedersächsischen Bad Essen wurden von einem Unbekannten eingeschlagen. Die Polizei ermittelt.

19
01
2018
Eingang der Sultan-Murad-Moschee © Facebook, bearbeitet by iQ.
Eingang der Sultan-Murad-Moschee © Facebook, bearbeitet by iQ.

In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch wurde die DITIB Sultan-Murad-Moschee in Bad Essen (Niedersachsen) auf der Bürsche Straße Opfer eines fremdenfeindlichen Angriffs. Der mutmaßliche Tatverdächtige habe Fenster- und Türscheiben eingeworfen. Der Schaden liegt bei ungefähr 1000 Euro.

Mehrere Gemeindemitglieder hatten die Sachbeschädigung an der Moschee festgestellt und sofort die Polizei informiert und Anzeige erstattet.

Die Pressestelle des Polizeipräsidiums in Osnabrück teilte IslamiQ auf Anfrage nun mit, dass der Tatverdächtige bekannt sei, jedoch die Polizei aufgrund der laufenden Ermittlungen keine Angaben machen dürfe. Das Tatmotiv sei noch unbekannt. Ob es sich um eine fremdenfeindliche Tat handle, werde sich erst nach den Ermittlungen ergeben.

In einer veröffentlichten Pressemitteilung zeigt sich der DITIB Landesverband Niedersachsen & Bremen bezüglich des Angriffs auf die Moschee erschüttert. „Wir stufen Moscheeübergriffe klar als Sichtbarmachung der Diskriminierung ein. Moscheen sind nicht nur Orte des Gottesdienstes und der Religionspraxis, sondern auch Orte des sozialen Zusammenhaltes und Zusammenwachsen. Jeder Angriff auf ein Gotteshaus, ist somit ein Angriff auf das Grundgesetz und ein Angriff auf ein gedeihliches Miteinander“, so der Landesverband.

Ein Rückgang der Zahlen von islamfeindlichen Übergriffen gegenüber Moscheen und Menschen sei leider nicht in Sicht. Auch ohne auf die Motivation des/der Täter spekulieren zu wollen, sei das friedvolle Miteinanders innerhalb der Mehrheitsgesellschaft durch solche Übergriffe gefährdet.

Leserkommentare

Kritika sagt:
L.S Schrecklich! Könnte es jemand gewesen sein, der den Islam nicht mag? Kritika wünscht dem MocheeMufti bald eine neue Scheibe.
19.01.18
23:32
Dilaver Çelik sagt:
Straftaten gegen Moscheen müssen der DITIB-Zentrale in Köln, dem zuständigen DITIB-Landesverband, dem zuständigen Religionsattaché der DITIB und dem zuständigen türkischen Generalkonsul gemeldet werden. Das ist sehr wichtig, damit diese wissen, wie sie damit weiter verfahren können. Bei Straftaten gegen Moscheen sind die Täter statistisch gesehen hauptsächlich deutsche Rechtsextremisten, PKK-Anhänger und türkische Linke. Die Polizei muss immer in diesen Milieus ermitteln.
20.01.18
17:11
Frederic Voss sagt:
Der Bruch der kleinen Glas-Türscheibe oben im Bild muß selbstverständlich umgehend als Angriff auf das deutsche Grundgesetz und als diskriminierende Straftat der DITIB-Zentrale in Köln, dem zuständigen DITIB-Landesverband, dem zuständigen Religionsattaché der DITTIB (e.V.) und dem zuständigen türkischen Generalkonsulat unverblümt gemeldet werden. Das ist besonders wichtig, damit alle diese obersten islamischen Entscheidungsträger machtvolle Gegenmaßnahmen in die Wege leiten können. Denn Scheiben einer Moschee - einem Ort des islamischen Zusammenwachsens - dürfen nicht eingeschlagen werden. Und wer soll da in einer Moschee zusammenwachsen?
20.01.18
21:59
Karsten sagt:
@Dilaver: Danke, dass Sie deutlich machen, dass die DITIB eben doch eine türkische staatliche Organisation ist, für die die türkische Regierung zustndig ist. Warum sonst soll ein türkischer Diplomat einbezogen werden?
22.01.18
16:26
Ute Fabel sagt:
Das Redaktionsgebäude der überregionalen Tageszeitung Cumhuriyet in Istanbul und ihre Redakteure musste da schon weit Schlimmeres durchmachen. Am 7. September 2015 wurde der Zugang türkischer Nutzer zu ihren Servern und somit zu ihrer Website durch die Provider Türk Telekom, TTNET, PTT, CELL und Uydunet mutwillig blockiert. Am 31. Oktober 2016 wurden Wohnungen von Managern und Redakteuren der Zeitung durchsucht. Am 11. November 2016 wurde der Herausgeber der Zeitung, Akin Atalay, am Flughafen Istanbul-Atatürk verhaftet. Am 12. Mai 2017 wurde der Chefredakteur für die Onlineausgabe der Cumhuriyet, Oğuz Güven, festgenommen. Am 21. November desselben Jahres wurde er zu drei Jahren und einem Monat Haft verurteilt.
25.01.18
12:39