
Am Donnerstag entscheidet der Internationale Gerichtshof im Rohingya-Prozess. Seit Dezember verteidigt sich Staatsrätin Aung San Suu Kyi vor dem Gericht.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat umfangreiche Ermittlungen wegen der Verfolgung der muslimischen Rohingya-Minderheit im südostasiatischen Myanmar autorisiert.

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) fordert die Aufhebung der Reisebeschränkungen von Rohingya in Myanmar.

Bangladesch will um die Lager mit rund einer Million Rohingya-Flüchtlingen einen Stacheldrahtzaun und Wachtürme errichten.

Die Vereinten Nationen bezeichnen das Vorgehen gegen die Rohingya-Muslime in einem neuen Bericht weiterhin als Genozid. Eine Rückkehr der Geflüchteten sei unmöglich.

Vor zwei Jahren wurden die Rohingya-Muslime aus Myanmar vertrieben. Auf einer Demonstration fordern knapp 50.000 Flüchtlinge ein Ende der Gewalt.

Myanmar und Bangladesch planen die Rückkehr von Rohingya-Muslimen nach Myanmar, vor dessen Gewalt sie geflohen waren. Das stößt bei Menschenrechtler auf Kritik.

In einem internen Bericht wirft sich die UN systematisches Versagen vor. Schlüsselfiguren hätten die Situation absichtlich entdramatisiert.

Der gewaltsame Konflikt um die unterdrückte muslimische Minderheit in Myanmars Teilstaat Rakhine nimmt kein Ende. Erneut befinden sich tausende Rohingya auf der Flucht nach Bangladesch.