
Das Oberverwaltungsgericht in NRW hat entschieden, dass ein generelles Verbot, das Existenzrecht Israels in Frage zu stellen, rechtswidrig ist – und stärkt damit die Meinungsfreiheit bei Demos für Palästina.

Nach der Niederlage im Eilverfahren hofft der Betreiber der Al-Nur-Kita in Mainz auf einen Erfolg seines Widerspruchs. Die Befunde des Landesjugendamts weist der Verein zurück.