









Wer vom Jobcenter unterstützt wird, kann nur in begrenztem Maß Geldgeschenke annehmen. Aus Sicht einer Familie ist dies bei einer Reise nach Mekka nicht angemessen. Nun hat ein Gericht entschieden.
Eine Kreuzberger Familie wollte die Kosten für den Arabisch- und Islamunterricht für die Kinder vom Jobcenter erstattet bekommen. Das Jobcenter lehnte die Anträge ab.