
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat gegen die Schulordnung eines Berliner Gymnasiums Klage eingereicht. Konkret geht es um die Frage, ob ein Gebetsverbot an der Schule erlaubt ist – oder diskriminierend.

An der Universität Duisburg-Essen darf in dem Raum der Stille, der als Rückzugsort deklariert wird, nicht das islamische Gebet verrichtet werden. Die Vertreter der islamischen Hochschulvereine protestieren dagegen.