









Ein Fitnessstudio verweigert einer Muslimin mit Kopftuch den Zutritt – nun hat das Amtsgericht Aachen entschieden: Die Hausordnung greife unzulässig in die Religionsfreiheit ein. Doch strukturelle Folgen bleiben aus.
Nicht nur in der Arbeitswelt, auch im Alltag werden Musliminnen mit Kopftuch ausgegrenzt. Zwar sind Kopftuchträgerinnen in Fitnessstudios normalerweise kein Problem. Doch immer häufiger kommen Diskriminierungsfälle an die Öffentlichkeit. Mitgliedschaften werden aus unterschiedlichen Gründen verweigert.