US-Einwanderungsgericht

US-Gericht stoppt Abschiebeverfahren gegen türkische Doktorandin

Ein Meinungsbeitrag zum Gaza-Genozid reichte aus, um eine Doktorandin in den USA in Abschiebehaft zu bringen. Das Verfahren ist gestoppt – doch der Angriff auf die Meinungsfreiheit bleibt.

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02
2026
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Studentin auf offener Straße wegen Gaza-Solidarität festgenommen
Studentin auf offener Straße wegen Gaza-Solidarität festgenommen

Ein US-Einwanderungsgericht hat das Abschiebeverfahren gegen die türkische Doktorandin Rümeysa Öztürk eingestellt. Die US-Regierung konnte nicht belegen, dass die Studentin ausreisepflichtig ist. Das teilten ihre Anwälte am Montag (Ortszeit) in einem Schreiben an ein Bundesberufungsgericht mit. Die Entscheidung war bereits am 29. Januar gefallen, das Heimatschutzministerium kann jedoch noch Berufung einlegen.

Der Fall Öztürk gilt als einer der drastischsten Eingriffe in die Meinungsfreiheit im Kontext des Gaza-Genozids. Auslöser war ein Meinungsbeitrag in der Campuszeitung der Tufts University, den Öztürk 2024 gemeinsam mit anderen Studierenden verfasst hatte. Darin kritisierten sie die Haltung der Universitätsleitung zum Genozid Israels gegen Gaza, den zahlreiche Menschenrechtsorganisationen als Völkermord bewerten.

Mehr als sechs Wochen Haft

Im März 2025 wurde Öztürk von zivil gekleideten Beamten nahe ihrer Wohnung festgenommen und in ein Abschiebegefängnis im Bundesstaat Louisiana gebracht – Tausende Kilometer entfernt von ihrem Studienort. Videoaufnahmen der Festnahme verbreiteten sich rasch und lösten landesweite Empörung aus. Nach mehr als sechs Wochen Haft ordnete ein Bundesrichter schließlich ihre Freilassung an und erklärte die Inhaftierung für rechtswidrig.

Der Fall wirft grundlegende Fragen über den Zustand rechtsstaatlicher Prinzipien in den USA auf. Kritiker sehen in der Festnahme einen Versuch, politische Meinungsäußerungen zu kriminalisieren – insbesondere dann, wenn sie die israelische Kriegsführung in Gaza kritisieren. Die US-Regierung hatte Öztürk vorgeworfen, sich für die Hamas eingesetzt zu haben. Konkrete Belege dafür legte sie nicht vor. Die Anwälte der Doktorandin wiesen den Vorwurf entschieden zurück.

„Die Rechtsauffassung der Regierung hätte es ermöglicht, Nicht-US-Bürger aus Vergeltung für ihre Meinungsäußerungen monatelang zu inhaftieren“, erklärten Öztürks Anwälte. Der Fall zeige, wie Abschieberecht instrumentalisiert werden könne, um kritische Stimmen mundtot zu machen.

„Heute atme ich erleichtert auf“

Unterstützung erhielt Öztürk unter anderem von der Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU). „Heute atme ich erleichtert auf“, erklärte sie nach der Entscheidung. Ihr Fall könne anderen Mut machen, die durch staatliche Willkür ins Visier geraten seien.

Ein Sprecher des US-Heimatschutzministeriums reagierte scharf auf die Gerichtsentscheidung und sprach von „richterlichem Aktivismus“. Öztürk wurde öffentlich als „Terror-Sympathisantin“ diffamiert. Visa für internationale Studierende seien „ein Privileg und kein Recht“.

Der Fall reiht sich ein in eine wachsende Zahl von Verfahren gegen internationale Studierende, die sich öffentlich gegen den Gaza-Genozid positioniert haben. Beobachter warnen vor einer gefährlichen Verschiebung: Politische Loyalität wird zunehmend zur Voraussetzung für Aufenthaltsrechte – insbesondere dann, wenn Kritik an US-Verbündeten geäußert wird. (dpa/iQ)