War der gewaltsame Tod von Rahma A. rassistisch motiviert – oder das Ergebnis eines eskalierten Nachbarschaftsstreits? Der Prozess bringt Bewegung in den Fall.
Der gewaltsame Tod der 26-jährigen Algerierin Rahma A. Anfang Juli 2024 hat viele Fragen aufgeworfen. Schnell war in der Öffentlichkeit von einem politisch, religiös oder rassistisch motivierten Verbrechen die Rede. Doch am zweiten Tag des Mordprozesses gegen den 31-jährigen Angeklagten Alexander K. am Landgericht Hannover zeichnet sich ein anderes Bild ab.
Nach dem bisherigen Stand der Beweisaufnahme gibt es keinerlei Hinweise auf ein rassistisches oder islamfeindliches Tatmotiv. Vielmehr scheint Rahma A. zufällig in einen eskalierenden Nachbarschaftsstreit geraten zu sein, berichtet die HAZ.
Die angehende Krankenpflegerin lebte für etwa einen Monat gemeinsam mit ihrem Mitbewohner und Vermieter in einer Wohnung in Hemmingen-Arnum – direkt unter der Wohnung des Angeklagten. Dieser soll sich wiederholt über Rauch- und Lärmbelästigung beschwert haben. Der Mitbewohner war Raucher, Rahma selbst Nichtraucherin.
Mehrfach soll Alexander K. gegen die Wohnungstür getreten haben. Laut Zeugenaussagen berichtete Rahma ihrer Familie und Freunden von massiven Bedrohungen, darunter ein Zettel mit der Aufschrift: „Hör auf zu rauchen oder du stirbst“.
Der Mitbewohner, der diese Vorfälle gegenüber der Polizei bestätigte, ist derzeit untergetaucht und konnte nicht als Zeuge geladen werden. Er wird mit mehreren Haftbefehlen gesucht. Im Herbst 2024 zog er aus, Rahma blieb in der Wohnung und kümmerte sich um diese. Dennoch soll der Angeklagte weiterhin Rauchbelästigung vermutet haben.
Mehrere Hausbewohner sagten aus, dass es im Gebäude ansonsten keine vergleichbaren Konflikte gegeben habe. Am nächsten Verhandlungstag soll ein psychiatrisches Gutachten zu Alexander K. vorgestellt werden. Zeugen berichteten zudem von Depressionen des Angeklagten und suizidalen Gedanken.
Warum Alexander K. am 4. Juli 2024 mit einem Jagdmesser auf Rahma A. einstach, ist bislang ungeklärt. Fest steht: Die Ermittlungen sprechen für eine sinnlose Gewalttat ohne politisches oder fremdenfeindliches Motiv. Das Urteil wird am 23. Januar erwartet.