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Polizei

Polizeigewerkschaft weist auf Ermittlungsstände zu rechten Chats hin

Die hessische Gewerkschaft der Polizei hat Informationen zu den Ermittlungsständen in den zum Teil seit Jahren laufenden Verfahren wegen rechter Chats angemahnt.

01
11
2021
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Rassistische Chats? Smartphones von Polizisten beschlagnahmt, NRW © shutterstock, bearbeitet by iQ.
Rassistische Chats? Smartphones von Polizisten beschlagnahmt, NRW © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Die hessische Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat Informationen zu den Ermittlungsständen in den zum Teil seit Jahren laufenden Verfahren wegen rechter Chats angemahnt. „Etliche Verfahren wurden zwischenzeitlich durch die ermittelnden Staatsanwaltschaften beziehungsweise im weiteren Fortgang durch die Behörden nach Abschluss der disziplinaren Ermittlungen eingestellt“, sagte Jens Mohrherr, der Vorsitzende des hessischen GdP-Landesverbandes.

Viele Polizisten vermissten, dass Ermittlungsstände zu laufenden oder eingestellten Verfahren bekannt gegeben würden, während gleichzeitig „das permanente öffentliche Unterstellen, hessische Polizeibeschäftigte seien Teil eines rechten Netzwerkes, schwer auf den Rücken unserer Kolleginnen und Kollegen“ laste. Die Vorwürfe hätten Beschäftigte der Polizei und ihre Angehörigen „teilweise ins gesellschaftliche Abseits gestellt.“

Rechtsextreme Chats bei der Polizei

„Eine Fehler – und Führungskultur bedeutet, dass die zielführenden Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft als Erfolg und damit eine öffentliche Entlastung der Polizeibeschäftigten nach sich ziehen muss“, so Mohrherr.

Am vergangenen Donnerstag hatte die Frankfurter Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 53 Jahre alten Mann erhoben, der beschuldigt wird, die „NSU 2.0“-Drohschreiben versandt zu haben.

Empfänger waren Privatpersonen, Personen des öffentlichen Lebens sowie Behörden und Institutionen. Der Verdacht, Polizeibeamte könnten an der Abfrage der persönlichen Daten der Adressaten der Drohschreiben beteiligt gewesen sein, habe sich nicht bestätigt, so die Anklagebehörde. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Verfasser die Infos „unter Einsatz einer Legende erlangt hat, indem er vorgab, Bediensteter einer Behörde zu sein“. (dpa/iQ)