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Berlin

Mehr Vielfalt für die Verwaltung – Partizipationsgesetz verabschiedet

Die Berliner Verwaltung soll bunter und vielfältiger werden. Dafür hat das Abgeordnetenhaus bei seiner Sitzung am Donnerstag eine Neufassung des Partizipationsgesetzes beschlossen.

17
06
2021
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Ein Jahr Antidiskriminierungsgesetz: 315 Beschwerden © by Dennis Skley auf flickr.com (CC BY 2.0), bearbeitet IslamiQ
Ein Jahr Antidiskriminierungsgesetz: 315 Beschwerden © by Dennis Skley auf flickr.com (CC BY 2.0), bearbeitet IslamiQ

Mit der Neufassung des Partizipationsgesetzes soll der Anteil der „Menschen mit Migrationsgeschichte“ in den Behörden erhöht werden. Eine feste Quote, die vor Monaten noch im Gespräch war, ist darin aber nicht enthalten. Sie hatte für einen Streit zwischen Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) und Innensenator Andreas Geisel (SPD) gesorgt. Geisel hielt den Vorschlag für verfassungsrechtlich problematisch. Das überarbeitete Gesetz verfolgt zwar ebenfalls das Ziel, den Anteil der Menschen zu erhöhen, die nicht seit Generationen in Deutschland leben. Dafür sind nun allerdings vor allem Instrumente wie Förderpläne und die gezielte Ansprache von potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund vorgesehen. Sie sollen bei der Stellenbesetzung „in besonderem Maße“ berücksichtigt werden.

Verwaltung repräsentiert Berliner ungenügend

In Berlin gibt es in dieser Hinsicht einigen Nachholbedarf, so die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Ülker Radziwill: Während rund 35 Prozent der Berlinerinnen und Berliner einen Migrationshintergrund hätten, seien es bei den Mitarbeitern der Verwaltung nur etwa 15 Prozent. Diese Lücke soll mit Hilfe der Gesetzesüberarbeitung geschlossen werden. Kritik an dem rot-rot-grünen Gesetzesvorhaben gab es aus der Opposition. Das Gesetz sei einfach schlecht, hieß es aus der FDP. Es werde seinen Zweck nicht erfüllen. Notwendig sei stattdessen ein anderes Personalmarketing, das diese Zielgruppe anspreche. (dpa, iQ)