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Internetverband ECO

Beschwerden über rassistische Inhalte gestiegen

Die Beschwerdestelle des Internetverbands eco hat 2017 Tausende gemeldete Einträge im Netz geprüft. Vor allem rassistische Inhalte beschäftigten die Experten.

06
03
2018
Hass im Netz
Symbol: Hasskommentare im Netz © dolphfyn / Shutterstock.com

Die Zahl der gemeldeten Beschwerden im Netz ist im vergangenen Jahr dem Internet-Verband eco zufolge um 11,2 Prozent gestiegen. Insgesamt seien 27 660 Beschwerden – beispielsweise zu rassistischen Äußerungen – eingegangen, teilte der eco am Dienstag in Berlin mit. Davon seien 4063 Fälle einschlägig gewesen.

„2017 war für uns ein absolutes Rekordjahr“, sagte Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der eco Beschwerdestelle. Das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) habe zudem Phänomene wie Hassrede stärker in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt.

„Wir haben hohe Zuwachsraten bei Beschwerden aus dem Bereich Rassismus festgestellt“, sagte Koch-Skiba. Im Vergleich zu 2016 sei dabei ein Anstieg um über 120 Prozent verzeichnet worden. Jedoch sei allerdings nur ein Viertel dieser Beschwerden berechtigt gewesen.

Insgesamt hat der eco weltweit 95 Prozent der berechtigterweise von den Nutzern bemängelten Internetseiten aus dem Netz entfernt. In Deutschland gehostet waren davon rund ein Fünftel (20,85 Prozent). Gerade Beschwerden aus dem Bereich von Delikten wie rassistischen Äußerungen oder Hassreden bewiesen jedoch immer wieder, wie wichtig eine sorgfältige rechtliche Prüfung sei. Nicht selten würden juristische Grenzfälle gemeldet. „Es ist immer ein Balanceakt mit demokratischen Grundprinzipien“, so Koch-Skiba.

Kritik am Netzwerkdurchsetzungsgesetz

An seiner Kritik am NetzDG hält der eco deshalb fest. Die im Gesetz vorgesehenen Fristen und die hohen Bußgelder „müssen im Ergebnis zwangsläufig zum Overblocking von Inhalten durch die Plattform-Betreiber führen“, sagte Koch-Skiba. „Gerade dann, wenn die Grundrechte bei der Bewertung von Inhalten eine wesentliche Rolle spielen, gilt es, einer hochwertigen juristischen Bewertung den Vorrang einzuräumen.“

Das seit Oktober geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht für Plattformen wie Twitter oder Facebook etwa vor, dass die Betreiber offensichtlich rechtswidrige Beiträge innerhalb von 24 Stunden löschen, in weiteren Fällen ist eine Frist von sieben Tagen vorgesehen. Kritiker wenden ein, dass damit auch bei den vielen nicht eindeutigen Fällen die Entscheidung einem privaten Unternehmen überlassen werde, das bei der Androhung von Bußgeldern in Millionenhöhe im Zweifel auch nicht eindeutige Einträge vom Netz nimmt. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Gustavsson sagt:
Der Hass breitet sich immer mehr in allen Kanälen voll aus! Wie furchtbar!
10.03.18
2:05