









Im Sommer sollen dem rheinland-pfälzischen Landtag zwei Gutachten über die DITIB vorliegen. Der CDU-Fraktion zufolge werde die DITIB in absehbarer Zeit kein Ansprechpartner sein.
Die DITIB darf den islamischen Religionsunterricht an Hessens Schulen weiter unterrichten. Doch müsse sie ihre Unabhängigkeit beweisen. Das geht aus einem Gutachten des Kulturministeriums hervor.
Auch nach den Landtagswahlen in Niedersachsen scheint es keine Fortschritte bei den Verhandlungen um Islamverträge zu geben. Muslimische Vertreter fordern eine zeitnahe Lösung.
In Hessen liegt das Gutachten über den islamischen Religionsunterricht und die Religionsgemeinschaft DITIB nun vor.
Einem Gutachten des EuGH zufolge darf die Weltanschauung auch bei religiösen Organisationen kein Ausschlusskriterium für Bewerber mehr sein.
Ein juristisches Gutachten hat gezeigt, dass ein Vollverschleierungsverbot für Schülerinnen in Niedersachsen nicht mit dem aktuellen Schulgesetz vereinbar sei.
Das Gutachten des Beratungsrates der IGGiÖ über die Verhüllung im Islam reizt die Gemüter. Wie aber die Glaubenslehre auszulegen sei, sei keine Aufgabe der Politik, sondern die der Islamischen Glaubensgemeinschaft selbst, so der Vorsitzende.
Ein Gutachten des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes löste eine erneute Debatte über das Berliner Neutralitätsgesetz aus. Die SPD-Fraktion versah das Gutachten mit einem Sperrvermerk. An Heiligabend wird es jedoch freigegeben.
DITIB-Generalsekretär Bekir Alboğa hat eine Lehrtätigkeit am Zentrum für Islamische Theologie an der Universität Münster (ZIT) aufgenommen. Dies sorgt für Unmut. Alboğa spricht von einer privaten Entscheidung. Unterdessen gibt es auch Bewegung im Streit zwischen KRM und ZIT.
Verstößt die geplante Änderung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsgesetz gegen Europa- und Verfassungsrecht? Zu dieser Einschätzung kommt der renommierte Professor für Öffentliches Recht, Andreas Zimmermann. Er sieht den Gleichheitsgrundsatz verletzt.