









Rechte Hetze beschränkt sich nicht mehr auf Neonazi-Aufmärsche sondern wird über das Internet zu einem Alltagsphänomen. Nach neuen Wegen der Prävention sucht daher das Landes-Demokratiezentrum auf einer Fachtagung in Celle.
Das Oberlandesgericht Celle hat eine Personalvermittlerin zu einer Entschädigungszahlung von 1.850 € verurteilt. Die Vermittlerin hatte eine junge Muslimin wegen ihres Kopftuches diskriminiert. Das Gericht berief sich in der Entscheidung auf die Persönlichkeitsrechte der Muslimin. Das Urteil ist rechtskräftig.