Freitagspredigten, 31.01.2020

Umra, ethisches Handeln und der Gebetsruf

Die Hutba (Freitagspredigt) wird beim wöchentlichen Freitagsgebet der Muslime gehalten und behandelt sowohl religiöse, als auch gesellschaftliche Themen. IslamiQ liefert jede Woche einen Überblick.

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Symbolbild: Minbar, Freitagspredigt, Hutba

In der Freitagspredigt der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) geht es diese Woche um die Umra. Sie sei eine kleine Pilgerfahrt und eine besondere Ibâda. Im Koran werde sie zusammen mit der großen Pilgerfahrt, dem Hadsch erwähnt. Man solle den Hadsch und die Umra um Allahs willen vollziehen. Nach einigen Rechtsschulen sei es Pflicht, die Umra einmal im Leben durchzuführen. Gemäß der hanafitischen Rechtsschule gelte sie als „Sunna muakkada“, also eine wichtige und betonte Sunna. Außerdem sagte Prophet Muhammad (s), dass die Umra die Sünden bis zur nächsten Umra tilgten. Auch gleiche die Umra im Ramadan einer Hadsch. Desweiteren lasse sie den Muslim spirituell aufsteigen und sei vor allem deshalb erstrebenswert.

Sobald der Muslim die gesegnete Stätte betritt, begebe er sich auf die Suche nach den Fußspuren des Propheten (s), die zum Dschabal an-Nûr, dem Berg des Lichtes, führe. Dort begann auch die Hinabsendung des Korans. Demnach erreiche dort der Pilger den Höhepunkt seiner Spiritualität.In Medina besuche er dann den Propheten (s), wodurch ihm Segen und Zufriedenheit zuteilwerde. Die Umra schließe er ab, indem er sein Versprechen gegenüber Allah erneuere und anschließend Spirituell erfüllt, zu seinem Alltag zurückzukehre.

Ethisches Handeln in den sozialen Medien

Die Freitagspredigt der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) thematisiert das ethische Handeln in den sozialen Medien. Der Mensch sei das ehrenwerteste Wesen der Welt. Der Islam bezwecke auch den Menschen zu schützen, sowie sein Eigentum, Verstand und Ehre sollen ebenso geschützt werden. Die Technologie solle auf eine vernünftige Weise benutzt werden. Der Einsatz sollte gemäß der Religion, entsprechend der Bejahung von Sittlichkeit sein. Der unbewusste Gebrauch von Technologie gefährde die Gesundheit und schließlich das Leben. Materieller Verlust führe zur Schädigung des Vermögens. Unsittsame Neigungen schädige die Keuschheit des Menschen. Kurzgefasst: die Fähigkeit zu denken und zu begreifen, werde beschädigt und geschwächt.

Das Internet und die sozialen Medien dürften kein luftleerer, prinzipienloser und verantwortungs- und rechtsfreier Raum sein. Dem Muslim müsse Verantwortungsbewusst handeln. Die Verletzung der Rechte von Menschen im virtuellen Leben sei genauso verboten wie im realen Leben. Die Verletzung der Privatsphäre von Menschen sei ebenso verboten. Jeder Schritt, der die Privatsphäre nicht respektiere, verstoße gegen das folgende Gebot des Korans, wo erklärt wird, andere Menschen nicht auszukundschaften. Mann könne stattdessen diesen Aufwand für eine bessere und friedlichere Welt einsetzen. Dafür reiche es, Technologien nach den Maßstäbe und Grenzen, die der erhabene Allah gesetzt hat, zu nutzen.

Der Gebetsruf

In der Freitagspredigt des Verbands Islamischer Kulturzentren (VIKZ) geht es um den Gebetsruf. Als Fachausdruck in der islamischen Lehre sei der Gebetsruf, der zu bestimmten Zeiten für die Pflichtgebete und mit bestimmten gesegneten Worten laut vorgetragene Ruf zum rituellen Gebet. Der Gebetsrufer werde Muezzin genannt.Wenn der Gebetsruf erklingt soll der Mensch seine Sitzhaltung und seine Haltung generell in Ordnung bringen und damit seinen Respekt gegenüber dem Ruf zeigen.

Jeder Muslim sollte sich angewöhnen beim Gebetsruf mit der Arbeit aufzuhören oder die Beschäftigung ruhen zu lassen und sich in Ehrfurcht und voller Konzentration den Worten des Rufes widmen. Der Gebetsruf sei demnach ein starkes Zeichen und ein Kennzeichen des Glaubens und des Islam.

Jeden Freitag blickt die IslamiQ-Redaktion auf die Freitagspredigten der muslimischen Religionsgemeinschaften in Deutschland und gibt einen Überblick.