Beschluss

Bundestag beschließt umstrittenes Staatsangehörigkeitsrechts

Das umstrittene Migrationspaket hat den Bundestag passiert. Bei den beschlossenen Änderungen befürchten Experten eine „Leitkultur-Paragraphen“.

29
06
2019
Der Bundestag Berlin © by malditofriki auf flickr, bearbeitet by IslamiQ.
Der Bundestag Berlin © by malditofriki auf flickr, bearbeitet by IslamiQ.

Der Bundestag hat die umstrittenen Änderungen am Staatsangehörigkeitsrecht beschlossen. Mit der Mehrheit von Union und SPD verabschiedete das Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf gegen die Stimmen der Opposition. Der Bundesrat befasst sich bereits am Freitag mit dem Gesetz.

Besonders strittig blieb in der Bundestagsdebatte die Formulierung der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ als Voraussetzung für die Einbürgerung. Mit diesem Passus sollen mehrfach Verheiratete künftig ausgeschlossen werden.

FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae begrüßte zwar den Ausschluss bei Mehrehe, nannte aber die Fristverlängerung zur Rücknahme der Einbürgerung unverhältnismäßig. Er sprach zudem mit Blick auf den Entzug der Staatsbürgerschaft für Terrorkämpfer von einem „Einstieg in eine Art Gesinnungsstrafrecht“.

Die Grünen-Abgeordnete Filiz Polat nannte das Gesetz einen „weiteren Tiefpunkt in der Migrationspolitik und ein fatales Signal gegenüber unserer Einwanderungsgesellschaft“. Die Koalition breche damit den Konsens eines modernen und demokratischen Einwanderungslands. Frauen werde mit dem Ausschluss bei Mehrehe überdies nicht geholfen.

Experten warnen vor neuer Reform

Auch unter Experten blieb die Verschärfung umstritten. Ein Bündnis aus Wissenschaftlern, Wohlfahrtsverbänden und Migrantenorganisationen warnt vor der geplanten Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts. Die Reform soll sich gegen Mehrehen, Terrorkämpfer und Identitätstäuscher richten. Die Kritiker fürchten jedoch, dass auf Betreiben von CDU, CSU und SPD auch eine Formulierung Eingang findet, die die Einbürgerung von der «Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse» abhängig macht.

Diese Passage sei viel zu schwammig und damit von den Behörden willkürlich interpretierbar, bemängeln die Unterzeichner. „Durch diesen willkürlichen Leitkultur-Paragraphen wird den Behörden ein Spielraum bei der Einbürgerung eingeräumt, der das Staatsangehörigkeitsrecht in die achtziger Jahre zurückkatapultiert“, heißt es in dem Aufruf. „Bestimmte Gruppen von Deutschen werden zu Staatsangehörigen zweiter Klasse und zu Staatsbürger*innen auf Widerruf.“ (KNA, dpa, iQ)

Leserkommentare

Dilaver Çelik sagt:
Terrorismus: Wer Terrorist ist, egal welcher Staatsangehörigkeit, gehört ins Gefängnis. Punkt, aus. Ehe: Eine Zweitehe ist in Deutschland rechtlich nicht möglich. Hier sollen Leute von der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen werden, die etwas tun, was sie rechtlich gar nicht erst tun können. Eine nach ausländischem Recht gültige Zweitehe ist in Deutschland rechtlich nicht gültig. Eine in Deutschland rechtsgültig geschlossenene Ehe kann im Ausland rechtlich ungültig sein. Eine in Deutschland geschlossene religiöse Ehe ist rechtlich eine Nichtehe. Kurzum: Das Thema ist viel zu komplex, als dass es durch populistische Scheindebatten lösbar wäre. Deutsche Lebensverhältnisse: Die Einhaltung von Gesetzen sowie deutsche Sprachkenntnisse reichen vollkommen aus. Alles andere ist populistische Scheindebatte. Sage ich als deutscher Staatsbürger.
29.06.19
18:05
Johannes Disch sagt:
Nun, statt "Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse" könnte man auch formulieren: "Das Grundgesetz ist die Richtschnur für alle, die bei uns leben wollen." Polygamie ist bei uns sowieso verboten. Und dass man Terroristen die Staatsbürgerschaft verweigert bzw. entzieht, das macht durchaus Sinn. Es besteht also überhaupt kein Grund, dass manche Muslime in diesem Gesetz bereits wieder Repressalien wittern. Muslime haben hier bei uns in Deutschland mehr Rechte und mehr Freiräume als in den meisten anderen Ländern dieser Welt. Ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit ist gewährleistet.
01.07.19
8:59
Gunder sagt:
Gesetz gegen Zweitehe und Ähnliches: Ich habe einen ganz großen Respekt vor Männern, die eine Ehe nebst einer bestehenden glücklich managen können. Für die meisten Männer ist die Erstehe schon anspruchsvoll genug, wenn man der Ehe und damit einhergehenden Verpflichtungen und dem religiösen Gelöbnis vor Gott und einigen Staaten zusätzlich vor dem Gesetz einen hohen Wert beimisst. Dennoch ist die Sachlage mehr als irritierend, wenn man sich zum Beispiel die Statistiken zum Thema Fremdgehen oder One-Night-Stands innerhalb der deutschen Bevölkerung anschaut. Bei einer 2016 durchgeführten Umfrage gaben 38% der Männer zu, dass sie einer sich bietenden verlockenden Gelegenheit nicht widerstehen können wollen würden und bei den Frauen waren es immerhin 25%. In der Realität heißt es demnach, dass eine gesetzlich anerkannte Zweitehe verboten wird, aber das Fremdgehen an sich nicht. Das kann man ja auch schlecht reglementieren, ne. Wie soll das denn auch gehen? Polygamie wird also vom Gesetzgeber einerseits verboten, aber auch bis zu einer bestimmten Grenze. Irgendwie erschließt sich mir die Sinnhaftigkeit dieses Verbots garnicht, zumal der Innenminister selbst anscheinend auch nicht viel von Ehegelöbnissen hält, wenn man den Gerüchten über seine Fremdgängertum Glauben schenken mag.Was ist mit Familien, die kein Kinderglück hatten und sich eine Dreiecksehe gut vorstellen könnten? Muss sich der Staat denn auch überall einmischen und den Bürger bevormunden? Gleichgeschlechtliche Ehen ja aber Dreiecksehen nicht und wenn dann nur inoffiziell? Sind wir so rückschrittlich, während in Amerika und China Ehen zwischen Menschen und Tieren statt finden?
01.07.19
15:21
Johannes Disch sagt:
@Gunder -- Fremdgehen und Ehe: Über Moral hat der Gesetzgeber nicht zu urteilen. Es geht um rechtliche Dinge. Bei einer Ehe entstehen Versorgungs-und Unterhaltsansprüche, etc.
04.07.19
7:08
IslamFrei sagt:
Liebe NormalBürger Wenn unseren Muslims, und besonders denen unser neues Staatsangehörigkeits Gesetz nicht passt, Dann ist es höchstwahrscheinlich ein sehr gutes Gesetz. IslamFrei
22.06.20
0:29