Militärische Abschirmdienst

Rechte Soldaten bei der MAD

Die Bundeswehr will keine rechtsextremen Soldaten unter Waffen dulden. Gehandelt wurden musste öfter, als es der Militärische Abschirmdienst bisher öffentlich gemacht hat.

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03
2019
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Soldaten im Einsatz © by Kecko auf Flickr (CC BY 2.0), bearbeitet islamiQ

Der Militärische Abschirmdienst (MAD) hat in der Bundeswehr mehr rechte Soldaten enttarnt als bisher öffentlich berichtet. Zusätzlich zu den „erkannten Rechtsextremisten“ – im vergangenen Jahr waren es vier – sind nach MAD-Angaben seit 2013 auch jeweils etwa zehn weitere „Verdachtspersonen mit extremistischer Einstellung“ enttarnt und an die Personalstellen gemeldet worden. Die meisten seien aus der Bundeswehr entfernt worden, sagte ein MAD-Abteilungsleiter einem „Spiegel“-Bericht zufolge in einer Sitzung des Bundestagsinnenausschusses.

Der MAD ist der kleinste deutsche Geheimdienst. Zu seinen Aufgaben gehört die Abwehr von Spionage und Sabotage in der Bundeswehr sowie die Überprüfung von Soldaten und Behördenmitarbeitern auf extremistische Einstellungen und Aktivitäten. Er berichtet an die zuständigen Stellen und ist nicht selber für Entlassungen zuständig. Die Diskussion um rechtsextreme Netzwerke in Behörden und Militär sowie um sogenannte Reichsbürger/Selbstverwalter, die die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat anerkennen, hat den Druck zu mehr öffentlicher Transparenz aber erhöht.

„Rechtsextreme Soldaten gehören nicht in die Bundeswehr“

In der vertraulichen Sitzung habe der MAD-Mann Mitte Februar eingeräumt, der Geheimdienst habe „nach außen“ und gegenüber dem Bundestag stets nur die Zahl der eindeutig „erkannten Rechtsextremisten“ kommuniziert. Zudem betonte er demnach, dass aus Sicht des MAD sowohl „Extremisten und Verdachtspersonen mit extremistischer Einstellung nicht in die Bundeswehr gehören“. Informiert wurden Behördenstellen und die Bundesregierung. Aus der Opposition im Bundestag kommt Kritik an der Informationspolitik.

Aktuell gibt es 450 Fälle wegen eines Verdachts auf Rechtsextremismus, wie der Deutschen Presse-Agentur bestätigt wurde. Dabei wird aber auch Anhaltspunkten und Hinweisen nachgegangen, die später keine weiteren Folgen haben. Das Soldatengesetz erwartet ein aktives Eintreten von Soldaten für die Verfassungswerte. In Paragraf 8 heißt es: „Der Soldat muss die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten.“

Bereits Mitte November musste MAD-Chef Christof Gramm dem Parlamentarischen Kontrollgremium die Lage erläutern. Gewaltbereite Netzwerke in der Bundeswehr gebe es nicht, sagte er damals. Allerdings sei die Identifizierung von Rechtsextremisten früher leichter gewesen. Es sei schwieriger geworden, eine „gerichtsfeste Trennlinie zwischen meinungsstark und extremistisch zu ziehen“. (dpa/iQ)