Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Scharia in Erbstreitigkeit angewendet – Griechenland verurteilt

Griechenland wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt, weil im Falle eines Erbstreits das islamische Erbrecht angewendet wurde. Dies dürfe nur angewendet werden, wenn die Betroffenen dadurch keine Diskriminierung erfahren.

20
12
2018
Europäischer Gerichichtshof © Denis Simonet auf flickr, bearbeitet by IslamiQ.
Europäischer Gerichichtshof © Denis Simonet auf flickr, bearbeitet by IslamiQ.

Weil Griechenland in einer Erbstreitigkeit die Scharia statt des griechischen Zivilrechts angewandt hat, ist das Land vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. Mit der Anwendung des islamischen Rechts habe der griechische Staat das Diskriminierungsverbot verletzt, urteilten die Straßburger Richter am Mittwoch (Beschwerdenummer 20452/14).

Beschwert hatte sich eine griechische Witwe, die von ihrem Mann per Testament dessen gesamten Besitz vererbt bekommen hatte – aber dann einen großen Teil einbüßte: Die Schwestern des Toten fochten das Testament an, weil der Mann einer muslimischen Minderheit angehört hatte. Griechische Gerichte gaben ihnen schließlich Recht und urteilten, dass in diesem Fall islamisches Recht gelten müsse. Die Beschwerdeführerin büßte daraufhin nach Angaben des Gerichts drei Viertel des Erbes ein. Sie machte vor Gericht geltend, dass sie alles geerbt hätte, wenn ihr Mann nicht muslimischen Glaubens gewesen wäre.

Dieser Argumentation folgten die Straßburger Richter. Griechenland habe die unterschiedliche Behandlung von Menschen verschiedenen Glaubens in Erbfragen nicht objektiv und vernünftig gerechtfertigt.

Griechenland ist das einzige EU-Land, in dem die Scharia eingeschränkt angewendet wird – in der Region West-Thrakien. Im Januar entschied jedoch das Parlament in Athen, dass muslimische Geistliche nur noch dann nach islamischem Recht entscheiden dürfen, wenn beide Streitparteien dem zustimmen. Andernfalls ist die griechische Justiz zuständig. In West-Thrakien im äußersten Nordosten des Landes lebt als Folge der jahrhundertelangen osmanischen Präsenz eine muslimische Minderheit; die Scharia gilt hier eingeschränkt seit 1923.

Staaten, die wie Griechenland spezielle rechtliche Rahmenbedingungen für einzelne Glaubensgemeinschaften eingeführt hätten, müssten sicherstellen, dass dadurch keine Diskriminierung entstehe, urteilte nun das Menschenrechtsgericht. Insbesondere müssten Angehörige der betreffenden Minderheit die Möglichkeit haben, sich für die Anwendung des gewöhnlichen Rechts zu entscheiden.

Diese Forderung dürfte mit der Gesetzesänderung erfüllt sein. Auf eine mögliche Entschädigungszahlung an die Witwe legte sich das Gericht vorerst nicht fest. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Frederic Voss sagt:
Ein wegweisendes Urteil. "Islamisches Recht" mag bestenfalls als private Angelegenheit eine Rolle spielen. Unabhängig davon, wer derlei Rechtsverständnisse überhaupt verbindlich (?) bestimmen sollte. Kennen wir denn auch ein "Christliches Recht"? Die Ex-Muslima Sabatina James sagt zu den antidemokratischen Aspekten der Scharia: "Scharia ist die schlimmste Form des Rassismus und der Geschlechterungerechtigkeit." Ich weiß sehr wohl, daß solches hier kaum gerne gelesen wird.
20.12.18
13:49
Kritika sagt:
L.S. Haben die Griechen noch alle Tassen im Schrank? Wo immer Demokratie herrscht, hat der Islam nicht das Geringste zu sagen. Was immer die Scharia sagt, es ist wertloser Islamischer Nonsense. Grusss, Kritika.
20.12.18
23:27