Hamburg

Kita kündigt Erzieherin wegen Kopftuch

Eine Kindertagesstätte in Hamburg hat einer zum Islam konvertierten Erzieherin gekündigt. Grund: Ihr Kopftuch. Der Fall liegt vor dem Europäischen Gerichtshof.

10
12
2018
Symbolfoto: Kindergarten, Kita © shutterstock, bearbeitet by iQ.
Symbolfoto: Kindergarten, Kita © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Die Hamburger Kindertagesstätte Wabe hat einer Erzieherin gekündigt, weil sie bei der Arbeit ein Kopftuch trug. Die Heilerzieherin arbeitet seit einigen Jahren für den privaten Träger. 2011 habe sie zum Islam konvertiert und sich entschlossen ein  Kopftuch zu tragen. Nach ihrer einjährigen Elternzeit wollte sie weiter mit dem Kopftuch arbeiten. 

Medienberichten zufolge soll die Kita-Leitung sie abgemahnt und gekündigt haben, da sie mit dem Kopftuch gegen das hauseigene Neutralitätsgesetz verstoße. Die Erzieherin habe bereits beim Europäischen Gerichtshof geklagt.

„Unsere Mitarbeiter sind Vorbilder und beeinflussen mit ihren Worten und Taten das Denken und Handeln der uns anvertrauten Kinder. Daher ist das sichtbare Tragen religiöser Symbole – gleich aus welcher Religion – für die Erzieher in den Einrichtungen der Wabe während der Arbeit nicht zulässig“, zitiert die „WELT“ Wabe-Sprecherin Katja Wohlers. 

Rechtsanwalt der Erzieherin ist empört 

Der Rechtsanwalt der Erzieherin zeige sich empört, da es ein solches  Neutralitätsgesetz nie gegeben habe. Dem Rechtsanwalt zufolge sei die Kündigung geplant gewesen, da ihre Mandantin während der Elternzeit ihre Kinder in die Kita gebracht habe und die Kita-Leitung sie mit dem Kopftuch bereits gesehen habe.

Seit 2016 sei das Tragen eines Kopftuches an kommunalen Kindertagesstätten durch ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erlaubt, sofern es nicht die Arbeit behindere. Bei privaten Trägern sei noch unklar, ob ein Neutralitätsgesetz für ein Verbot ausreiche. 

Leserkommentare

Kritika sagt:
L.S. Nein heisst Nein, fordern zurecht die Frauen, (wenn auch in anderen Zusammenhang ). Wenn die Schule es mal zugelassen hat, dass die fanatische MuslimFrau ihre Kinder mit Kopftuch abholte, dann kann sie doch daraus nicht ableiten, dass die Schule nun KopftuchFrauen als Lehrer zulässt. Die Schule will das nicht, sie hat das überzeugend begründet. Sie hat NEIN gesagt und sie meint NEIN. Kritika wünscht der Schule viel Erfolg. Der KopftuchQuerulantin wünscht sie eine Niederlage unter Zahlung von und hohe Anwalts und -Gerichtskosten. Zur Abschreckung von Nachahmer ( und - erinerinnen). Auch für MusliFrauen gilt NEIN bedeutet NEIN. Gruss, Kritika.
11.12.18
0:38
Emanuel Schaub sagt:
Gerade war ich in der Hautklinik ...der Anblick einer Muslima erweckte in mir ein Gefühl von Sympathi/Empathie /Sicherheit!!! gruss emanuel
11.12.18
13:48
Luise Müller sagt:
Auch Frauen mit Kopftuch haben - wer hätte das gedacht? - nicht nur ein Recht auf "Grundrechte light" (oder auf das, was irgendjemand ihnen gnädig zugestehen möchte), sondern auf das ganze Programm, das allen Bürgern dieses Landes zusteht. Die dauernde absichtliche oder durch Ignoranz oder Unwissen verursachte Missachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung während gleichzeitig der Zeigefinger erhoben und in Richtung tatsächlicher oder vermeintlicher "Migranten" gemahnt wird: "Haltet euch an die Rechtsordnung!" bestätigt vor allem eines: „Einem nicht geringen Teil der Bevölkerung mangelt es an Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland.“ Das stellte der Spiegel 2011 in einer Studie mit 250.000 Befragten fest und offensichtlich hat sich daran nichts verändert. (Verbeet, Markus: Angela wer? SpiegelOnline, 21.02.2011) Tragisch, dass sich manche Dinge offensichtlich nie ändern. Noch tragischer ist, dass kaum jemand weiß, dass die sehr umfassende Religionsfreiheit in Deutschland nicht von ungefähr kommt. Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1968 (1 BvR 241/66, 16. Oktober 1968) hat den Grundstein für dieses verfassungsrechtlich weite Verständnis der Religionsfreiheit gelegt und zwar mit klarer Bezugnahme auf die zurückliegenden finsteren Zeiten, von denen sich Deutschland zu diesem Zeitpunkt gerade löste. Wörtlich heißt es: „Die besondere Gewährleistung der gegen Eingriffe und Angriffe des Staates geschützten Religionsausübung in Art. 4 Abs. 2 GG erklärt sich historisch [...] insbesondere [...] aus der Abwehrhaltung gegenüber den Störungen der Religionsausübung unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. [...] Da die "Religionsausübung" zentrale Bedeutung für jeden Glauben und jedes Bekenntnis hat, muß dieser Begriff gegenüber seinem historischen Inhalt extensiv ausgelegt werden.“ Es wäre schön, wenn auch die Menschen, die sich für so "kritisch" und aufklärt halten, dass sie das über ihren Usernamen demonstrieren wollen, wirklich kritisch gegenüber dem wären, was gerade so an Mainstreammeinungen kursiert und vor allem auch weniger geschichtsvergessen wären. Wir wollen die Geschichte ja schließlich nicht wiederholen.
11.12.18
15:23
Peter Ziegler sagt:
Deutscher Alltag. Eine anonyme AfD-Symphatisantin lebt ihren Islamhass in einem muslischen Medium aus. Feige, rassistisch und volksverhetzend. Die Gerichte werden die gebräunte Querulantin belehren müssen. Für die Kita wird es teuer. Ob alle Eltern mit der intoleranten Haltung einverstanden sind?
11.12.18
17:18
Ute Fabel sagt:
@Luise Müller: "Auch Frauen mit Kopftuch haben - wer hätte das gedacht? - nicht nur ein Recht auf "Grundrechte light" , sondern auf das ganze Programm, das allen Bürgern dieses Landes zusteht." Nach ihrer Logik hätten dann auch rechter Burschenschafter, die als Pädagogen arbeiten, das Recht eine Burschenschafterkappen aufzusetzen, wenn ihnen das eines Tages in den Sinn kommt. Nein danke! Da ist mir das konsequente optische Neutralitätsprinzip im Bildungssystem um Längen lieber, das von allen gleich viel abverlangt und niemanden benachteiligt. Kein islamisiches Kopftuch, kein atheistisches "Gottlos Glücklich"-Shirt, keinen Salafistenbart, keine Symbole von linken und rechten Parteien bei Erziehern zu akzeptieren ist gut und richtig!
12.12.18
13:15
Kritika sagt:
An Emanuel Schaub er schreibt: " Gerade war ich in der Hautklinik ...der Anblick einer Muslima erweckte in mir ein Gefühl von Sympathi/Empathie /Sicherheit!!! " ----------------- Vor kurzem war auch ich in einer Klinik. Die war vollständig Kopftuch Frei; Herrlich. kein KopfuchPersonal, nicht einmal KopftuchPatiënten. Bei Kritika erweckte das ein Gefühl von Freiheit, Neutralität. Eine herrlich werbefreie Zone! Keine Werbung für Autos, Keine Werbung für Bier, und erst recht keine Werbung für uncoole Sekten. Ein Gefühl von ' Sympathi/Empathie /Sicherheit' Warum kann das nicht immer und überall so sein? Gruss, Kritika
13.12.18
1:03
Kritika sagt:
An Luise Müller Es gibt auch wichtige ungeschriebene Gesetze. Ein solches lautet: Keine Toleranz den Intoleranten. Ich meine hier mit Intoleranten die IslamFanatikern deren Ideologie und "Gesetzbuch " 2 Sorten Menschen kennt: Gläubige und Ungläubige. Kritika möchte nicht gerne in einem vom Islam beherrschten Land Ungläubige unter den Gläubigern sein. Gruss, Kritika
13.12.18
1:23
Kritika sagt:
Auch an Luise: Sie schreibt: Es wäre schön, wenn auch die Menschen, die sich für so "kritisch" und aufklärt halten, dass sie das über ihren Usernamen demonstrieren wollen, wirklich kritisch - - wären, - - - und vor allem auch weniger geschichtsvergessen wären. Seien Sie beruhigt, Luise. Kritika erinnert sich noch sehr gut an der Deutschen Besatzung, die er als Kind erleben musste. Mein Vater musste lange für die Deutschen untertauchen, unser Nachbar wurde bei einem SabotageAkt getötet. Unsere NationalHymne war bei Strafe verboten. "Notabelen " (lokale Ärzte, Bürgemeister - - ) wurden Geisel genommen und als Rache von den Deutschen erschossen. Nein, keine Sorge, die Deutsche Besatzung ist für immer eingebrannt. Umso mehr ist Kritika besorgt, dass in Deutschland mit dem Islam wiederum eine zutiefst undemokratische Strömung aktiv ist. Eine Ideologie, die wie die NS die Welthegemonie anstrebt und bereits 50 Staaten beherrscht. Deshalb: Keine Toleranz den Intoleranten. Gruss, Kritika
18.12.18
0:34
Johannes Disch sagt:
Luise Müller (11. 12. 2018) bringt es prima auf den Punkt. Nun muss sich halt mal wieder der EUGH mit diesem leidigen Thema befassen.
29.12.18
22:32
grege sagt:
Das Eugh hat ja sich ja schon mal mit diesem Thema befasst.Das Urteil hat bei den muslimischen Organisationen die übliche Empörung ausgelöst, obwohl die Inhalte eine Selbstverständlichkeit darstellen und Extrawürste vermeiden. Im Vordergrund steht erst mal die Frage, ob die Erzieherin im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft beschäftigt ist. Sollte letzteres der Fall sein, stehen ihre Karten nicht besonders gut, sofern Anhänger anderer Religionen gleich behandelt werden.
02.01.19
19:22