Baden-Württemberg

SPD-Landesvorsitzende fordert Kopftuchverbot bis 18 Jahre

Die baden-württembergische SPD-Vorsitzende Leni Breymaier fordert ein bundesweites Kopftuchverbot für Musliminnen bis zum 18. Lebensjahr.

24
09
2018
SPD © Metropolico.org auf flickr, bearbeitet by IslamiQ
SPD © Metropolico.org auf flickr, bearbeitet by IslamiQ

Die baden-württembergische SPD-Vorsitzende Leni Breymaier fordert ein deutschlandweites Kopftuchverbot für Kinder und Jugendliche. „Es darf nicht sein, dass Kindern ein Kopftuch aufgezwungen wird“, sagte sie dem „Spiegel“. „Mädchen werden in einen Kulturkampf hineingezogen, und das möchte ich nicht.“ Lehrer hätten ihr berichtet, dass Mädchen, die aus einem entsprechenden Kulturkreis kommen und ihr Kopftuch auf dem Schulgelände ablegen, teilweise übel beschimpft würden.

Sinn mache ein Kopftuchverbot für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Frauen müssten frei entscheiden können, ob sie Kopftuch tragen wollen oder nicht: „Wer von Kindesbeinen an eins trägt, der wird sich später auch als Erwachsene kaum davon frei machen können“, so Breymaier.

Die CDU Baden-Württemberg hat sich am Samstag für ein allgemeines Burkaverbot ausgesprochen. Beim Landesparteitag am Samstag in Rust (Ortenaukreis) stimmten die Delegierten mit Mehrheit für einen entsprechenden Antrag der Jungen Union. Bei der Abstimmung über einen AfD-Antrag im Landtag im Herbst 2016 hatte die CDU gegen ein generelles Burkaverbot votiert.

Der FDP-Landesvorsitzende Michael Theurer sprach sich gegen die Vorschläge aus und bezeichente eine „staatliche verordnete Kleiderordnung“ als „illiberal und nicht vereinbar mit dem Artikel 4 des Grundgesetzes“. „In Deutschland trägt praktisch niemand die Burka. Die einzigen voll verschleierten Muslimas, die ich in den letzten zehn Jahren in Baden-Württemberg gesehen habe, waren Saudis beim Shoppen in Metzingen. Wollen wir die wirklich vertreiben?“, so Theurer weiter. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Nikolai sagt:
Erschreckend. In Deutschland kann man Parteivorsitzende werden ohne das Grundgesetz zu kennen. Religionsmündig ist man mit 14 Jahren.
25.10.18
15:35
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