Abschiebestopp

Juristische Konsequenzen für Studentin Ersson

Die schwedische Studentin Elin Ersson verhinderte auf dem Göteborger Flughafen die Abschiebung eines Afghanen. Nun muss sie mit juristischen Konsequenzen rechnen.

31
07
2018
Elin-Ersson
Elin Erssonö bearbeitet by iQ.

Eine junge Schwedin hat ein Flugzeug gestoppt, mit dem ein 52-jähriger Afghane aus Göteborg abgeschoben werden sollte. Die Studentin Elin Ersson weigerte sich, sich auf ihren Platz zu setzen, so dass das Flugzeug nicht abheben konnte.

Ersson muss nun mit juristischen Konsequenzen rechnen. Die Staatsanwaltschaft hat eine Voruntersuchung wegen Verdachts auf Verletzung der Luftfahrtverordnung eingeleitet. Mehr könne in der frühen Phase der Ermittlungen zunächst nicht gesagt werden, erklärte die Behörde am Freitag.

Ihre Aktion teilte sie am Montagabend mit einem Live-Video auf Facebook. Darin erklärt die Studentin, dass sie den Aufforderungen des Personals erst dann Folge leisten wolle, wenn der Afghane das Flugzeug verlassen habe. Sie begehe damit kein Verbrechen, betonte sie.

Ihr Protest hatte zumindest vorübergehend Erfolg: Der Mann durfte aussteigen und auch Ersson wurde aus dem Flugzeug begleitet. Ob der Afghane mit einem späteren Flugzeug abgeschoben wurde, konnte die Grenzpolizei zunächst nicht sagen. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Elin Ersson wollte die Abschiebung des 26-jährigen gebürtigen Afghanen Ismail Khawari verhindern. Herr Khawari lebte die letzten 20 Jahre seines Lebens im Iran und hat sich von dort nach Europa durchgeschlagen. Folglich ging es nicht um einen unmittelbaren Kriegsflüchtling, sondern um Migration. Ich bin grundsätzlich für Zuwanderung, allerdings bin ich strikt dagegen, dass gewissermaßen im Sinne eines Faustrechts junge Männer vollendete Tatsachen schaffen, die die Strapazen langer Reisen besser ertragen und Schlepper bezahlen können: Die Staaten sollten selbst festlegen wer kommt und dürfen sich dabei nicht das Heft von Schleppern und auch nicht NGOs auf der Hand reißen lassen.
31.07.18
12:08
Johannes Disch sagt:
Die Tätigkeiten von NGOs und privaten Rettungsorganisationen zu kriminalisieren, wie es beispielsweise Italien und Ungarn tun, das ist nicht okay. Es kann aber auch nicht sein, dass Privatpersonen-- wie in diesem Beispiel Frau Erssonö--- Entscheidungen des demokratischen Rechtsstaats nicht akzeptieren und diese sabotieren.
01.08.18
14:25
Kritika sagt:
L,S. Na klar, kein Staat kann es erlauben, dass irgendjemand selber korrigiert, was die gewählte Regierung beschlossen hat. Ausserdem haben abgeschobene Islamisten meistens einiges auf dem Kerbholz, sind also Menschen oder gar Muslims, die man lieber gehen als kommen sieht. Auch in Schweden gilt: Lex dura - sed lex. Die junge Schwedin muss das alles noch lernen - und sie wird es auch. Diese Lektion könnte allerdings sehr teuer für die Studentin werden. Kein Grund also für Islamiq , sich aufzuregen. Gruss, Kritika.
01.08.18
23:07
dietmar pusch sagt:
sie sollte ins gefängnis und über ihre superdumme gutmenschaktion nachdenken. des weiteren müsste sie sich den fragen der terrorisierten familie stellen. an dummheit kaum zu überbieten
16.09.18
15:31