Kopftuchverbot

NRW bereitet Kopftuchverbot für Mädchen in Kitas und Schulen vor

Der NRW-Ministerpräsident Armin Laschet verkündete gestern, dass ein Kopftuchverbot in NRW für Schulen und Kindergärten vorbereitet wird. Dabei trägt fast kein Mädchen im Alter bis zu zehn Jahren laut Erhebungen ein Kopftuch.

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Symbolbild: Kindergarten. © woodleywonderworks auf flickr, bearbeitet by IslamiQ
Symbolbild: Kindergarten. Kita © woodleywonderworks auf flickr, bearbeitet by IslamiQ

Nordrhein-Westfalen bereitet ein Kopftuchverbot für Mädchen in Kindergärten und Schulen vor. Derzeit prüfe die Landesregierung, ob dies im Wege einer Verordnung oder eines Gesetzes geregelt werde, erklärte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Freitag vor Journalisten in Düsseldorf. Es sei zu beobachten, dass zunehmend bereits junge Mädchen Kopftuch trügen, obwohl dies nirgendwo im Islam geregelt oder vorgeschrieben sei.

Keine islamische Praxis

Deshalb habe das geplante Kopftuchverbot für Kinder „mit Religionsfreiheit nichts zu tun“, betonte Laschet. Nicht geschlechtsreife Mädchen mit einem Kopftuch zu verhüllen, sei bis heute „nirgendwo eine islamische Praxis“. Es sei eine Aufgabe im Verhältnis von Staat und Religion, „hier eine Klarheit herbeizuführen“. Vor allem gehe es darum, den Mädchen später im religionsmündigen Alter „eine wirkliche Entscheidungsfreiheit“ für oder gegen das Kopftuch zu eröffnen.

Mit Blick auf den umstrittenen Kreuz-Erlass des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) erklärte Laschet, in Nordrhein-Westfalen gebe es „keinen Handlungsbedarf“. Hier werde „eine gute Tradition von Religion im öffentlichen Raum“ gepflegt. Eine solche Präsenz, die es in streng säkularisierten Ländern wie Frankreich nicht gebe, halte er für gut.

Wie viele muslimische Mädchen tragen ein Kopftuch?

Aktuelle Zahlen zu kopftuchtragenden Mädchen sind nicht bekannt. Eine Erhebung aus dem Jahr 2010, die von dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales herausgebracht wurde fand heraus, dass: „kaum eines der durch die Befragung erfassten jungen Mädchen im Alter von bis zu zehn Jahren ein Kopftuch (trägt). In der Altersgruppe der 11- bis 15-Jährigen tragen 10,2 Prozent der muslimischen Mädchen ein Kopftuch“.  (KNA, iQ)

Leserkommentare

Manuel sagt:
Richtig so, hier muss vorgesorgt werden!
05.05.18
18:41
Sven Anatoli sagt:
Wenn sowieso nur wenige kleine Mädchen islamische Kopftücher zur Verhüllung tragen, dann ist ein Kopftuchverbot für kleine Mädchen ja erst recht kein Problem. Außerdem wird gleich verhindert, dass sich die Zahl der kindlichen Kopftuchträgerinnen evtl. ja sonst vergrößern könnte.
05.05.18
19:38
Kritika sagt:
L.S. Kritika wünscht den NRW-Ministerpräsident Armin Laschet viel Erfolg bei der Durchsetzung seines Gesetzesvorhabens. Harmlose Kinder als WerbeSäule für eine NonsenseSekte zu missbrauchen, ist verwerflich und gehört verboten, unabhängig davon wieviele Kinder es betrifft. Der Anstand gebietet das. Wenn eine Sekte von sich aus nicht über diesen Anstand verfügt, muss der Gesetzgeber ein Machtwort sprechen. Gruss, Kritika
05.05.18
21:30
Johannes Disch sagt:
Armin Laschet hat nicht das Kopftuch zu interpretieren. Das steht ihm nicht zu. Der Staat hat keine Religion, darf keine bevorzugen oder benachteiligen und darf die Inhalte einer Religion nicht bestimmen und definieren. Das steht einzig und allein den Religionsgemeinschaften zu. Und religiöse Erziehung fällt zuallererst in den Bereich der Eltern. Das ist ein Grundrecht. Nun auch Armin Laschet als Anti-Muslim-Populist. Mit diesem Gesetzesentwurf oder einer ähnlich gelagerten Verordnung wird er spätestens in Karlsruhe an die Wand fahren. Wieder einer, der wegen einer populistischen Strömung einen Gerichtsmarathon riskiert.
05.05.18
22:07
Ibrahim sagt:
Zum Islam gehört das heilige Buch der Kuran und die Interpretation des Profheten und seine reine Familie Friede sei mit ihnen.Darin wird sehr sicher und ausfrührlich erklärt und dargestellt das ein Mädchen ab 9 Jahren das Kopftuchverbot tragen soll. Also braucht mann nicht zu behaupten das das frühe Kopftuch tragen nicht im Islam Pflicht ist. Dies ist die Pflicht jedes Mädchens.
06.05.18
0:04
Zalghout sagt:
Achso mit 9 Jahren ist ein Mädchen also nicht geschlechtsreif, aber schon reif um verpflichtend an den Sexualunterricht teilzunehmen! Frühsexualisierung durch Staat und Medien wird legalisiert und ist auch gewollt, aber wenn man seine Töchter durch keusche Kleidung vor entsprechenden Gefahren schützen will, dann ist das aufgezwungen.
06.05.18
1:30
Frederic Voss sagt:
Wenn Mädchen mit 9 Jahren geschlechtsreif sind, sollten sie unbedingt Aufklärung durch einen natürlichen Sexualkunde-Unterricht erhalten. Schon der große islamische Fundamental-Prophet verehelichte sich ja schon mit einem 9-jährigen Kind. Oder ist das nicht so gewesen? Durch Kopftuch-Tragen mit 9 Jahren wird schon automatisch eine Frühsexualisierung in die Wege geleitet. Dem sollte nicht Vorschub geleistet werden. Religionsgemeinschaften bestimmen und definieren die Inhalte ihrer Religion. Dennoch hat der Staat darüber zu wachen, daß diese Gruppierungen nicht Unfrieden stiften oder Chaos durch abstrus-verrückte Sichtweisen oder religiös motivierte Wahnideen verbreiten.
06.05.18
12:32
Ute Fabel sagt:
Ich bin für ein klares gesetzlichs Verbot, wonach Kinder bis 14. Jahren in der Schule in keine religiösen, politischen oder sonstigen weltanschaulichen, auffällig sichtbaren ideologischen Kleidungsstücke gesteckt werden dürfen. Die Bedeutung der Kinderrechte und des Schutzes von Kindern vor Missbrauch hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Das wäre es weiterer positiver Schritt in diese richtige Richtung.
06.05.18
16:02
Johannes Disch sagt:
@Ibrahim (06.05.18 0:04) Da liegen Sie gehörig daneben. Nirgends aus dem Koran lässt sich eindeutig eine Kopftuchpflicht ableiten, und schon gar nicht für Mädchen. Und was die Religionsfreiheit betrifft: Sie gilt für die "5 Säulen" des Islam (Glaubensbekenntnis, die Gebete, der Ramadan, das Almosen, die Hadsch). Von einem Kopftuch ist in diesen "5 Säulen",-- die den Kern des islamischen Glaubens bilden--; nichts zu finden. In welchem Rahmen das Grundrecht auf Religionsfreiheit ausgeübt werden darf und wo ihre Grenzen sind, das bestimmt einzig und allein der deutsche Rechtsstaat im Rahmen seiner Gesetze, und nicht der Koran und die Hadithe.
06.05.18
17:20
Manuel sagt:
@Ibrahim: Genau wegen Leuten, wie Ihnen ist dieses Gesetz so wichtig und falls es Ihnen noch nicht aufgefallen ist, ein Kind mit 9 Jahren ist keine Frau und wir leben auch nicht in einem islamischen Land, falls Ihnen das auch noch nicht aufgefallen ist. Wir brauchen hier nicht Eure tiefmittelalterliche Gesellschaftsordnung, Punkt!
06.05.18
18:26
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