Heidelberg

Kindergarten lehnt Praktikantin mit Kopftuch ab

Der katholische Kindergarten St. Marien im Pfaffengrund hat eine muslimische Praktikantin entlassen. Grund: Sie wollte ihr Kopftuch nicht ablegen.

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04
2018
Symbolfoto: Kindergarten, Kita © shutterstock, bearbeitet by iQ.
Symbolfoto: Kindergarten, Kita © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Eigentlich wollte die 16-jährige Ikram Outtaleb nur ein einwöchiges Praktikum im katholischen Kindergarten St. Marien im Pfaffengrund bei Heidelberg absolvieren. Doch habe der katholische Kindergarten die muslimische Schülerin bereits ab ersten Tag nach Hause geschickt, weil sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte, berichtet die Rhein Neckar Zeitung (RNZ)

Ikram habe sich vor zwei Monaten um die Stelle beworben, sich persönlich im Kindergarten vorgestellt und ihre Praktikumsbescheinigung abgeholt. Dem Bericht zufolge hatte die muslimische Schülerin das Praktikum schon begonnen. Bereits am ersten Tag, wurde sie von einer Mitarbeiterin auf ihr Kopftuch aufmerksam gemacht. Nach dem sie der Aufforderung ihr Kopftuch abzulegen nicht folgte, wurde sie nach Hause geschickt.

„Es handelte sich dabei um ein internes Kommunikations-Problem. Die Erzieherin, die mit Ikram und ihrer Freundin das Gespräch geführt hätte, wäre nicht die Kindergartenleiterin selbst gewesen. Dieses Missverständnis tue allen Beteiligten leid, betonte Wegener. Man werde den Fall zum Anlass nehmen, jetzt grundsätzlich zu klären, wie man mit muslimischen Praktikantinnen in den katholischen Kindergärten umgehen werde“, erklärte der Pressereferent der Katholischen Stadtkirche Heidelberg, Peter Wegener, gegenüber RNZ.

Noch am selben Tag fand die 16-jährige Muslimin eine Praktikumsstelle im Kindergarten der AWO in Pfaffengrund. Ikram betonte, dass sie glücklich sei, ihren Prinzipien treu geblieben zu sein.

Erzieherinnen dürfen ein Kopftuch tragen

Das Bundesverfassungsgericht hat der Klage gegen ein berufliches Kopftuchverbot einer muslimischen Erzieherin mit Kopftuch aus Baden-Württemberg stattgegeben. Das Gericht verwies auf den bereits bestehenden Beschluss darüber, dass ein pauschales Kopftuchverbot im Schuldienst nicht verfassungsgemäß ist.

Die staatlich anerkannte Erzieherin mit türkischem Migrationshintergrund ist bei einem Kindergarten in Baden-Württemberg, gegen die sie Klage erhoben hat, seit September 2003 in Teilzeit beschäftigt. Zuvor war die 34-jährige Erzieherin in einem Kindergarten, ebenfalls in kommunaler Trägerschaft, als Praktikantin tätig.

Leserkommentare

Andreas B sagt:
Es ist schade, dass ein katholischer Kindergarten nicht die Toleranz aufbringen kann, einer Praktikantin, die bereits trotz ihrer Religionszugehörigkeit zum Islam eine Zusage erhalten hat, diese auch ihr Kopftuch tragen zu lassen. Es gibt keinen besseren Weg, Kindern Toleranz vorzuleben, als ihnen zu zeigen, dass es in unserer Gesellschaft auch Frauen gibt, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen und dass das vollkommen in Ordnung ist.
23.04.18
16:24
Prinzessin Rosa sagt:
Es ist so ermüdend...ermüdend diese Scheinheiligkeit der Arbeitswelt und Organisationen zu ertragen....
23.04.18
17:40
Sven Anatoli sagt:
Erlauben islamisch geführte Kindergärten christlich orientierten Mitarbeiterinnen oder Praktikantinnen das ständige Tragen katholischer Nonnentracht oder christlicher Symbol Gegenstände? Wenn ja - wo?
23.04.18
22:34
Ute Fabel sagt:
"Ikram betonte, dass sie glücklich sei, ihren Prinzipien treu geblieben zu sein." Viele amische Christen glauben fest an einen angeblichen Willen Gottes, dass Männer keine Gürtel, sondern immer Hosenträger tragen sollen. Verdient die kompromisslose Einhaltung solcher absurden religiösen Bekleidungsregeln wirklich großen Respekt? Ich denke nicht! Ich habe nur Respekt vor Menschen, die mich durch ihre ethischen Prinzipien und inneren Werte beeindrucken, die sie leben.
24.04.18
8:53
Ute Fabel sagt:
@ Andreas B: "Es gibt keinen besseren Weg, Kindern Toleranz vorzuleben, als ihnen zu zeigen, dass es in unserer Gesellschaft auch Frauen gibt, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen und dass das vollkommen in Ordnung ist." In Österreich sind aktuell leider 40 % der Parlamentsabgeordneten der FPÖ in schlagenden Burschenschaften organisiert, die sich auch öffentlich gerne in Burschenschafterband und - kappe zeigen. Finden Sie auch, dass es ein guter Weg wäre, Kindern Toleranz vorzuleben, indem man Ihnen erklärt, dass es in unserer Gesellschaft einfach Männer gibt, die aus weltanschaulichen Gründen Burschenschaftercouleur tragen und dass das vollkommen in Ordnung ist? Ich nicht! Mein Erziehungsideal ist es, Kinder zum Hinterfragen von Religionen, Weltanschauungen und politischen Anschauungen und den damit verbundenen Bekleidungsdogmen anzuregen.
24.04.18
12:14
Prinzessin Rosa sagt:
Schön das die junge Frau die innere Stärke besitzt für ihre Werte einzustehen. Diese Stärke wird ihr im Leben noch oft hilfreich sein. Gott sei Dank gibt es aber immer mehr christliche Einrichtungen die sich dem Dialog geöffnet haben und auch oft Initiatoren für den Dialog sind. Jede Entwicklung braucht seine Zeit. Auch die Akzeptanz von Diversität.
24.04.18
13:22
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (24.04.18, 8:53) In den USA genießen die Amish diesen Respekt. Man kann an den USA so manches kritisieren. Aber hinsichtlich Toleranz und Religionsfreiheit können wir von "God´s own Country" noch eine ganze Menge lernen.
24.04.18
13:28
Johannes Disch sagt:
@Andreas B / @Prinzessin Rosa Richtig, es ist eine unglaubliche Scheinheiligkeit, die hier in bestimmten Teilen der Arbeitswelt noch herrscht. Und der katholische Kindergarten verpasst wirklich eine Chance, Kindern Toleranz und Pluralität zu vermitteln. Ganz davon abgesehen, dass so ein Verhalten sehr unchristlich ist. Aber ich denke, das sind Rückzugsgefechte. In weiten der Arbeitswelt sind Frauen mit Kopftuch längst Normalität, an der sich niemand stört. Nur gewisse Segmente-- Schulen, Kindergärten und Gerichte, etc.-- stellen sich da noch quer. Aber unsere Rechtsprechung geht immer mehr zur Akzeptanz des Kopftuchs auch in diesen Bereichen, siehe das Urteil des Bundesverfassungsgericht 2015 und Urteile Berliner Arbeitsgerichte zugunsten abgelehnter Bewerberinnen. Ich denke, in einigen Jahren hat sich das Thema auch hier erledigt.
24.04.18
14:46
Andreas B sagt:
@Sven Anatoli Man kann einen Rechtsbruch nicht mit einem anderen vergelten. Wenn Sie einen muslimsichen Kindergarten in Deutschland kennen, in dem eine katholische Nonne für ein Praktikum angenommen wurde und ihr dann das Tragen ihres Habit verboten wurde, können Sie die Nonne ermutigen, dagegen zu klagen. Das wäre der richtige Weg.
24.04.18
16:37
Kritika sagt:
L.S. Wenn man eine kompetente Auskunf baucht, fragt man den Chef, weder die Reinemachefrau, eine Bürokraft oder wen sonst die angehende Praktikantin in die Arme gelaufen ist. Das längst nicht jeder von einer islamischer KopftuchDemo begeistert ist, sollte eine Kopftuchfau mit 34 Jahr längst mitbekommen haben. Da die Frau wegen ihres starköpfigen KopftuchTragens und nicht wegen ihrer Sektenzugehörigkeit verweigert wurde, liegt keine Diskriminierung vor. Eine Katolikin mit Kopftuch wäre es genauso ergangen. Einmal wieder viel Sturm im Wasserglas. "Es ist so ermüdend... " so beginnnt ein Prinzesschen und Kritika ergänzt: - - diese eeuwige KopftuchDemos und KopftuchProvokationen aufgetischt zu bekommen. Gruss, Kritika.
27.04.18
23:05
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