Österreich

Kopftuchverbot in Kindergärten und Schulen

Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) will ein Kopftuchverbot für Mädchen an Kindergärten und Volksschulen einführen. Eine entsprechender Gesetzentwurf werde bis zum Sommer erarbeitet. Die IGGÖ kritisiert das geplante Vorhaben.

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2018
Sebastian Kurz fordert leichtere Schließung von Moscheen
Österreichischer Bundeskanzler Sebastian Kurz © Perspektif, bearbeitet by iQ.

Mädchen sollen nach dem Willen der österreichischen Regierung künftig kein Kopftuch mehr in Kindergarten und Grundschule tragen dürfen. „Eine Verschleierung von Kleinkindern ist definitiv nichts, was in unserem Land Platz haben sollte“, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz am Mittwoch in Wien. Es gehe darum, allen Kindern die gleichen Chancen einzuräumen. „Dazu gehört auch, dass es zu keiner Diskriminierung in jungen Jahren kommt“, so Kurz.

Eine entsprechende Vorlage soll bis zum Beginn des Sommers ausgearbeitet sein. Um das Gesetz in Verfassungsrang zu heben, muss die Regierung aus konservativer ÖVP und rechter FPÖ eine Oppositionspartei von ihren Plänen überzeugen. 

Wie viele Kinder tatsächlich betroffen sind, ist nicht klar. Zahlen liegen nicht vor. „Es ist sicherlich eine symbolische Handlung“, sagte Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP).

In Österreich herrscht seit einem halben Jahr ein generelles Gesichtsverhüllungsverbot. Seitdem wurden rund 50 Menschen angezeigt. Das Gesetz richtet sich vor allem gegen Verschleierungen etwa mit Burka oder Nikab und soll die Integration von Muslimen fördern. Laut Gesetz sind bis zu 150 Euro Strafe fällig, wenn das Gesicht zwischen Stirn und Kinn nicht sichtbar ist.

IGGÖ kritisiert geplantes Kopftuchverbot

In einer Pressemitteilung spricht sich die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) „mit aller Entschiedenheit gegen das von der Regierung geplante Vorhaben aus“, ein Kopftuchverbot für Kindergärten und Volksschulen gesetzlich zu initiieren. Im Kindergartenalter sei das Kopftuchtragen in Österreich so gut wie unbekannt. An Volksschulen sei jeder der wenigen Fälle individuell zu betrachten, da es sehr wohl auch vorkommen könne, dass Mädchen von sich aus diese Kleidung wählen. Unter Musliminnen und Muslimen mache sich tiefes Unbehagen und Sorge breit, dass „die derzeitige Politik Ressentiments und Ängste im Zusammenhang mit vielfältigen Phänomenen gesellschaftlichen Wandels fördert anstatt sie abzubauen und dabei vor allem das Feindbild Islam bedient“, so die IGGÖ. (dpa, iQ)

Leserkommentare

grege sagt:
@ Saadet dann fangen Sie doch mal bei den Islamverbänden hierzulande an, die andauernd nur über die schrecklichen Zustände in diesem Land klagen
11.05.18
11:50
Enail sagt:
@ Harousch: Eine Frau darf sich nicht vom Ehebett fernhalten [sich ihrem Ehemann nicht sexuell verweigern], oder sich weigern, ihn [den Ehemann] sie [seine Ehefrau] auf irgendeine Art und Weise sexuell genießen zu lassen, solange dies [die sexuelle Praxis islamisch] erlaubt ist. Immer, wenn er sie zum Sex einlädt, muss sie ihm gehorchen, solange ihr dies nicht schadet oder sie an einer Pflicht hindert. Abu Huraira – Allahs Wohlgefallen sei auf ihm – sagte: „Allahs Prophet [Muhammad] – Allahs Heil und Segen seien auf ihm – sagte: ‚Wenn ein Mann eine Frau zum Sex einlädt, und sie sich verweigert, so dass der Mann die Nacht über sie verärgert verbringt, wird sie die ganze Nacht von den Engeln Allahs verflucht.‘“ Deshalb gilt eine Frau, die sich ihrem Ehemann sexuell ohne [stichhaltigen] Entschuldigungsgrund verweigert, als widerspenstig [ein Begriff aus der Rechtswissenschaft, der besagt, dass die Ehefrau die ihr in der Ehe zukommenden Pflichten nicht erfüllt, was den Ehemann rechtlich von seinen Pflichten entbindet]. Eine widerspenstige Frau darf [von ihrem Ehemann] weder Lebensunterhalt, noch Kleidung noch [emotionale und sexuelle] Zuwendung erhalten. Eine widerspenstige Frau wird folgendermaßen behandelt: Er [der Ehemann] weist sie zurecht, erinnert sie an Allah und droht ihr im Blick auf seine [Allahs] Strafe. Danach [falls das nichts bringt] hält er sich von ihr im Bett fern. Schließlich [falls die ersten zwei Schritte nichts nutzen] schlägt er sie leicht. Allah – er sei erhoben – sagte: „Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“ (Sure 4, 34) Falls dies alles nichts hilft, darf der betroffene Ehemann sich von seiner [widerspenstigen] Frau scheiden lassen oder sie keinen anderen Mann heiraten lassen [d.h. er behält sie formal weiter als Ehefrau, nur, um sie dadurch daran zu hindern, einen anderen Mann zu heiraten]. In den Rechtsquellen [den Quellen des Schariarechts] wird nichts erwähnt in Bezug auf den Zwang auf die Ehefrau, um Sex zu haben oder um sie [sexuell] auf irgendeine [islamisch] erlaubte Art und Weise zu genießen. D.h., dieses Thema gilt [im islamischen Recht] als verschwiegen. Das, worüber das islamische Recht [die Schari’a] schweigt, gilt als entschuldigt. Deshalb darf der Ehemann seine Frau zum Sex zwingen. … Jedoch darf er sie dabei nicht schlagen. Fügt die Frau sich also nicht, hat sie eigentlich nur Nachteile, wie eben im gesamten Islam. Die Frau ist in jedem Fall immer die Dumme. Kein Wunder bei einer Religion, die von einem Mann zum Vorteil für Männer gemacht wurde.
13.05.18
0:44
Johannes Disch sagt:
@Harousch (10.05.18, 13:07) Schöne Ausführungen zu einem wichtigen Thema. Danke.
14.05.18
12:41
Johannes Disch sagt:
@Enail (13.05.18, 0:44) Sicher, es gibt widersprüchliche Aussagen zu diesem Thema, sowohl im Koran wie in den Hadithen als auch im Scharia-Recht. Aber keine Bange, die meisten Muslime, die bei uns in Europa leben, sind in der Moderne angekommen und behandeln ihre Frauen (und Kinder) anständig.
15.05.18
13:23
Harousch sagt:
@Enail Vergleichen Sie doch bitte die Stellung der Frau in Byzanz, etwa zeitgleich mit der Offenbarung! Ein Blick auf die Situation der Frau in der vorislamischen Zeit lässt die Dimension des Barabarischen erahnen, worunter ganz besonders Frauenzu leiden hatten. Es gibt einige Gemälde dazu, die den Sachverhalt verdeutlichen. Männer in der Wüste sitzen auf dem Boden und betrachten eine entkleidete Frau. Sie feilschen über den Preis und prüfen ihr Gebot durch ertasten der Verkaufsobjekts. Eine Frau, sowas wie ein Objekt zur Befriedigung männlichen Fleischeslustes oder als Sklavin für die Drecksarbeit wird im byzantinischen Recht dem Hund gleichgestellt. Das Oströmische Reich hatte die Rechte der Frau komplett abgeschafft. Erst durch die Offenbarung des Koran würde der Frau Rechte zugesprochen. Diese Tatsache ist unter anderem ein Grund für die Regelung der Sexualität im Koran innerhalb der Ehe. In der vorislamischen Zeit war der Geschlechtsakt im gegenseitigen Einvernehmen ein Fremdwort. Die schriftlichen Quellen des Koran bereiten erst den Weg für unser heutiges Verständnis von körperlicher und seelischer Verschmelzung im Inne gegenseitigen Einverständnisses. Wie so oft ist auch beim Verständnis dieser von Ihnen erwähnten Stellen aus dem Koran der historische, kontextuelle, soziale sowie intentionale also nach den ethischen Prinzipien orientierte Zugang ein weiteres essentielles Element der Koranexegese. Ihre Art der Herangehensweise gleicht der der Fundamentalisten und spielt in der islamischgeprägten Weltanschauung zum Glück eine weitaus geringere Rolle als propagiert. Salamaleikum!
18.05.18
21:24
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