Bayern

Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen erneut vor Gericht

Eine muslimische Rechtsreferendarin klagte vor dem Augsburger Verwaltungsgericht und gewann. Diese Woche wird das Urteil in zweiter Instanz vom bayrischen Verwaltungsgericht überprüft.

04
03
2018
Symbole Bundesverfassungsgericht, Gesichtsschleier
Symbolbild: Bundesverfassungsgericht © by Mehr Demokratie e.V. auf Flickr (CC BY-SA 2.0), bearbeitet islamiQ

Das bayerische Kopftuchverbot für muslimische Jurastudentinnen beim Referendariat beschäftigt erneut die Justiz. Am Mittwoch (7. März) wird sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München mit dem Verbot beschäftigten, gegen das die muslimische Studentin Aqila Sandhu in erster Instanz erfolgreich geklagt hatte.

Das Augsburger Verwaltungsgericht hatte im Juni 2016 das vom Justizministerium in München erlassene Kopftuchverbot für Referendarinnen für unzulässig erklärt. Das Urteil hatte eine bundesweite Diskussion darüber ausgelöst, ob Kopftücher für Richter und Staatsanwälte im Gerichtssaal künftig weiterhin tabu bleiben. Die Bundesländer müssen dies in entsprechenden Gesetzen regeln. Das in ganz Deutschland gültige Richtergesetz schreibt ganz allgemein vor, dass ein Richter sich jederzeit so zu verhalten habe, „dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird“.

Diskriminierung wegen des Glaubens

Aqila Sandhu hatte 2014 bei der Anstellung zum sogenannten juristischen Vorbereitungsdienst vom Dienstherrn die Auflage bekommen, dass sie „bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung“ kein Kopftuch tragen darf. Dies betraf insbesondere die Teilnahme als Vertreterin der Staatsanwaltschaft in Prozessen oder die Vernehmung von Zeugen. Der Freistaat begründete dies damit, dass sonst bei den Bürgern „das Vertrauen in die religiös-weltanschauliche Neutralität der Dienstausübung“ beeinträchtigt sein könnte.

Sandhu fand, dass sie wegen ihres Glaubens diskriminiert und stigmatisiert werde. Sie reichte Klage gegen die Dienstauflage ein und verlangte zunächst auch 2000 Euro Schmerzensgeld vom Freistaat Bayern. Die Schmerzensgeldklage ist nach Angaben des Justizministeriums aber inzwischen zurückgezogen worden.

Die Augsburger Verwaltungsrichter sahen das Kopftuchverbot für die junge Frau im Gerichtssaal ebenfalls als rechtswidrig an und entschieden im Sinne der Klägerin. Die Richter betonten in dem bis dato einmaligen Verfahren, dass es für einen solch weitgehenden Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit der Studentin weder im Bund noch im Land eine gesetzliche Grundlage gebe. 

Rechtsstreit hält an

Im vorliegenden Fall gab es nur eine Vorschrift des bayerischen Justizministeriums – dies reichte dem Verwaltungsgericht nicht. Ungeklärt blieb allerdings, ob die Richter bei einem entsprechenden Parlamentsgesetz ein Kopftuchverbot als zulässig erachtet hätten.

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) hatte umgehend Berufung gegen das Urteil angekündigt. „Wir können das Ergebnis so nicht stehen lassen“, sagte er damals. 

Erst vor wenigen Tagen hat der Bayerische Landtag ein neues Richter- und Staatsanwaltsgesetz verabschiedet, das explizit dem nach „außen sichtbaren Tragen religiös oder weltanschaulich geprägter Kleidung im Gerichtssaal eine klare Absage“ erteile, wie das Ministerium betont.

Das am 1. April in Kraft tretende Gesetz gelte nicht nur für Richter und Staatsanwälte, sondern durch einen Verweis entsprechend auch für Referendare, sagte Ministeriumssprecher Thomas Pfeiffer. „Es darf für die Bürgerinnen und Bürger schon nicht der Eindruck entstehen, ein Richter oder Staatsanwalt könnte sich von etwas anderem leiten lassen, als von den Gesetzen in unserem Land“, betonte er.

Die Diskussion um Kopftücher von Juristinnen im Gericht führt auch immer wieder zu Auseinandersetzungen darüber, ob die Kreuze in den bayerischen Gerichtssälen zulässig sind. Die Kruzifixe will Minister Bausback allerdings keinesfalls anrühren.

Auch die Kopftücher von Lehrerinnen an staatlichen Schulen sind regelmäßig umstritten und haben bereits zu Prozessen geführt. In den einzelnen Ländern gibt es dazu unterschiedliche Vorschriften. (dpa – Ulf Vogler -, iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Der Ministeriumssprecher Thomas Pfeiffer hat völlig recht, wenn er sagt, dass für die Bürgerinnen und Bürger nicht einmal der Eindruck entstehen darf, ein Richter oder Staatsanwalt könnte sich von etwas anderem leiten lassen, als von den Gesetzen in unserem Land. Wenn jemand ein so dogmatisches Verhältnis zu seiner Gesinnungsgemeinschaft hat, dass nicht einmal Bereitschaft gezeigt wird, die religiöse und weltanschauliche Uniform bei der Ausübung einer hoheitlichen Tätigkeit abzulegen, stellt das eine große Respektlosigkeit vor dem hohen Rechtsgut einer ideologisch neutralen Justiz dar. Damit disqualifizieren sich solchen Leute selbst für solche beruflichen Herausforderung, was wirklich schade ist. Allerdings haben auch Kreuze in staatlichen Gerichten nichts zu suchen.Die große öffentliche Empörung des türkischen Parlamentariers Mahmut Tanal über die Kruzifixe in Gerichtssälen, als er im Jahr 2013 dem NSU-Prozess beiwohnte, war völlig berechtigt. Daran sieht man, dass das Ideal der Säkularität gerade auch vielen Türken ein besonders hoher Stellenwert beigemessen wird. Ich hatte damals großen Respekt vor der Sensibilität dieses Abgeordneten, was eine religiös und weltanschaulich unabhängige Rechtsprechung angeht.
06.03.18
11:30
Johannes Disch sagt:
Warten wir doch einfach mal in aller Ruhe ab, wie das Revisionsgericht entscheiden wird.
07.03.18
10:45
ceroestres sagt:
Notfalls muss der Arbeitgeber dies vor Gericht begründen. Bis einen Monat vor Wunschtermin darf der Chef schriftlich widersprechen.
10.03.18
4:40