Wien

SPÖ-Managerin will Kopftuchverbot für Schülerinnen

Die Wiener SPÖ-Managerin Barbara Novak fordert ein Kopftuchverbot für Schülerinnen und ein generelles Verbot im Bildungssektor.

21
02
2018
Landesparteisekretärin Barbara Novak by SPÖ Wien © flickr, CC 2.0,

Die neue SPÖ-Managerin in Wien Barbara Novak möchte das Kopftuch vollständig aus dem Bildungssektor verbannen, und somit ein Verbot für Schülerinnen erwirken.

„Ich werde als Frauenrechtlerin und Feministin weiter gegen das Kopftuch auftreten. Die Beschlusslage in meinem Bezirk Döbling ist, dass wir für den Bildungsbereich und im Bereich der Kinder und Jugendlichen ein Kopftuchverbot haben möchten“, so Novak in einem Interview mit „derStandard.at“. Die Politikerin geht davon aus, dass Mädchen nur unter Zwang ein Kopftuch trügen.

Muslime zeigen sich besorgt über solche forderungen. Das Netzwerk Muslimische Zivilgesellschaft kommentierte diese Forderung auf dem sozialen Netzwerk facebook: „So sieht es aus, wenn SPÖ die FPÖVP rechts einholen möchte. Wie wäre es, wenn man sich gegen Diskriminierung im Bildungsbereich kümmert, statt Kopftücher zu „verbannen“?“

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
@Manuel (Ihr Post vom 04.03.18, 10:29) -- "Warum werde ich ständig gezwungen, ein sexistisches Symbol wie das islamische Kopftuch zu akzeptieren...?" (Manuel) Um meine ausführliche Antwort vom 07.03.18, 12:18 kurz zusammenzufassen: Sie werden zu nichts gezwungen. Sie haben einfach zu akzeptieren, dass das Kopftuch bei uns getragen werden darf im Rahmen der Religionsfreiheit nach Art. 4 GG und Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG). Und das Kopftuch gilt bei uns nicht als "sexistisches Symbol" und auch nicht als politisch-extremistisch. Religion darf sich bei uns auch im öffentlichen Raum zeigen. Der säkulare Rechtsstaat erlaubt das. -- "Es gibt keinen gesetzlich verbrieften Anspruch, vom Anblick religiöser Symbole verschont zu bleiben", so das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil 2016.
08.03.18
16:14
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Wenn das islamische Kopftuch also Ihrer Meinung nach kein sexistisches Symbol ist, dann frage ich Sie, warum es nur für Frauen vorgeschrieben ist? Dann hätte ich noch eine Frage, was würden Sie sagen, wenn ein Lehrer mit einem Hammer und Sichel T-Shirt unterrichten würde und dieser dann Aufgrund dieses entlassen wird, würden Sie diesen genauso verteidigen, wie Ihre "Kopftuchlehrerin"? Und noch was, warum glauben Sie, dass Verfassungen in Stein gemeiselt sind? Verfassungen kann man ändern, Deutschland könnte ich nach dam Vorbild Frankreichs als laizistische Republik definieren, man würde dazu nur eine verfassungsmäßige Mehrheit oder eine Volksabstimmung benötigen.
08.03.18
19:34
grege sagt:
Der Fall Frankreich beweist eindrucksvoll, dass Kopftuchverbote nicht zwangsläufig diskriminierend sind,wie einige Teilnehmer hier gerne suggerieren. Von daher müssen solche Verbote in Frankreich auch zwingend von den Muslimen befolgt werden und dürfen nicht unterlaufen werden, was in der Vergangenheit öfters passierte. In einer multikulturellen Gesellschaft haben sich alle gleichermaßen an dieselben Regeln zu halten, Extrawürste für Muslime oder Anhänger anderer Religionen darf es nicht geben. So einfach ist das. Das deutsche säkulare System halte ich für zu kompliziert, was insbesondere die konträren Gerichtsurteile unterschiedlicher Gerichtsinstanzen zu denselben Kontroversen verdeutlicht. Hier sollte der Einfachheit halber ein Paradigmenwechsel veranlasst werden, der die Sonderbehandlung von Religionen und Weltanschauungen ausschließt.
09.03.18
23:57
Johannes Disch sagt:
@grege (Ihr Post vom 09.03.18, 23:57) -- "Der Fall Frankreich beweisst eindrucksvoll...") Und immer wieder Frankreich! Wie oft muss man denn noch anführen, dass man Frankreich nicht mit Deutschland und Österrech vergleichen kann? Frankreich ist ein laizistischer Staat. Deutschland und Österreich hingegen sind säkulare Staaten. Ein kleiner, aber bedeutsamer Unterschied. In Deutschland ist ein pauschales Kopftuchverbot verfassungswidrig, so das Bundesverfassungsgericht in einem bis heute gültigen Urteil. Ob es hier einigen passt oder nicht: Musliminnen dürfen ihr Kopftuch in Deutschland tragen! Das fällt unter das Grundrecht auf Religionsfreiheit. Nicht das Tragen muss begründet werden. Das ist garantiert durch das GRUNDRECHT auf Religionsfreiheit. Das Verbot muss begründet werden.
11.03.18
23:18
Johannes Disch sagt:
@grege (09.03.18, 23:57) Richtig, das deutsche säkulare System ist kompliziert. Aber es ist historisch gewachsen und hat sich im großen und ganzen bewährt. Man kann historisch gewachsene Strukturen nicht einfach auf den Kopf stellen und wechseln wie ein Paar Schuhe. Unsere Verfassung zu ändern ist recht schwierig bzw. so gut wie unmöglich. Gewisse Artikel des GG stehen unter "Ewigkeitsvorbehalt" ("Ewigkeitsklausel" Art. 79 GG). Die noch immer größte deutsche Volkspartei trägt ein "C" im Namen. Das gilt auch für ihre Schwesternpartei aus Bayern. Es ist so gut wie aussichtslos, dass diese beiden Parteien eine Änderung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche mittragen. Es wäre also eine überflüssige Geisterdiskussion über eine Änderung vom Säkularismus hin zum Laizismus zu schwadronieren. Wegen 5 Millionen Muslimen, unter denen sich einige Damen befinden, die Kopftuch tragen, müssen wir unsere Verfassung nicht ändern.
12.03.18
8:24
Ute Fabel sagt:
Frankreich war es auch gestattet, durch die zusätzliche Einführung des optischen Neutralitätsprinzips auch für Schülerinnen im Jahr 2004 noch wesentlich laizistischer zu werden als zuvor. Was spricht dagegen, dass Österreich und Deutschland in Zukunft die Trennung von Religionen und den Staat etwas sauberer betreiben als bisher?
12.03.18
13:10
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Wenn der Islam aber mehr wird und davon ist bei der Geburtenrate und Zuwanderung auszugehen, dann werden wir einmal diese Debatte führen müssen, denn so wie es jetzt aussieht wird nicht der liberale Islam mehr, sondern der erzkonservative, was die Zunahme der Kopftücher eindeutig zeigt und vor einem erzkonservativen Islam habe ich mindestens genauso viel Angst wie vor der AfD.
12.03.18
20:04
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (Ihr Post vom 08.03.18, 10:56) -- "Wenn der Elternverein und die Schülervertreter darüber empört sind (über eine kopftuchtragende Lehrerin) und dagegen Unterschriften sammeln oder gar Demonstrationen organisieren, dann dürfen dem sozialen Frieden zuliebe Kopftücher verboten werden." (Ute Fabel) Auch das ist Nonsens und zeigt erneut, dass Jura für sie ein Buch mit sieben Siegeln ist.
13.03.18
19:08
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: An welche Anlassfälle mag denn Ihrer Meinung nach der Bundesverfassungsgerichtshof im Jahr 2015 bei dem von ihm angedachten zulässigen konkreten Kopftuchverbote zur Wahrung des Schulfriedens gedacht haben?
14.03.18
11:30
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (Ihr Post vom 14.03.18, 11:30) Er hat dabei an überhaupt keine Anlassfälle gedacht. Ein Grundsatzurteil kann nicht jedes Detail erfassen und das ist auch nicht sein Sinn. Karlsruhe hat entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot verfassungswidrig ist. Das Thema der Verhandlung und des Urteils war nicht der gestörte Schulfriede, sondern das Kopftuch. Die Frage, die zu entscheiden war, lautete nicht: Wann ist der Schulfriede gestört? Die Frage, die zur Entscheidung stand, lautete: Ist ein pauschales Kopftuchverbot verfassungskonform oder nicht? Karlsruhe entschied: Es ist nicht verfassungskonform.
15.03.18
20:40
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