Ourghi und Co.

Kritik an der Islamkritik

Muslimische Islamkritiker sind in der Politik gern gesehene Gäste. Muslime sind eher skeptisch. Ali Mete zeigt am Beispiel des Islamwissenschaftlers Abdel-Hakim Ourghi, warum diese Skepsis ihre Berechtigung hat.

04
10
2017
Coverausschnitt des Sammelbands "Islam und Staat" mit dem Aufsatz "Der Islam und die Muslime in Deutschland" von Abdel-Hakim Ourghi

Fälle wie der Skandal um die sogenannte Kindergartenstudie des Wiener Professors Ednan Aslan haben einen positiven Nebeneffekt: Sie machen einen skeptischer gegenüber der Arbeit sogenannter muslimischer Islamkritiker. So wurde die Wissenschaftlichkeit bzw. akademische Unabhängigkeit Aslans zurecht angezweifelt. Das außeruniversitäre Prüfungsverfahren läuft noch.

Mit der gleichen Skepsis sollten z. B. die Publikationen des Freiburger Wissenschaftlers Abdel-Hakim Ourghi betrachtet werden, geben sie doch einen Eindruck in das, was in diesen Kreisen unter einer fundierten und differenzierten Arbeit verstanden zu werden scheint. Hierfür sei exemplarisch ein Aufsatz des Autors angeführt, der im Sammelband „Islam und Staat“ (Duncker & Humblot Verlag, Berlin 2017) erschienen ist. Die hier versammelten Beiträge gehören zu einer Vortragsreihe der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, deren Ziel es ist, dass sich „die Abgeordneten der CSU-Landesgruppe mit Expertinnen und Experten über die verschiedenen Aspekte islamischen Lebens in Deutschland (austauschen), um die Integrationsfähigkeit des Islams besser verstehen und fördern, aber auch die sicherheitsrelevanten Dimensionen, besser einschätzen zu können“ (S. 5). Ein Fachgremium also.

Natürlich steht es jedem offen, konträre und unangenehme Ansichten zu haben und zu verbreiten; das belebt die Diskussion. Jedoch wirft es auf die Seriosität einer Person kein gutes Licht, insbesondere wenn es sich um einen Wissenschaftler handelt, wenn hart erkämpfte und erprobte Grundlagen geltenden Rechts mir nichts dir nichts ausgeblendet werden und populären Forderungen nachgejagt wird. Genau das tut Abdel-Hakim Ourghi aber. Dabei scheint das Vorgehen Ourghis auch die These zu stützen, dass, wenn es den Islam und die Muslime betrifft, verfassungsrechtliche Prinzipien nicht so eng gesehen zu werden brauchen.

Im Folgenden soll anhand einiger Textpassagen verdeutlicht werden, was damit gemeint ist. Ourghi bedauert, dass „ein einheitliches Islamverständnis unter den Muslimen in Deutschland überhaupt nicht vorhanden ist, nicht einmal unter Sunniten“ (S. 13) Frage: Muss es das? Muss es ein solches einheitliches Verständnis überhaupt geben? Islamische Religionsgemeinschaften bemühen sich seit langem um eine gemeinsame Vertretung der Muslime in Deutschland – das ist möglich und auch sinnvoll. Das Grundgesetz lässt aber auch zu, ja fördert und ist eine sehr gute Grundlage dafür, verschiedene Sichtweisen nebeneinander gelten zu lassen. Ourghis Formulierung lässt aber darauf schließen, dass es besser oder notwendig sei, wenn es einen einheitlichen Islam gebe. Genauso sind diese Aussagen kaum zu vereinbaren mit der ansonsten „progressiven“ und auf Meinungsfreiheit und der Geltendmachung unterschiedlicher Islamverständnisse befürwortenden Haltung von Personen vom Schlage eines Ourghi.

Eng verknüpft mit diesem Aspekt ist die Feststellung des Autors, dass diese fehlende Einheitlichkeit „aus Sicht des deutschen Staatskirchenrechts“ (S. 14) ein Problem sei und dies ein Hindernis für den Körperschaftsstatus sein könne. Dabei verlangt das Religionsverfassungsrecht gar nicht, dass es pro Religion eine Religionsgemeinschaft gibt. Wieso erwartet das dann Ourghi von islamischen Religionsgemeinschaften? Oder zugespitzt formuliert: Wieso müssen islamische Religionsgemeinschaften zu einer einheitlichen Struktur finden, wenn die Verfassung und das Staatskirchenrecht, ausgehend von einem weit gefassten Religionsbegriff und der Vielfalt religiös-weltanschaulicher Vorstellungen, gerade die Vielfalt ermöglicht?

Die fehlende Einheit ist laut dem Autor nicht nur politisch, sondern auch theologisch zu begründen, denn auch aufgrund der vier Rechtsschulen sei „bis heute ein einheitliches Denken oder eine Organisation in kirchenähnlichen Strukturen dem Islam fremd“. Dies bedeute, dass „bestimmte Glaubensrichtungen innerhalb des Islams keine Religionsgemeinschaft im staatsrechtlichen Sinne darstellen“ (S. 16) könnten. Genau das ist aber laut deutschem Staatskirchenrecht möglich. So jedenfalls laut dem Staatskirchenrechtler Heinrich De Wall, der im selben Sammelband schreibt: „Anders als in anderen Rechtsordnungen gibt es in Deutschland keine formale Anerkennung von Religionsgemeinschaften durch staatliche Behörden. Wenn sich eine Gemeinschaft von Menschen religiös betätigen möchte, – sei es privat, sei es öffentlich – kann sie dies tun, ohne dazu einer behördlichen Anerkennung zu bedürfen.“ Weiter unten heißt es: „Das bedeutet aber nicht, dass islamische Religionsgemeinschaften genauso organisiert sein müssten wie Kirchen. Sinn der grundgesetzlichen Regelungen ist es nicht, durch das Aufstellen von formalen Erfordernissen die Geltendmachung der Rechte von Religionsgemeinschaften zu erschweren.“ (S. 47). Ein offener Widerspruch, zu dem sich der Autor auf Anfrage – aus zeitlichen Gründen – nicht äußern wollte.

Wenn laut Ourghi, islamische Religionsgemeinschaften theologisch nicht in der Lage sind, eine Einheit herzustellen, um damit die vermeintlichen Bedingungen des Staates zu erfüllen, ist es nur folgerichtig, wenn er schreibt: „Möglicherweise benötigt der Staat keinen Ansprechpartner bei der Durchführung des islamischen Religionsunterrichts“ (S. 19). Aber genau das tut er sehr wohl, denn er muss neutral sein und darf in religiösen Dingen keine religiösen Inhalte vorgeben oder festsetzen. Auch hier wieder eine fragwürdige Position, die im Gegensatz zu dem sicher nicht unbedeutenden Neutralitätsprinzip steht.

Zuletzt ein Beispiel für die unbedachte Wiederholung politischer Forderungen ohne weitergehende Kenntnisse der Sachlage. Der Autor fordert die Eindämmung ausländischer Geldgeber für islamische Religionsgemeinschaften (S. 19). Prof. De Wall schreibt jedoch, dass die Finanzierung Sache der Religionsgemeinschaften ist und ein etwaiges Verbot für alle Religionsgemeinschaften gelten müsse. Insgesamt sieht er es als „äußerst anspruchsvolles Unterfangen, verfassungsrechtlich haltbare Regeln zu formulieren, die etwa den Empfang von Spenden aus dem Ausland für islamische Religionsgemeinschaften beschränken“ (S. 50).

Insgesamt sollte es nachdenklich stimmen, dass der Autor in wichtigen Fragen der rechtlichen Organisation religiösen Lebens in Deutschland nicht auf dem Laufenden zu sein scheint. Noch bedenklicher ist, dass dies kein Hindernis zu sein scheint, als „Experte“ zur Diskussionsreihe der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag eingeladen zu werden.

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Wenn ich in die Google-Bildersuche "Aiman Mazyek" und "Merkel" eingebe, finde ich eine Vielzahl von Fotos, auf denen der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland bei gemeinsamen Auftritten mit der Kanzlerin abgelichtet ist. Der Islamkritiker Hamed Abdel-Samad hat hingegen noch nie die Gelegenheit gehabt, mit der Kanzlerin gemeinsam an einer Veranstaltung teilzunehmen, geschweige denn Dialog zu führen. Der Islamverbände werden in Wahrheit von den Politikern völlig in unverhältnismäßiger Weise hofiert, während die Islamkritiker zu Unrecht als Schmuddelkinder betrachtet werden.
04.10.17
13:55
Dilaver sagt:
Vielen Dank für diese Analyse, welche veranschaulicht, dass Forderungen nach staatlicher Bevormundung von Muslimen nicht tragbar ist. Außerdem sind islamische Religionsgemeinschaften in Deutschland eher dankbar für Spenden sowie finanzieller Unterstützung von Imamen aus dem Ausland, da sie eine finanzielle Entlastung darstellen. Denn Spenden aus der Gemeinde, Mitgliedsbeiträge sowie Mieteinnahmen finanzieren gerade so die Unterhaltung eines Moscheevereins. Da ist die Entlohnung des Imams aus dem Ausland geradezu ein Segen. Die Alternative ist, dass der deutsche Staat die Imame entlohnt. Muslime zahlen schließlich auch steuern und haben dann was davon. Aber das wird Professorendarsteller wie Abdel Hakem Ourghi nicht interessieren. Nicht der Islam und die Muslime in Deutschland liegen ihnen am Herzen, sondern ihre Selbstprofilierungssucht auf Kosten des gesellschaftlichen Friedens.
04.10.17
15:26
Manuel sagt:
Genau, typisch, wenn einmal unangenehmen Seiten des Islams thematisiert werden, wird sofort versucht die Autoren schlecht zu machen und in extremen Fällen ihnen sogar die Wissenschaftlichkeit abzusprechen. Die Moslems müssen auch einmal lernen, dass wir in einem Land leben, in den der Islam nicht Staatsreligion ist und es völlig legitim ist, den Islam und seine mittelalterlichen Dogmen (z. B. das Kopftuch, Niqab, Jungfrauenwahn, usw....) zu kritiseren oder gar abzulehnen. Der Islam hat hier hat hier keine Sonderrechte, er ist eine Religion von vielen! Meinungsfreiheit heißt auch Religionskritik!
04.10.17
18:20
grege sagt:
Diese Analyse zeigt wunderbar die mangelnde Kritik- und Wahrnehmungsfähigkeit muslimischer Missstände hier in diesem Lande auf. Aufgrund diverser Diskurse sowie mangelnder Kooperationsfähigkeit selbst innerhalb des KRMs ist es für außenstehende wie die öffentliche Hand geradezu unmöglich, innerhalb der muslimischen Community überhaupt eine Repräsentanz auszumachen. Da die Dachorganisationen vom KRM ebenso in extremistische Vorfälle verstrickt sind, scheiden diese Organisationen als Ansprech-und als Kooperationspartner aus. Vor dem Hintergrund sind die Forderungen von Erdowahns Paladin als feuchter Traum zu werten, den hiesigen Steuerzahler für die Entlohnung von Imanen zu belangen. Anstatt nach dem Staat zu rufen, wie es hier Erdowahns Paladin praktiziert, sollen die Vertreter islamischer Organisationen gefälligst selbstständig legale und moralisch legitime Finanzquellen auftreiben. Unser erdowahnscher Paladin beweist die typische Heuchelei nicht weniger hier lebender Repräsentanten islamischer Organisationen, die nur auf den Staat und das nichtmuslimische Umfeld motzen, aber ihm zugleich wie ein Schoßhund auf der Tasche liegen. Stolz und Ehre, Fehlanzeige! Zum Schluss sei unserem Erdowahnschen Paladin empfohlen, gegen Herrn Ourghi aufgrund seines Einsatzes gegen den "gesellschaftlichen Frieden" juristische Konsequenzen einzuleiten. Der zuständige Staatsanwalt würde vor lauter Lachen nicht mehr in den Schlaf finden. Lol!
04.10.17
20:22
Frederic Voss sagt:
Dieser Artikel lässt insgesamt wieder einmal erkennen, daß islamisch strukturierte Gruppierungen prinzipiell die üblichen Merkmale & Verhaltensweisen aufweisen wie Dominanzdenken, (Selbst-)Kritikresistenz, Schuldverweigerung & Schuldzuweisung, Opferrollen-Inszenierung und Forderungsmentalität. Und dann voll in Richtung Körperschaftsstatus-Erlangung. Das islamische trojanische Pferd muß unbedingt vorher auf Herz und Nieren geprüft, überprüft, kontrolliert und - wenn notwendig - rechtzeitig enttarnt werden.
04.10.17
22:23
Richard Träger sagt:
Hätte mich gewundert, wenn die Trolle und Bots nicht schon wieder behauptet hätten, es wäre verboten, Moslems und den Islam zu kritisieren, obwohl man ja nachplappern muss, was sie nachplappern. Problematisch ist die Entrechtung der Muslime. Problematisch ist, welche Gräuel mit diesem Narrativ seit dem Irakkrieg befürwortet und begangen werden. Die Lobbys, die sich dadurch eine goldene Nase verdienen, werden nicht nur Muslimen schlimme Sachen antun.
05.10.17
0:25
Martin Horne sagt:
Ich verstehe nicht warum der Islam immer kritisiert wird und die Muslime nicht einfach in ruhe gelassen werden. Nein, stattdessen werden immer Negativ Schlagzeilen über den Islam verbreitet, obwohl das Christentum viel schlimmer ist. Jeder der nur gutes über denIslam äußert, wird nicht eine Plattform bekommen. Aber die AFD , die genauso schlimm ist wie die Isis , wird hier in der Politik verharmlost und sitzt jetzt im Bundestag....In den muslimischen Ländern haben sogar Christen eigene Sendungen, wo es in Deutschland unmöglich ist.
05.10.17
6:20
Hans Märchen sagt:
Frau Fabel und Manuel beweisen mal wieder, dass sie den Artikel nicht gelesen haben... Dachte bis vor kurzem noch sie beide seien in Rente oder würden dafür entlohnt sinnfreie Phrasen unter jeden Artikel zu schreiben... habe ich mich wohl vertan.
05.10.17
9:48
Charley sagt:
Wenn man den Text von Ali Mete liest, so hat er einen verblüffenden Aufbau: - Es wird eine Parallele - unbegründet! nicht hergeleitet! - gezogen zu einem auch wissenschaftlich wohl fragwürdigen Vorgang in Österreich. - Empfehlung dasselbe, eingangs nicht hergeleitete Urteil auch - ebenfalls nicht hergeleitet - auf Abdel-Hakim Ourghi anzuwenden. - sofortige Verallgemeinerung: "in diese Kreisen"... - Hierfür (!) Aufsatz des Autors exemplarisch.... - Weitere These/Urteil - ebenfalls nicht hergeleitet: Es werde " hart erkämpfte und erprobte Grundlagen geltenden Rechts mir nichts dir nichts ausgeblendet .... und populären Forderungen nachgejagt" - herausgesuchte Textpassagen sollen also diese bislang über dem Leser ausgekippte Meinungen illustrieren. Da fragt man sich, wie ist die Logik, die Gedankenentwicklung, der Gedankenzusammenhang, in dem Ourghi selbst zu diesen Aussagen kommt? Und dann wird einerseits "gemeinsame Vertretung" und ... andererseits.... "Personen vom Schlage eines Ourghi". Spätestens hier wird mir schlecht ob der Wortwahl von Hrn. Mete!!! Dann wirft Herr Mete mal schnell Religion und religiöse Variabilität mit Körperschaftsstatus per se zusammen. Und führt diese selbstverursachte, nicht entwickelte Begriffsdifferenzierung als kritischen Eintopf weiter fort.... Wenn dem Bedürfnis nach Religionsunterricht keine wissenschaftlich fundierte, von einer Mehrheit anerkannte Version des Islam von muslimischer Seite zur Verfügung gestellt werden kann ,dann übernimmt der Staat, wissenschaftlich fundiert diese Aufgabe. Neutral bedeutet nämlich nicht inhaltsleer, lieber Herr Mete! Ansonsten sollen die Muslime doch bitteschön mit Ethikunterricht zufrieden sein! Sodann: Ourghi, "Der Autor fordert die Eindämmung ausländischer Geldgeber für islamische Religionsgemeinschaften"... warum, in welchem Maße, für alle, warum.... nein, Ali Mete bleibt Sachlichkeit schuldig!! Und ob es sich um "Spenden" oder "beamtenartige Bezahlung samt Loyalitätsverhältnis" (DITIB) handelt, sei wohl besser benauer zu betrachten. Also, der Schulmeister Ali Mete hat Hrn. Dr. Ourghi nur scheinbar zu Wort kommen lassen! Ich erinnere mich an die Anweisung Hitler für Freisler (Volksgerichtshof): ".. sie dürfen gar nicht groß zu Wort kommen!" Bleibt noch zu erwähnen, dass Herr Mete seinen ihm sympathischen Referenten konsequent mit akademischem Titel erwähnt "Prof. De Wall", Dr. Ourghi aber nicht, zumeist nur mit Zeigefinger als "Der Autor". Und nun der Rückblick: Die pompösen Eingangsurteile (s.o.)... werden sie hergeleitet, begründet, überzeugend belegt? Null und nichts... genauso könnten sie fehlen. Herr Mete, ich hatte Sie anders eingeschätzt. Ihr Text hier ist ein geistiges Armutszeugnis, nicht nur intellektuell!
05.10.17
11:31
Ute Fabel sagt:
Mir bereitet der völlig unkritische Umgang von Spitzenpolitikern mit dem dauermedial präsenten Chef des Zentralrats der Muslime, Herrn Aiman Mazyek, weit größere Sorge als der Umgang mit dem selbst mir vor Lektüre dieses Artikels bisher völlig unbekannten Herrn Abdel-Hakim Ourghi.
05.10.17
13:50
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