Arbeitsgericht

Keine Einigung bei Streit um Kopftuchverbot

Im Fall um die Versetzung einer muslimischen Grundschullehrerin mit Kopftuch, konnten sich die Parteien vor dem Arbeitsgericht nicht einigen.

18
08
2017
Symbolbild: Arbeitsgericht, Kopftuchverbot © flickr / CC 2.0 / by hiwelo., bearbeitet IslamiQ
Symbolbild: Arbeitsgericht, Kopftuchverbot © flickr / CC 2.0 / by hiwelo., bearbeitet IslamiQ

Das Berliner Arbeitsgericht hat sich erneut mit dem Kopftuchverbot für Lehrerinnen befasst. Im Fall einer Entschädigungsklage konnte zwischen der muslimischen Klägerin und dem Land Berlin am Donnerstag aber keine gütliche Einigung erzielt werden, wie die Pressesprecherin des Gerichts, Andrea Baer, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) auf Anfrage sagte. Die Lehrerin klagt gegen ihre Versetzung von einer Grundschule an eine Berufsschule, weil sie an der Grundschule nicht auf das Tragen des Kopftuches verzichten wollte. Nun wird der Fall Baer zufolge am 15. März 2018 vor der Kammer verhandelt.

Im vergangenen Juni hatte sich das Land Berlin nach einem Vergleich dazu verpflichtet, einer muslimischen Lehramtsbewerberin, die aufgrund ihres Kopftuchs an einem Gymnasium abgelehnt worden war, eine Entschädigung in Höhe von zwei Monatsgehältern zu zahlen. In einem weiteren Fall hatte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Februar einer abgelehnten Lehramtsbewerberin nach deren Klage Recht gegeben. Wegen Benachteiligung erkannten die Richter ihr eine Entschädigung in Höhe von ebenfalls zwei Monatsgehältern (8.680 Euro) zu.

Nach dem Berliner Neutralitätsgesetz dürfen bestimmte staatliche Bedienstete keine Kleidungs- und Schmuckstücke tragen, die demonstrativ für eine religiöse oder politische Position stehen. Die Regelung steht in der Kritik. Linkspartei, Grüne und Kirchen treten für eine Überprüfung des Neutralitätsgesetzes ein, die SPD ist für eine Beibehaltung. (KNA/iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Die Religion oder auch die nicht religiöse Ethik, nach der man lebt, sollte man nur im Herzen und nicht immer auffällig vor sich hertragen. Es ist ein großes Armutszeugnis, wenn jemand die eigenen Überzeugungen an eine bloße Äußerlichkeit wie ein vermeintlich unverzichtbares Kleidungsstück knüpft. Das Berliner Neutralitätsgesetz gilt für alle gleich, benachteiligt niemanden und ist daher fair. Sollten Kopftuchträgerinnen zugelassen werden, würde die nächste Forderung sein, dass im Sinne der Gleichbehandlung auch Salafistenbärte à la Piere Vogel oder Sven Lau bei Lehrern erlaubt werden. Ein absolute Horrorvision! Die SPD hat Recht. Das Neutralitätsgesetz ist eine politische Errungenschaft, die auf keinen Fall verwässert werden darf.
18.08.17
11:16
Andreas sagt:
@Ute Fabel: Ich halte es eher für ein Armutszeugnis, wenn eine Gesellschaft nicht in der Lage ist, einer Frau, die gerne aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen möchte, diese Religionsfreiheit zugestehen kann. Ebenso sollte Männern erlaubt sein, ihren Bart so zu tragen, wie sie das wollen.
21.08.17
14:51
Ute Fabel sagt:
Das Wiener Unternehmen, in welchem ich arbeite, beschäftigt einen deutlich höheren Prozentsatz an qualifizierten Arbeitnehmern mit Migrationshintergrund als es dem Anteil der Wohnbevölkerung entspricht. Bei uns sind kroatische, bosnische und serbische Juristen tätig, die als Flüchtlingskinder in den 1990er-Jahren nach Österreich gekommen sind und hier eine neue Heimat gefunden haben. Für kleingeistigen religiösen und politischen Dogmatismus, der sich in einem aufdringlichen ideologisch motivierten Bekleidungsstil oder einer ebensolchen Barttracht manifestiert, findet sich jedoch absolut kein Platz in unserer von Offenheit geprägten Betriebsphilosophie.
21.08.17
18:51
Manuel sagt:
@Andreas: Und ich halte es für ein Armutszeugnis, wenn man wieder anfängt mittelalerliche Dogmen hier bei uns einzuführen.
21.08.17
19:25
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel Was für ein Gesülze, von wegen man sollte seine Religiosität im Herzen tragen und nicht äußerlich zeigen. Das ist nur eine ziemlich perfide und durchsichtige Art und Weise, jemand sein Grundrecht auf Religionsfreiheit abzusprechen bzw. einzuschränken. Wer sind Sie, dass Sie bestimmen wollen, wie sich Religiosität zu äußern hat? Wie kommen Sie dazu, jemanden abzuqualifizieren ("Armutszeugnis"), weil er seine Religiosität sichtbar macht? Arroganter und verächtlicher geht's nun wirklich nicht mehr. Ob es Ihnen nun passt oder nicht: Unsere Gesellschaft erlaubt es nun mal, Religiosität auch im öffentlichen Raum zu leben und sichtbar zu machen. Das ist ein Grundrecht! Und für Lehrerinnen ist die Sache eindeutig geregelt, wie es das Bundesverfassungsgericht in einem wegweisenden Urteil 2015 deutlich gemacht hat: Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen ist verfassungswidrig! Nicht die Lehrerin verstößt gegen die Verfassung, sondern das Land Berlin, das an seinem umstrittenen "Neutralitätsgesetz" stur und unbelehrbar festhält und damit mit ziemlicher Sicherheit wohl bald selbst vor den Karlsruher Richtern landet. Und zwar auf der Anklagebank.
21.08.17
23:55
Manuel sagt:
Welch ein Fetisch um das Kopftuch hier von islamischer Seite getrieben wird, ist wirklich langsam nicht mehr auszuhalten.
22.08.17
12:32
grege sagt:
@ Andreas, dieser Gesellschaft muss ich meine Hochachtung aussprechen, die sich islamischen Terrorismus hier in Europa bisher nicht hat inspirieren lassen. Europa ist für Muslime immer so attraktiv, dass diese in Scharen hierhin auswandern.
22.08.17
21:32
grege sagt:
@ Herr Disch ich merke schon, hier werden wieder die üblichen Endlosschleifen gedreht. Wie gesagt, ich stehe voll hinter dem EugH Urteil, dass Kopftücher prinzipiell erlaubt, aber auch verbieten darf. Ebenso dürfen andere Weltanschauungen nicht benachteiligt werden, unabhängig von der Tatsache, ob das Anliegen konstruiert erscheint. Auch diese müssen in einem funktionierenden Rechtsstaat von der Justiz erfasst werden.
22.08.17
21:36
Johannes Disch sagt:
@Manuel Man kann es auch umgekehrt sehen: Was für ein Eiertanz von Seiten islamskeptischer Deutscher um das Kopftuch gemacht wird, so als wäre das Kopftuch die Inkarnation des Bösen schlechthin.
23.08.17
11:10
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Weil es eben Menschen gibt, die nun mal ein Problem mit mittelalterlichen Dogmen wie dem Kopftuch haben, da wir dachten das Mittelalter endlich überwunden zu haben und nun soll es über die Religionsfreiheit durch die Hintertür wieder eingeführt werden. Und ich sehe es als sehr problematisch an, wenn Unternehmer gezwungen werden, dieses Dogma akzeptieren zu müssen, dies hat wenig mit Freiheit, so wie ich sehe verstehe, zu tun. Die deutsche Religionsfreiheit schränkt die Freiheit von beispielsweise Unternehmer ein, er muss sich etwas anderes als Grund einfallen lassen, wenn er keine Kopftuchfrau in seinem Unternehmen haben will. Genauso sehe ich die Ungleichbehandlung, jemand mit einem Piercing darf sofort abgelehnt werden, eine mit Kopftuch nicht, wo ist denn da der Gleichheitsgrundsatz, wenn das Kopftuch, wie einige hier behaupten nur ein Stück Stoff sein soll und kein religiöses Symbol.
23.08.17
20:21
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