Das Dortmunder Gefängnis „Lübecker Hof“ verweigert Imamen den Zutritt, so berichtet die „WAZ“ vor ein paar Tagen. Aufgrund dessen fallen die Freitagsgebete für die Insassen aus. Der neue Anstaltsleiter Ralf Bothge gab als Grund für diese Entscheidung an, dass die Imame die Sicherheitsüberprüfungen der Justiz am Eingang verweigern würden.
Eine entsprechende Anweisung habe die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) den Imamen in Nordrhein-Westfalen erteilt. Auf diese Anweisung folgten die Imame, die nun keinen Zutritt mehr zu der Justivollzugsanstallt (JVA) haben.
Bei der Sicherheitsüberprüfung handele es sich nicht um die obligatorische Kontrolle am Eingang, der sich jeder Besucher unterziehen muss, wie die „WAZ“ berichtet. Von den Imamen wurde zusätzlich eine schriftliche Erklärung gefordert, in der sie bezeugen sollten, dass sie keinen Kontakt zu Radikalen haben.
Die türkische Religionsanstalt habe dies abgelehnt, sodass sich die Justiz NRW dazu gezwungen gesehen habe, den Imamen den Zugang zu den Gefängnissen zu verweigern. Die DITIB war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Doch als Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) im letzten Jahr angegeben hatte, dass er alle als Gefängnisseelsorger tätigen Imame der islamischen Religionsgemeinschaft DITIB vom Verfassungsschutz überprüfen lassen möchte, konterte die DITIB scharf. Der ehemalige DITIB-Koordinator Murat Kayman bewertete die Forderung Kutschtys als „politisch motiviert“ und als „Wahlkampfpopulismus“. Eine ähnliche Position ist bei der aktuellen Debatte um die Imame anzunehmen.
Nicht nur die Imame, die in der JVA „Lübecker Hof“ in Dortmund beschäftigt waren sind von der Zutrittsverweigerung betroffen, weiteren vier Imamen aus Essen wurde ebenfalls der Zutritt zur JVA an der Krawehlstraße in Rüttenscheid (Essen) verweigert. Auch hier hätten die Imame die zusätzliche Sicherheitsprüfung, in Form einer schriftlichen Erklärung, abgelehnt, so die „WAZ“.