Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen

Justizministerin begrüßt Kopftuchverbot

Für die Rechtsreferendarin geht es um Religionsfreiheit. Die Justizministerin pocht auf die Neutralität der Gerichte. Der VGH stellt jetzt klar: Repräsentanten der Justiz ist das Tragen eines Kopftuchs auf der Richterbank nicht erlaubt.

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05
2017
Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) © Facebook, bearbeitet by iQ.

Rechtsreferendarinnen dürfen in Hessen nicht mit einem Kopftuch auf der Richterbank sitzen. Ein entsprechendes Verbot bestätigte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Mittwoch. Demnach dürfen angehende Richterinnen islamischen Glaubens keine Tätigkeiten mit Kopftuch ausüben, bei denen sie als Repräsentantin der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden.

In der Praxis bedeutet das: Sie müssen laut Urteil beispielsweise bei Verhandlungen im Zuschauerraum statt auf der Richterbank sitzen, dürfen keine Beweisaufnahmen machen oder Staatsanwälte in Sitzungen vertreten. (AZ 1 B 1056/17)

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) begrüßte das Urteil. „Der VGH hat in sehr klaren Worten das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen und damit die jahrelange Praxis in Hessen bestätigt.“ Die Kasseler Richter hätten in ihrer Entscheidung zudem betont, dass kaum ein Ort denkbar sei, an dem die Wahrung der staatlichen Neutralität so bedeutsam sei wie vor Gericht.

Gegen das Verbot durch das Hessische Justizministerium war eine Referendarin per Eilantrag vorgegangen. Sie sah sich diskriminiert, ein Verzicht auf das Kopftuch stürze sie in religiöse Gewissenskonflikte. Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab ihr im April zunächst Recht.

Die Entscheidung hob nun der Verwaltungsgerichtshof auf. Die Übernahme staatlicher Funktionen und der Repräsentation nach außen mit Bekleidung, die mit religiösen Vorstellungen in Verbindung gebracht werden, verstoße gegen das Neutralitätsgebot der Justiz, urteilten die Kasseler Richter.

„Unser Rechtsstaat ist auf die Akzeptanz seiner Entscheidungen angewiesen“, betonte die Justizministerin. „Hier dürfen wir gar nicht erst den Anschein religiöser Voreingenommenheit aufkommen lassen.“ Für die Verfahrensbeteiligten sei diese Neutralität bei einer Frau mit Kopftuch auf der Richterbank nicht mehr ohne weiteres zu erkennen.

„Wer im Namen des Volkes agieren will, darf eben auch visuell keine Befangenheit ausstrahlen“, betonte Kühne-Hörmann. Es dürfe auch nicht zugelassen werden, „dass aus dem Gerichtssaal eine Art kulturelle Kampfzone gemacht wird.“ (dpa, iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Der religiöse Dogmatismus ist es, der Frauen ihre Karrierechancen in der Justiz raubt, und nicht das staatliche Neutralitätsprinzip. Schon im Jahr 2003 stellte der damalige ägyptische Religionsminister und Islamgelehrte Doktor Hamdi Zakzouk anlässlich eines Kopftuchstreits in Deutschland klar , dass es diesbezüglich keinen Zwang in der Religion gäbe. Schön wäre es, wenn nun Ähnliches von deutschen Islamvertretern zu vernehmen wäre. Wenn dann Frauen nichtsdestotrotz immer und überall Kopftuch tragen wollen, dann sind sie wirklich selbst schuld, wenn sie sich ihre Berufslaufbahn bringen.
26.05.17
12:48
Kritika sagt:
L.S. Guter Anfang. Glauben und Kopftuch ist etwas für Kirche oder Moschee, nichts für den Gerichtssaal, nichts für Schulen, Musea. Oder Öffentliche Verkehrsmittel; da will keiner dauernd die Religion der GegenüberSitzender unter der Nase gerieben bekommen. Erst gar nicht von einer Religion, die dauernd mit abscheulichen Verbrechen von sich Reden macht. Gruss, Kritika
26.05.17
12:59
Enail sagt:
"Gegen das Verbot durch das Hessische Justizministerium war eine Referendarin per Eilantrag vorgegangen. Sie sah sich diskriminiert, ein Verzicht auf das Kopftuch stürze sie in religiöse Gewissenskonflikte." So nebenbei, das ist die von Schäuble vielgepriesene Toleranz der Muslimen, von denen wir lernen können. Weiß die Muslime vielleicht nicht, dass das Kopftuch kein Gebot von Gott ist und darüber auch nichts im Koran steht. Ich denke eher, die Bedeckung ist der Kultur geschuldet, denn auch Maria hat laut Überlieferung ihr Haupt bedeckt. Zu dieser Zeit gab es den Islam aber noch gar nicht. Also, sich beruhigen, das Kopftuch kann man ohne Gewissenskonflikt ablegen, und schon stehen alle Türen offen. Denn im Gegensatz zu islamischen Ländern haben hier Frauen die gleichen Rechte wie Männer.
27.05.17
0:34
Andreas sagt:
Sehr schön, dass die bisherigen Kommentatoren der Muslimin den Islam erklären möchten. Natürlich steht ihnen das ganz und gar nicht zu. Jede Muslimin ist selbst für die Auslegung ihres Glaubens zuständig. Unabhängig davon, wie Nichtmuslime das sehen. Im übrigen ist es eine unverschämte Unterstellung, dass eine Muslimin in dem Moment, in dem sie ihr Kopftuch anlegt, ihre richterliche Neutralität verliert.
29.05.17
16:39
Ute Fabel sagt:
@ Andreas: Und was wäre mit einem Staatsanwalt in Burschenschaftercouleur? Muss man im Sinne der Gleichbehandlung dieser und anderen weltanschaulichen Richtungen dann nicht auch die Auslegungshoheit über die eigene Gesinnungsgemeinschaft und die daraus abzuleitenden Kleidungsstücke einräumen. Hätten Sie da auch noch keine Bedenken hinsichtlich staatlicher Neutralität? Oder ein Richter mit Salafistenbart? Vielleicht auch eine Bereicherung der Vielfalt?
30.05.17
18:39
Andreas sagt:
@Ute Fabel: Sie schon wieder mit Ihren Burschenschaftern. Von mir aus können die rumlaufen, wie sie wollen. Was ist denn ein "Salafistenbart"?
31.05.17
13:48
Manuel sagt:
@Andreas: Wieso gehen die Moslemas dann nicht islamische Länder, dort können sie jeden Tag ihrer mittelalterlichen Ideologie ausleben, wir hier brauchen nicht dessen Gesellschaftsform und dessen Symbole. Und das Sie ständig mit zweierlei Maß messen, zeigt Ihnen Fr. Fabel nur auch, politische Symbole zu verbieten ist bei Ihnen ok, aber wehe es wagt einer einmal das Kopftuch zu kritisieren.
04.06.17
17:08
Enail sagt:
@ Andreas: Welche Gedanken könnten einem kommen, wenn man liest, dass eine muslimische BAMF-Mitarbeiterin, erkennbar durch tragen des Kopftuchs, über einen Asylantrag einer christlichen Familie negativ entscheidet, wenn bekannt ist, dass Christen die meist verfolgten Religionsangehörigen sind, überwiegend in islamischen Ländern? Das ist ja das Dilemma bei den Muslimen, dass jeder die angeblichen Worte Gottes auslegen kann wie er will. Heute z.B. habe ich einen Artikel gelesen, warum gerade im Ramadan viele Anschläge statt finden. Dschihadisten versprechen Tätern "große Belohnung" im Paradies Rukmini Callimachi, Al-Kaida- und IS-Expertin der „New York Times“, veröffentlichte auf Twitter Ausschnitte aus internen Kommunikationskanälen der Islamisten. Dort werde explizit mit Propagandabildern zu Anschlägen mit Lkws und Waffen aufgefordert, um „vom Ramadan zu profitieren“. Im Paradies winke den Dschihadisten gerade jetzt eine große Belohnung. Islamische Extremisten gehen aufgrund der Überlieferungen aus dem Leben des Propheten davon aus, dass ein Märtyrertod im Ramadan den Kämpfern die höchsten und besten Plätze im Paradies beschert. Das kommt dabei heraus, wenn jeder irgendwas auslegt, wie es ihm gefällt.
05.06.17
1:32
Kritika sagt:
L.S. Herr Andreas schreibt: «Sehr schön, dass die bisherigen Kommentatoren der Muslimin den Islam erklären möchten. Natürlich steht ihnen das ganz und gar nicht zu. Jede Muslimin ist selbst für die Auslegung ihres Glaubens zuständig.» --------- Kritika meint: Anderas verwechselt event. die BRD mit einem der 50 IslamHeilsstaaten. Bei uns herrscht Freiheit von MeinungsÄusserung. Selbstverständlich darf jedermann den MuslimFrauen, darauf hinweisen, dass KopftuchSturheit im Koran nicht vorkommt. Period. Gruss, Kritika
10.07.17
0:41