Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

EuGH: „Arbeitgeber können Kopftuch unter Umständen verbieten“

Ein Unternehmen kann das Tragen von politischen, philosophischen und religiösen Zeichen unter bestimmten Umständen verbieten. Das entschied nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

14
03
2017
Kopftuchverbot
Symbolbild: Muslimin mit Kopftuch © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Arbeitgeber können das Tragen eines Kopftuchs untersagen, wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten sind und wenn es gute Gründe gibt. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg (Rechtssachen C-157/15 und C-188/15). In Deutschland sind Kopftücher am Arbeitsplatz im Prinzip erlaubt, Einschränkungen sind aber möglich. Bei der Beurteilung müssen sich deutsche Gerichte künftig an die Klarstellungen des EuGH halten.

Anlass der Urteile sind Klagen muslimischer Frauen. In Belgien war der Rezeptionistin Samira A. nach drei Jahren Arbeit in einem Sicherheitsunternehmen entlassen worden, als sie ankündigte, das Kopftuch künftig auch während der Arbeitszeit tragen zu wollen. Das widersprach jedoch der internen Arbeitsordnung, die sichtbare Zeichen von „politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen“ nicht erlaubte.

Unter diesen Umständen stelle ein Kopftuchverbot keine unmittelbare Diskriminierung dar, erklärten die Luxemburger Richter. Allerdings könne es um „mittelbare Diskriminierung“ gehen, also eine Regelung, die Personen mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung besonders benachteiligt. Dies könne jedoch gerechtfertigt sein, etwa um politische, philosophische oder religiöse Neutralität gegenüber Kunden zu wahren. Relevant sei auch, ob die Regelung nur Angestellte mit Kundenkontakt betrifft.

Etwas unklarer ist der Fall aus Frankreich. Asma B. verlor ihren Job als Software-Designerin bei einem Unternehmen, nachdem ein Kunde sich beschwert hatte, weil sie mit Kopftuch arbeitete. Hier sei unter anderem nicht klar, ob das Tragen des Tuchs gegen unternehmensinterne Regelungen verstoße, so die Richter. Das Verbot sei hingegen nicht gerechtfertig, wenn es allein aus dem Willen des Arbeitgebers entstehe, den Wünschen eines Kunden zu entsprechen, der seine Leistungen nicht von einer Frau mit Kopftuch erbringen lassen wolle.

Die konkreten Einzelfälle von Samira A. und Asma B. müssen nun Gerichte in Belgien und Frankreich nach Maßgabe der Luxemburger Richter entscheiden. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
Es ist eine sehr kurzsichtige, weltfremde und ausschließlich symbolische Entscheidung. Das (unter gewissen Umständen erlaubte) Kopftuchverbot am Arbeitsplatz wird keinen einzigen Terroranschlag verhindern. Europa streitet seit nunmehr 20 Jahren über ein Stück Stoff. Das ist lächerlich und erbärmlich. Und es spricht der angeblichen "Wertegemeinschaft" Europa Hohn. Es diskriminiert jede Muslimin, die ein Kopftuch trägt. Kann man pauschal vom Kopftuch auf eine antidemokratische Gesinnung schließen? Nein. Kann man pauschal vom Kopftuch auf ein reaktionäres Bild des Verhältnisses der >Geschlechter schließen? Nein. Ein freies und tolerantes Europa? Lächerlich-- Es hält nicht einmal ein Stück Stoff aus. Das Urteil ist ein Armutszeugnis für Europa. Und ein Zeugnis seiner Hilf-und Ratlosigkeit. Der EuGH arbeitet sich an einem Stück Stoff ab. Armselig.
15.03.17
2:07
Manuel sagt:
@Dilaver: Die Kopftuchfrauen, die meinen dieses Stück Stoff würde sie heiliger machen, können sich ja dann bei Firmen bewerben, die eben nicht so ein Neutralitätsgebot haben. Wir sind ein freies Land und kein islamisches Land, das begreifen Sie offenbar einfach nicht.
15.03.17
11:58
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Das Urteil diskriminiert niemanden, der EUGH hat sich klar gegen ein pauschales Kopftuchverbot ausgesprochen, lesen Sie genauer! Ein Kopftuchverbot ist nur dann und zwar NUR dann zulässig, wenn auch all die anderen religiösen und politisch-philosophischen Symbole untersagt werden. Es gilt also gleiches Recht für alle und das ist in einem Rechtsstaat ein zwingendes Prinzip, dass sowas wiedermal einigen Islamverbänden und erzkonservativen Moslems nicht passt, ist nicht neu. Außerdem wird es genug Firmen geben, wo sich eine Moslema mit Kopftuch bewerben kann, die kein Neutralitätsgebot hat, wenn eines Firma so eines hat und das im Vorinein klargestellt wird, dann wird sich eben die Moslema entscheiden müssen.
15.03.17
12:06
Ute Fabel sagt:
@ Johannes Disch: Der Slogan "Wann werden wir endlich verstehen, dass es nicht entscheidend ist, was jemand auf dem Kopf trägt, sondern was jemand im Kopf hat" - gilt das für Sie auch für einen AfDler oder FPÖler, der am Arbeitsplatz die Burschenschafterkappe tragen möchte? In Österreichs zweitgrößter Stadt Graz hat die Kommunstischen Partei (KPÖ) vor einem Monat zum zweiten Mal in Folge ein fulminantes Wahlergebnis von 20 % bei dne Kommunalwahlen eingefahren. Wenn ein Bankangestellter oder Lehrer ein rotes Hammer- Und-Sichel-Shirt tragen möchte - sollten das freie und tolerante Europa sich dann auch nicht an diesem lächerlichen Stück Stoff abarbeiten? Religion, Weltanschauung und politische Überzeugung, Glaube oder Unglaube, sind Privatsache und sind nicht am Arbeitsplatz zur Schau zu stellen. Wer auf seine Religionsuniform, sein Parteiabzeichen nie und nimmer verzichten will, betreibt Selbstausgrenzung und ist kein Diskrimierungsopfer.
15.03.17
14:00
Johannes Disch sagt:
@mec -- "Man sollte keine Arbeit nach dem äusseren Erscheinungsbild eines Individuums beurteilen." (mec, 14.03.2017, 13:40) Da bin ich ganz ihrer Meinung. @Andreas -- "Mag sein, dass das Urteil juristisch sauber ist. Die Frage ist doch aber, warum muslimischen Frauen mit aller Gewalt das Tragen eines Kopftuches verboten werden muss." (Andreas, 14.03.2017, 21:18) Genau das ist der springende Punkt. In Deutschland wird sich zwar nicht viel ändern, da die meisten Unternehmen mit diesen Dingen pragmatisch umgehen und im Kopftuch kein Problem sehen. Dennoch ist das Urteil ein Rückschritt. Hier trifft Luxemburger Verbotskultur auf Karlsruher Toleranzkultur. Wir könnten in Zukunft also die absurde Situation haben, dass es leichter ist, ein Kopftuch im öffentlichen Dienst zu tragen als beispielsweise in einem Supermarkt an der Kasse. Das Urteil ist ein Abbau von Religionsfreiheit. Es ist der Abbau eines Grundrechts. In privaten Unternehmen wird unternehmerische Freiheit nun höher gewichtet als das Grundrecht auf Religionsfreiheit. Und das auch noch mit dem Segen des obersten europäischen Gerichts. Und es ist ein Urteil, dass sich eindeutig gegen eine bestimmte Religion und deren Gläubige richtet. Es ist ein Urteil gegen den Islam und gegen Musliminnen. Die Kippa und die Ordenstracht kommen am Arbeitsplatz kaum noch vor. Der Europäische Gerichtshof hat sich von der Kopftuch-Hysterie leider anstecken lassen. Steter Tropfen höhlt den Stein und die Kopftuch-Hysteriker haben sich offensichtlich durchgesetzt. Kein guter Tag für das liberale Europa. Kein guter Tag für Musliminnen. Ein unmögliches Urteil. Ein falsches Urteil. Kein guter Tag des EuGH.
15.03.17
14:29
Johannes Disch sagt:
I.B. Rahim -- "Keine Eier mehr zu Ostern bei religiös neutralen Arbeitgebern.(I.B. Rahim, 15.03.2017 , 1:02) Sie bringen das Absurde des Urteils auf den Punkt.
15.03.17
14:41
Rerun sagt:
Schon spannend, wie Herr Disch das Tragen eines Symbols der Unterdrückung der Frau, welches in vielen muslimischen Ländern zwangsweise getragen werden muss, als nicht einzuschränkendes Grundrecht verkauft, so als wäre das Kopftuch nicht auch ein politisches und bei uns durchaus nicht unbegründet negativ konnotiertes Symbol. Da können auch die selbstbestimmten Musliminnen, die das Kopftuch freiwillig tragen, nicht dran vorbeisehen. Vor allem ist es aber so, dass auch Kleider Leute machen, in manchen Branchen läuft auch heute ohne Anzug gar nichts und mit Ordenstracht würden Sie da auch keinen Fuß in die Tür kriegen, von einem Anhänger der Freikörperkultur ganz zu schweigen. Der Dresscode ist vor allem viel subtiler als Kopftuch / kein Kopftuch. So wird ein Mann mit einer Mickymaus-Krawatte seine Chancen auf Einstellung in den meisten Fällen auch nicht unbedingt vergrößern. Mitarbeiter sind in der Regel auch nach außen sichtbare Vertreter eines Unternehmens und da gibt es aus guten Gründen Grenzen in dem, was ein Arbeitgeber bereit ist zu akzeptieren. Religion ist Privatsache und hat daher im Privaten zu bleiben. Dass die Anforderungen an ein solches Verbot übrigens durchaus hochgelegt worden sind, würde ich im Übrigen durchaus als Entgegenkommen bezeichnen. Ein anlass- und begründungsloses Verbot wird es auch jetzt nicht geben. >Die Kippa und die Ordenstracht kommen am Arbeitsplatz kaum noch vor. Ja und warum nicht? Weil andere verstanden haben, dass Religion nicht über alles andere zu stellen ist und in einem professionellen beruflichen Umfeld die private Weltsicht nicht überdeutlich und aufdringlich nach außen getragen werden sollte. P.S: Bei meinem Arbeitgeber hat es zu Ostern noch nie Eier gegeben. Und das Kopftuch für ähnlich unproblematisch zu halten, wie Ostereier... Ich glaube nicht, dass das in irgendeinerweise ein auch nur annähernd adäquater Vergleich ist.
15.03.17
17:14
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel -- "Religion, Weltanschauung...Glaube oder Unglaube sind Privatsache und sind nicht am Arbeitsplatz zur Schau zu stellen." (Ute Fabel, 15.03.2017, 14:00). Das ist falsch. Unsere Verfassung und unsere Gesetze sagen etwas anderes. Das gilt übrigens auch für die österreichische Verfassung. Und ihre Bezeichnung "Religionsuniform" für das Kopftuch ist diskriminierend und rassistisch. Ein Freibrief für ein pauschales Verbot des Kopftuchs ist das Urteil des EuGH übrigens nicht. Es macht es Arbeitgebern nur etwas einfacher als früher. Glücklicherweise gehen deutsche Arbeitgeber damit in großer Mehrheit sehr pragmatisch um. In den meisten deutschen Firmen ist es problemlos möglich, das Kopftuch zu tragen.
15.03.17
18:02
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Dieses Urteil ist ein Fortschritt zu mehr Säkularismus, der unser Kontinent voran gebracht hat und nicht irgendwelche mittelalterlichen religiösen Dogmen. Ich bin jedenfalls froh, dass die Richter so entschieden haben, jetzt es wird endlich den Allmachtfantasien der Religionen ein Riegel vorgeschobene. Gestern war ein schöner Tag :-)
15.03.17
18:19
Manuel sagt:
@I.B. Rahim: Ein Alltag ohne Gott, wie schön, wir baucht schon eingebildete Wesen????
15.03.17
18:21
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