Österreich

„Mein Körper, Mein Recht, mein Recht auf Selbstbestimmung“

Vergangene Woche demonstrierten über 4000 ÖsterreicherInnen für mehr Selbstbestimmung der Muslime, vor allem der muslimischen Frau. Vor Ort war auch die Initiative „Dokustelle Muslime“, die für IslamiQ die aktuelle Lage der Muslime in Österreich bewertet.

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02
2017
Mein Körper, Mein Recht, mein Recht auf Selbstbestimmung © Dokustelle Muslime
Mein Körper, Mein Recht, mein Recht auf Selbstbestimmung © Dokustelle Muslime

Am Montag den 30.01.2017 präsentierte die österreichische Regierung ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2017/18 unter dem Namen „Für Österreich“. Das Programm beinhaltet etliche Punkte über Arbeit, Bildung oder Integration. Unter dem Titel „Integration & Sicherheit“ werden Themen wie Vollverschleierung, die Neutralitätseinhaltung in bestimmten Berufen und Asyl-Angelegenheiten behandelt. Allein, dass Integration und Sicherheit unter einer gemeinsamen Überschrift abgehandelt werden, impliziert eine bestimmte Positionierung der Regierung gegenüber der „Integration“. Ebenfalls ist rational unerklärlich, warum Themen der Vollverschleierung und Neutralität zu einem Integrationsthema gemacht werden, da dieser Diskurs vom Vollverschleierungsverbot und Neutralitätsgebot folglich auch betroffene österreichische Mitbürgerinnen zu „noch-zu-integrierenden“ Menschen macht und Ihnen ihre Zugehörigkeit zu Österreich abschreibt.

Was bedeutet Neutralität?

Nach all den Jahren – der Islam ist bereits über 100 Jahren in Österreich anerkannt – über die religiöse Praxis in der Öffentlichkeit zu diskutieren, trifft Muslime wie ein Schlag ins Gesicht .“Der Staat ist verpflichtet, weltanschaulich und religiös neutral aufzutreten. In den jeweiligen Ressorts wird bei uniformierten ExekutivbeamtInnen sowie RichterInnen und StaatsanwältInnen darauf geachtet, dass bei Ausübung des Dienstes dieses Neutralitätsgebot gewahrt wird.“ So heißt der genaue Wortlaut und man stellt sich die Frage: Wie kann man weltanschaulich und religiös neutral auftreten? Was überhaupt heißt Neutralität? Warum wird durch den persönlichen Glauben einer Person die Neutralität eines Staates gefährdet, wenn dieser in der Berufsausübung sowieso jederzeit den Berufsanforderungen Folge leisten muss. Das Handeln einer Person wird allein durch das Tragen von religiös induzierten Merkmalen in Frage gestellt und von einer Befangenheit der Person ausgegangen, das nicht weiter als einer Bevormundung des Staates gegenüber Einzelpersonen gleich kommt.

#MuslimBanAustria

Das veranlasste ca. 4000 Menschen vergangene Woche auf die Straße zu gehen. Die Veranstaltung wurde unter dem Motto #MuslimBanAustria, in Anlehnung an die Ereignisse in Amerika und die „Vertrumpisierung“ von jungen engagierten Frauen initiiert. Die Veranstalterinnen wie die Dokumentationsstelle für Muslime in Österreich, Netzwerk Muslimische Zivilgesellschaft und Jugendrat der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich brachten mithilfe freiwilliger Unterstützerinnen und Unterstützer binnen weniger Tage ein Großevent auf die Beine.

Die Botschaft war klar: Hier geht es um das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Dies inkludiert ihr individuelles Recht zu entscheiden, was sie anzieht oder auch nicht – ohne dafür diskriminiert und ausgegrenzt zu werden. Starke Frauen und Männer, unabhängig ihrer Herkunft, ihres Alters, ihrer Religion solidarisierten und versammelten sich. Bevor der Marsch losging, sprachen zum Auftakt die Organisatorinnen Elif Öztürk, Deniz Eroğlu Koc und Gözde Taşkaya über die Gründe, die Bedeutung und das Anliegen der Veranstaltung. Weitere Rednerinnen waren die Aktivistin Karin Wilflingseder, die amerikanisch-feministische Aktivistin Elizabeth Brezovich, die bekannte österreichische Feministin und Autorin Petra Unger. Ein künstlerisch starker Beitrag wurde von der Dr. Katrin Masume Brezansky-Günes vorgetragen. Dabei wurde deutlich, dass jene Frauen, die dort standen, es satt hatten von weißen Männern aus der Regierung bevormundet zu werden und dass über ihren Körper versucht wird Politik zu machen.

Gegen 15 Uhr ging der Marsch los. Die Frauen führten die Demonstration an, Männer konnten sich aus Solidarität hinten anschließen. Slogans wie ‚Hey Minister, Hands off my Sister’, ‚My Voice, My Choice‘ und ‘Wir sind hier, wir sind laut, weil ihr unsere Freiheit raubt’ wurden laut. Die ganze Bewegung wurde unter dem Slogan ‚mein Körper, mein Recht, mein Recht auf Selbstbestimmung‘ tituliert und setzte ein deutliches Zeichen gegen die Koalition, die hauptsächlich von männlichen Politikern dominiert wird.
Gegen 16 Uhr versammelten sich die DemonstrantInnen vor dem Integrationsministerium am Minoritenplatz, wo dann die Abschlusskundgebung folgte. Dr. Ishrag Mustafa, eine Geflohene aus Afghanistan und die Frauenbeauftragte der Islamischen Gemeinschaft Österreich Amina Baghajati kamen zu Wort. Ein weiterer Spoken Word Beitrag folgte von der Artistin SueMi. Auch der Brief einer Niqab-Trägerin wurde vorgelesen. Die Konvertitin beklagte die Hetze und zeigte sich geschockt, dass „Österreich offensichtlich aus der Geschichte des Landes unbelehrt hervorgegangen ist.“

Reaktionen der Medien

Gleich am selben Tag berichteten viele nationale Zeitungen über die Demo. Aber auch internationale Medien wurden darauf aufmerksam; England, Kanada, Russland, Türkei und Arabisch-sprachige Medien berichteten. Natürlich wurden auch manche Gemüter geheizt, nicht jeder konnte den Protest nachvollziehen. So wurden Stimmen laut, die meinten: „Man solle doch froh sein in Österreich zu leben, wo man doch viele Chancen hat. Im Gegensatz zu anderen Ländern geht es euch ja gut.“ Das sagen viele Menschen, das sagt aber auch vor allem „unser“ Integrationsminister Sebastian Kurz.

Wird sich etwas ändern?

Die Artistin SueMi konterte jedoch: „Ich habe es satt, dass ich und meine muslimischen Geschwister in den Medien ausschließlich im Zusammenhang von mangelnder Partizipation, Geschlechtertrennung, fehlendem Zugang zur Öffentlichkeit, politischer und rechtlicher Unterdrückung und als Opfer von traditionell-muslimischer Gewalt portraitiert werden […] Gebt uns dem Raum für uns selbst zu sprechen! Gebt uns den Raum uns zu verwirklichen. Gebt uns den Platz um uns zu entfalten. Gebt uns eure Unterstützung, so zu leben, wie wir es wollen! Gebt uns die Stimme, die uns fehlt. Gebt uns die Würde, die uns genommen wurde.“

Jetzt folgt die Begutachtungsphase für den Entwurf des Integrationsgesetzes und die Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz bis zum 8.März 2017. Wird das Begehren der DemonstrantInnen ernst genommen? Ihnen der nötige Platz vergeben? Oder werden Fremdbestimmungen weiterhin das Bild der muslimischen Frau gestalten? Wir werden es sehen.

Leserkommentare

Manuel sagt:
Die Burka und der Niqab sind Symbole des Islamismus, der Gegengesellschaft und der kompletten Frauenunterdrückung, so ein extremistisches Symbol hat in Europa nichts verloren, gut das jetzt auch Österreich diesen Schritt geht. Wer eine Burka trägt ist eben genau nicht integriert, also hat es etwas miteinander zu tun. Weiters haben auch religiöse Symbole bei Richtern, Staatsanwälten und bei der Polizei nichts verloren, wir sind ein säkulares Staat und kein islamisches Staat, punkt!
19.02.17
18:53
Holger Berger sagt:
Die aktuelle Lage der Muslime in Österreich? Wer bestimmt überhaupt wer oder was "Muslime" konkret sind oder sein sollen? Welche konkrete Definition soll überhaupt gelten?
19.02.17
20:02
Ute Fabel sagt:
In Wien es es viele Unternehmen - von Praxen arabischer Ärzte bis türkische Supermärkten -, die offenbar nur Frauen mit Kopftüchern einstellen, weil dort noch nie unverhüllte weibliche Beschäftigte gesehen wurden. Das Selbstbestimmungsrecht von unverschleierten Frauen, die gerne in solchen Unternehmen arbeiten würden, scheint auf diesen Demonstrationen scheinbar niemanden zu interessieren. Es handelt sich bei diesen Kundgebungen um ideologisch völlig einseitige Pro-Kopftuch-Lobbyingveranstaltungen. In Österreich und auch in Deuschland ist klar gesetzlich geregelt, dass es unzulässig und diskriminierend ist, wenn Unternehmen bei ihren Beschäftigen auffällige christliche sichtbare Zeichen zulassen aber gleichzeitig islamische Kleidungsstücke verbieten. Das begründet in Österreich seit 2004, in Deutschland seit 2006 Schadensersatzansprüche. Das ist eine große Errungenschaft! Nicht diskriminierend ist es jedoch, wenn Unternehmen auf ein konsequentes optisches Neutralitätisprinzip setzen, das für jeden/jede gilt. Im staatlichen Bereich- wie Justiz, Poliziei und Bildung - sollte die religiöse bzw. politische Neutralität weiterentwickelt und nicht untergraben werden. Die österreichische Richtervereinigung setzt sich seit kurzem vehement für die ausnahmslose Entfernung von christlichen Schwurvorrichtungen aus staatlichen Gerichten ein.
20.02.17
7:26
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel -- "Nicht diskriminierend ist es jedoch, wenn Unternehmen auf ein konsequentes optisches Neutralitätsprinzip setzen, das für jeden/jede gilt." (Ute Fabel) So einfach ist es nicht. Unternehmen können nicht einfach pauschal über Grundrechte-- und ein solches ist Religionsfreiheit-- verfügen und diese einschränken oder gar verwehren. Für solch ein optisches Neutralitätsprinzip muss es sachliche Gründe geben.
20.02.17
12:46
Charley sagt:
Ich musste schmunzeln, denn wenn man beachtet, welche Rechte, auch für Ubergriffigkeiten, einem muslimischen Mann gegenüber seiner Frau per Religion zugesprochen werden, so ist es aberwitzig, sich über Kopftücher aufzuregen, nicht aber die körperliche Unversehrtheit u Selbstbestimmung im Privatleben erst mal vom Islam selbst einzufordern.
20.02.17
13:57
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: Unternehmen können pauschal die Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie die politischen Grund- und Freiheitsrechte ihrer Mitarbeiter während der Arbeitszeit einschränken. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss dabei selbstverständlich für alle mit demselben Maß gemessen werden. Genauso wie das Verteilen politischer und religiöse Flugzettel am Betriebsgelände ohne Nachweis "sachlicher Gründe" untersagt werden kann, ist es für private Firmen auch möglich das auffällige Sichtbarmachen der eigenen Religion oder politischen Gesinnung bei ihren Beschäftigten ohne Nachweis so genannter "sachlicher Gründe" zu unterbinden. Im öffentlichen Raum, d.h. auf Straßen und Plätzen können Bürger selbstverständlich unter Berunfung auf ihre Religionsfreiheit und ihre politischen Grund- und Freiheitsrechte politische und religiöse Flugzettel verteilen und ihre religiösen und politischen Überzeugungen auffällig sichbar machen Auf so genannten "sachlichen Gründe" verweisen Gerichte gerne, wenn sie sich kurzfristig um eine klare Entscheidung drücken wollen. Bei den so genannten "sachlichen Gründe" handelt es sich im Übrigen um eine zwar vielleicht am ersten Blick wohlklingende aber bei näherer Betrachtung völlig substanzlose, sehr biegsame Worthülse, die von Gerichten ziemlich nach Belieben in jede Richtung auslegbar ist. Der Rechtsstaat lebt jedoch von Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit und basiert nicht auf einzelfallbezogener richterlicher Willkür. Der EGMR hat in den Urteilen Dogru und Kervanci gegen Frankreich (EGMR-Beschwerden Nr 27058/05 und 31645/04, beide vom 4. 12. 2008) Folgendes erkannt: Die Beschwerdeführerinnen sind Musliminnen. Nachdem sie wiederholt erfolglos aufgefordert worden waren, im Turnunterricht ihr Kopftuch abzunehmen, wurden sie aus der Schule ausgeschlossen, weil sie am Turnunterricht nicht aktiv teilgenommen und damit ihre schulischen Verpflichtungen verletzt hätten. In ihren Beschwerden an den EGMR rügten sie die Verletzung von Art 9 EMRK (Religionsfreiheit) und Art 2 des Ersten Zusatzprotokolls zur EMRK (Recht auf Bildung). Für den Gerichtshof ist offensichtlich, dass ein Eingriff in die Religionsfreiheit vorliegt, dieser gesetzlich vorgesehen ist und mit dem Schutz der öffentlichen Ordnung sowie der Rechte und Freiheiten anderer legitime Anliegen verfolgt. In einer demokratischen Gesellschaft könne es sich für das Zusammenleben als notwendig erweisen, die Religionsfreiheit einzelner Gruppierungen einzuschränken, um die Interessen der verschiedenen Glaubensrichtungen auszugleichen. Die innerstaatlichen Entscheidungsträger würden gerade in derart kontroversen Bereichen über einen erheblichen Entscheidungsspielraum verfügen. Der Eingriff in die Religionsfreiheit sei nicht nur aus Gründen der Sicherheit und der Gesundheit erfolgt. Er treffe alle Schülerinnen und Schüler unterschiedslos und sei daher nicht diskriminerend.
21.02.17
7:34
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel Sie erzählen wie immer Unsinn und haben von Jura nicht die geringste Ahnung. Unternehmen können Religionsfreiheit nicht pauschal einschränken. Frau Fabel, jedem hier ist längst klar, dass Sie keine Ahnung haben und auch keine Juristin sind. Sie geben sich ohne Not am Fließband der Lächerlichkeit preis. Masochistin??
22.02.17
4:24
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Müssen Sie immer gleich beleidigend werden, wenn Ihnen mal eine andere Meinung nicht passt. Und Gesetze werden immer unterschiedlich interpretiert und unterliegen auch dem Zeitgeist, das sollten Sie eigentlich, als ach so toller Jurist eigentlich wissen.
23.02.17
11:29
Ute Fabel sagt:
Ich würde jedem Unternehmen empfehlen konsequent auf das optische Neutralitätsprizip zu setzen. Generalanwältin Juliane Kokott hat in ihrer Stellungnahme für den EuGH betreffend einer Rechtssache aus dem Bewachungsgewerbe die Einschätzung vertreten, dass es sich dabei um eine diskriminierungsfreie Unternehmensphilosophie handle. In den meisten Fällen folgen die EuGH-Richter der Einschätzung der Generalanwälte. Generalanwältin Sharpstan hat hingegen in ihrer Stellungnahme erkannt, dass ein nachträglicher Widerruf einer einmal einem Arbeitnehmer gegebenen Erlaubnis, die eigene Religion oder Weltanschauung auffällig zu zeigen, nicht so einfach möglich ist. Besser gleich klare Verhältnisse schaffen! Wer Kopftücher im Betrieb erlaubt, darf im Sinne der Gleichbehandlung auch keine Salafistenbärte, Wachturm-Aufnäher von Zeugen Jehovas oder abgestumpfte Kurzschwerter von Sikhs, so genannte Kirpans untersagen. Das optische Neutralitätsprinzip schützt Betriebe am besten vor einem Wettlauf mit religiösen und weltanschaulichen Aufdringlichkeiten.
23.02.17
13:29
Kritika sagt:
L.S. "Wer den Sumpf trocken legen will, sollte nicht die Frösche fragen". Wer in der Öffentlichkeit, bei Gericht, Unies, ÖPV etc. religiöse Neutralität für alle (nicht nur für Mosleme) will, sollte weder Frösche noch religiöse Fanatiker fragen sondern das aus guten Gründen einfach gesetzlich durchsetzen. Gruss, Kritika
27.02.17
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