Islamfeindlichkeit

Zahnarztpraxis lehnt Kopftuchträgerin ab

Eine Stuttgarter Zahnarztpraxis lehnt die Bewerbung einer Kopftuchtragenden Muslima auf diskriminierender Weise ab und löst somit einen Shitstorm im Netz aus.

25
10
2016
Frau mit Kopftuch
Frauen mit Kopftuch sind häufiger Opfer von Diskriminierung © by Andreas Kollmorgen auf Flickr (CC BY 2.0), bearbeitet islamiQ

Eine Zahnarztpraxis in Stuttgart lehnt eine Bewerberin für eine Ausbildungsstelle, nur wegen ihres Kopftuchs, ab. Die Antwort der Zahnarztpraxis auf die Bewerbung der Kopfttuchtragenden Muslima löst in den sozialen Netzwerken einen Shitstorm aus. Viele User verurteilen dieses Geschehen.

Die Muslima wollte sich um eine Stelle in der Zahnarztpraxis bewerben, doch statt einer positiven Rückmeldung bzw. einer normalen Absage, antwortete die Praxis in einem arroganten und diskriminierenden Ton. Die Praxis teilte in ihrer Antwort auf die Bewerbung mit, dass sie keine Kopftuchträgerinnen einstellen möchten und sie nicht verstehen können, wie „sich Bewerber diese Toleranz vorstellen können“.

Nach dem Vorfall ist die Zahnarztpraxis nicht zu erreichen. Eine Stellungnahme folgte auch nicht.

Laut dem Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das umgangssprachlich auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet, stehen Bewerberinnen, die eine Ausbildungsstelle wegen des Tragens eines Kopftuches nicht bekommen, eine Entschädigung wegen Diskriminierung zu.

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
@Manuel Hammer und Sichel sind politische Symbole. Und ein politisches Weltbild / eine politische Meinung gelten nicht als Weltanschauung im Sinne des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Deshalb sind Hammer und Sichel (und auch ein Motorradhelm und eine Burschenschafterkappe und ein Piercing und was hier sonst noch immer wieder so alles angeführt wird) nicht mit einem Kopftuch vergleichbar. Der Zahnarzt hat sich inzwischen entschuldigt. Ein juristisches und auch finanzielles Nachspiel wird das aber sicher haben. Die abgelehnte Bewerberin klagt auf Entschädigung, und die Klage ist bereits auf dem Weg. Sie hat gute Chancen. In ähnlich gelagerten Fällen-- 2 davon betrafen ebenfalls Zahnärzte-- bekamen die abgelehnten Bewerberinnen ca. 1500 bis 3000 Euro Entschädigung.
27.10.16
16:06
Stefan sagt:
ich verstehe den Zahnarzt voll und ganz. ich selbst stelle auch keine Frauen mit Kopftuch oder Tattoos ein. Ich begründe das jedoch nicht, im Falle von Kopftüchern oder Tattoos verwende ich eine anderen Grund, z. B. dass die Stelle bereits besetzt wurde. Gewusst wie! In dem jetzigen Fall mit dem Zahnarzt geht es der Frau doch nur um Aufmerksamkeit und "Schadensersatz". Die will bestimmt nicht ernsthaft dort arbeiten.
27.10.16
20:27
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: Politische Überzeugungen sind keinesfalls weniger wert als religiöse. Selbstverständlich sind daher kommunistische Hammer-Und-Sichel-Abzeichen dem islamischen Koptuch rechtlich unmittelbar gleichzuhalten. Das ergibt sich unter andererm aus der Europäischen Grundrechtecharta- der modernsten Rechtsquelle- die Verfassungsrang hat und innerstaatlich unmittelbar anzuwenden ist: Artikel 21 Europäische Grundrechecharta: Diskriminierungen insbesondere wegen ... der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung ...sind verboten. Unternehmen, die sich diskriminierungsfrei verhalten wollen, habe daher zwei Möglichkeiten: Gleich viel an religiösen, weltanschaulichen oder politischen Symbolen zu erlauben oder gleich wenig. Gleich wenig wäre meine persönliche Empfehlung für jeden Personalverantwortlichen! Jedenfalls diskriminierend und rechtswidrig wäre es, wenn Betriebe zwar das Kopftuchtragen erlauben, nicht aber das Tragen von Parteiabzeichen, Burschenschafterkappen, Che-Guevare-Shirts uva. Die betroffenen Personen könnten dann Schadensersatzansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geltend machen.
28.10.16
7:54
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Der Islam ist aber auch mittlerweile eine politische Ideologie, das sollten Sie bitte schön nicht ständig negieren. Und das Kopftuch ist auch ein politisch-religiöses Symbol und deshalb sehr wohl mit Symbole von anderen politischen Bewegungen vergleichbar. Ich sehe das als eine Diskrimierung an, mit Kopftuch kann man klagen, mit Hammer & Sichel nicht.
28.10.16
12:45
Manuel sagt:
@Stefan: Genau vollkommen richtig, es geht nur darum wiedermal die mittelalterlich-islamische Gesellschaftsordnung durchzudrücken.
28.10.16
12:46
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel Sie liegen eindeutig falsch und es ist ein Zeichen von Borniertheit, dieselben bereits widerlegten Argument permanent zu wiederholen. Ein politisches Weltbild gilt nicht als Weltanschauung im Sinne des AGG und ist mit einer Weltanschauung und Religion nicht gleichzusetzen. Deshalb ist ein politisches Symbol -- bsp. ein Che-Shirt--nicht vergleichbar mit einem Kopftuch. Das Gesetz ist hier eindeutig. Und auch die dazugehörigen Urteile. Frauen dürfen am Arbeitsplatz grundsätzlich ein Kopftuch tragen. Und eine Einschränkung ist nur unter ganz besonderen Umständen möglich. Ein pauschales Kopftuchverbot ist dem Arbeitgeber nicht möglich. Das betrachtet der Gesetzgeber als Diskriminierung nach dem AGG und einer unzulässigen Einschränkung der Religionsfreiheit. Im übrigen sieht das auch der EuGH so. Die Generalanwältin Eleanor Sharpston hat im Juli dieses Jahres in einem Gutachten ein pauschales Kopftuchverbot zu einer "rechtswidrigen unmittelbaren Diskriminierung" erklärt. Frau Sharpston geht so weit, einen Firmen-Dresscode zu einer unzulässigen mittelbaren Diskriminierung zu erklären. Hintergrund war der Fall einer Muslimin, die von einem französischen Softwareunternehmen entlassen wurde, weil sie am Arbeitsplatz ein Kopftuch trug. Das Gericht entschied zu Gunsten der Klägerin. Entscheidend sei ihre Kompetenz am Arbeitsplatz, und nicht ihr Outfit. In einem anderen Fall -- es ging um eine Angestellte einer belgischen Sicherheitsfirma--im Mai 2016 kam die Generalstaatsanwältin Julianne Kokott in einem Gutachten zu einem anderen Schluß. Laut Kokott könnte ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz gerechtfertigt sein. Sie begründete es damit, dass der Arbeitgeber die Politik der weltanschaulichen Neutralität durchsetzen wollte, was sie für legitim erachtet. Hier ist ihr entgegenzuhalten, dass Privatunternehmen nicht der weltanschaulichen Neutralität unterliegen. In diesem Fall steht das Urteil noch aus. Wir haben also 2 Gutachten, die zu unterschiedlichen Schlüssen kommen. In einem Fall- dem der französischen IT-Angestellten-- entschied das Gericht für die Klägerin. Warten wir ab, welchem Gutachten der Europäische Gerichtshof letztlich folgen wird als allgemeine Richtlinie. Bis dahin ist die Gesetzeslage in Deutschland eindeutig. Ein pauschales Kopftuchverbot am Arbeitsplatz ist nach dem AGG eine unzulässige Diskriminierung und eine unzulässige Einschränkung der Religionsfreiheit. Der Zahnarzt hat also eindeutig falsch gehandelt und gegen das Diskriminierungsverbot des AGG verstoßen.
28.10.16
13:50
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: Im europäischen und innerstaatlichen Gleichbehandlungsrecht geht es - wie schon der Name dieses Rechtsgebietes aussagt - um keinen Anspruch auf religiöse Sonderbehandlung sondern um Gleichbehandlung. Ich möchte jedem Atheisten, der in einem Betrieb arbeitet, in welchem das Kopftuchtragen und Kreuzketten erlaubt sind, im Sinne eines Beitrags zur Vielfalt Mut zusprechen die atheistische "Purple A" -Anstecknadel der Richard-Dawkins-Stiftung zu tragen. Was den Religiösen erlaubt ist, muss im Sinne der Gleichbehandlung auch Atheisten gestattet werden. Selbständiges Denken und kritisches Hinterfragen hat die Welt vorangebracht und nicht blindes Glauben an selbst ernannte Propheten. Für diese Gesinnung braucht man sich nicht verstecken. Atheist zu sein ist etwas auf das man stolz sein kann und das sichtbar gemacht werden sollte.
28.10.16
20:18
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Und in Frankreich ist die Gesetzeslage eben anders, dort herrscht ein konsequenter Laizismus und nicht wie hier in Deutschland, der es auch noch begünstigt, dass sich die mittelalterlich-islamische Gesellschaftsordnung breit macht. Wenn das so weiter geht, dass unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit alles erlaubt wird, werden wir bald in einer Welt aufwachen, die von islamisch-dogamatischen und mittelalterlichen Lebsensweise dominiert wird. Ihnen gefällt dies offenbar, weil Sie permanent dies verteidigen, andere finden dies wiederum höchst problematisch, was auch den Erfolg der AfD bei diesem Thema erklärt. Früher war einmal Religionskritik und Laizismus Ur-SPD! In der Zukunft werden sich halt die Arbeitgeber andere Begründungen ausdenken, um sowas zu verhindern.
29.10.16
13:40
Ute V. sagt:
Ich kann mich nur voll und ganz den Kommentaren von @Ute Fabel anschließen. Ich amüsiere mich nur gerade köstlich über die vielen Versuche, diese Kommentare völlig zusammenhangslos fehl zu interpretieren. Es wird immer ein Pünktchen heraus gepickt, um irgend etwas völlig Unpassendes dazu zu schreiben. Es gibt viele Berufe, da werden Berufsbekleidungen vorgeschrieben, von der Hose bis zur Kopfbedeckung. Glaubt hier einer, dass da auf religiöse Befindlichkeiten Rücksicht genommen werden kann oder gar darf? Blödsinn. Mir geht diese ganze Diskussion um diese Kopftuchträgerinnen auch mächtig auf den Nerv. Im 21. Jahrhundert sollten man soweit sein, andere Menschen mit der eigenen Glaubenswelt nicht zu nerven. Und eines ist trotzdem Fakt: Diese ewige Wiederholerei, dass die Damen das alles freiwillig tun, ist mal völlig daneben. Sie sind einfach so erzogen und wagen es gar nicht, eine andere Meinung zu äußern und MÜSSEN sich auch hier so äußern. Oder glaubt hier einer tatsächlich, dass es ein Vergnügen ist, bei über 30 Grad in solchen Gewändern zu flanieren? Dieses Kopftuch ist ein Relikt, welches einfach nicht in eine aufgeklärte Gesellschaft gehört, es verkörpert schlicht die Unterdrückung der Frau durch eine männlich dominierte "Religionsausübung"! Daran gibt es einfach nichts zu rütteln.
29.10.16
23:54
Holger Berger sagt:
@Grünschnabels Einfalt: Wenn ich eine Zahnarztpraxis betreibe, habe ich selbstverständlich das Recht, mir meine Mitarbeiter so auszusuchen, wie ich mich mit ihnen am wohlsten fühle. Und da würde ich jederzeit eine transsexuelle, Klostertracht tragende Blondine einer homophoben Kopftuchträgerin mit üblicher islamistischer Transgender-Ablehnung vorziehen. Denn bei Transgender-Rassismus hört bei mir jegliche Toleranz auf.
31.10.16
0:35
1 2 3 4 6