Studie

Nachteile durch Kopftuch bei Jobsuche

Laut einer Studie werden Musliminnen mit Kopftuch im Vergleich zu Mitbewerbern ohne Kopftuch nur ganz selten zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

20
09
2016
Symbolbild: Kopftuchverbot, Lehrerinnen
Symbolbild: Musliminnen © Kashfi Halford auf Flickr, bearbeitet Islami-Q

Kopftuchträgerinnen sind bei der Jobsuche deutlich benachteiligt. Das habe eine Studie des Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit in Bonn ergeben. Wie die „Bild“-Zeitung am Dienstag berichtet müssen Kopftuchträgerinnen mehr als viermal so viele Bewerbungen schreiben, um die gleiche Zahl an Einladungen zu Vorstellungsgesprächen zu erhalten wie Frauen ohne Kopftuch.

Die Forscher hatten nach Angaben der Zeitung fast 1.500 fiktive Bewerbungen um in Deutschland ausgeschriebene Stellen verschickt. Dabei hätten sie identische Schul- und Bildungswege mit unterschiedlichen Fotos kombiniert. Auf diesen seien Bewerberinnen mit oder ohne Kopftuch zu sehen gewesen.

Laut Studie habe die Bewerberin ohne Kopftuch auf fast jede fünfte Bewerbung (18,8 Prozent) eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten, wobei die Bewerberin mit Kopftuch auf jede 24. Bewerbung (4,2 Prozent) eine positive Rückmeldung bekommen habe. Darüberhinaus habe ein ausländisch klingender Nachname ähnliche Effekte. Hier habe die Bewerberin auf jede 7. Bewerbung eine Einladung erhalten.

Bereits im Jahre 2010 und 2013 haben Studien gezeigt, dass gerade Bewerberinnen mit Kopftuch stärker von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt betroffen sind, als andere Gruppierungen und Minderheiten.  Im Vergleich zu Mitbewerbern ohne Kopftuch werden Kopftuchträgerinnen nur ganz selten zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. (KNA, iQ)

 

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
@gregek Ich habe mich keineswegs in eine geistige Sackgasse manövriert. Schauen Sie sich unsere Verfassung und die dazu gefällten Urteile an! Religionsfreiheit bedeutet, dass man seinen Glauben auch öffentlich bekunden darf! Auch durch ein Kopftuch! Das Bundesverfassungsgericht hat das 2015 in einem Grundsatzurteil deutlich gemacht! Ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen ist UNZULÄSSIG! Es ist VERFASSUNGSWIDRIG! Ein Arbeitgeber kann also nicht einfach ein Kopftuch pauschal verbieten! Ein Kopftuch ist kein Schottenrock und nicht mit diesem vergleichbar! Es geht hier um RELIGIONSFREIHEIT! Es geht hier um ein GRUNDRECHT! Ihr legt mit eurer Kopftuch-Hysterie die Axt an Grundlagen unserer Verfassung. Wenn es nicht das geistige Klima in diesem Land langsam wirklich vergiften würde, dann wäre es einfach nur lächerlich. Ihr habt auszuhalten, dass sich religiöser Glaube im öffentlichen Raum bekunden darf. Das ist unsere Rechtslage! Das ist unsere Verfassung! Da helfen auch keine absurden rabulistischen Spitzfindigkeiten wie "Schottenrock" oder "Piercings."
05.10.16
22:52
Johannes Disch sagt:
@gregek Benachteiligt wird immer irgend jemand. Eine Quote, die Behinderte in Betrieben vorschreibt, benachteiligt automatisch Nichtbehinderte. Hätte man das aber nicht eingeführt, dann hätten Behinderte nicht die Fortschritte gemacht, die sie inzwischen Gott sei Dank gemacht haben. In den USA nennt man das "affirmative Action." Und was eure anderen recht konstruierten Vergleiche betrifft: Schottenrock, Piercings, Tattoos, etc.-- Ihr könnt ja gerne vor den Europäischen Gerichtshof ziehen und behaupten, die deutsche Rechtsprechung würde Kopftuchträgerinnen bevorzugen und "Schottenröckler" benachteiligen. Mal schauen, ob der Europäische Gerichtshof eure Klage annimmt???
05.10.16
23:18
Johannes Disch sagt:
@gregek Kein amerikanischer Arbeitgeber würde auf die Idee kommen, das Kopftuch zu verbieten. Der Supreme Court würde ihn sofort stoppen. Waren Sie schon einmal in den USA in einem "Mc Donalds?" Da tragen auch Muslimas die "McDonalds"-- Einheitskleidung-- plus Kopftuch! Und das ist kein Problem.
06.10.16
1:23
gregek sagt:
Danke für den wohlmeinenden Hinweis. Aber die Generalanwältin Julianne Kokott beweist im Gegensatz zu Ihnen deutlich mehr Differenzierungsvermögen und weiß z.B. zwischen einer durch Mutter Natur verursachten Behinderung sowie einer freiwählbaren religiösen Weltanschauung zu unterscheiden. In dieser Angelegenheit bin ich mit dieser Frau voll und ganz einer Meinung, so dass ich mir den Weg Richtung zum Gerichtshof sparen kann. Alles weitere wird das Urteil zeigen. Ich halte die vorgenannten Fälle für keineswegs konstruiert. Hier steht nämlich die zentrale Frage im Raum, ob Unternehmen überhaupt Bekleidungsvorschriften außerhalb von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erlassen dürfen. Kopftücher zu akzeptieren, aber andere außergewöhnliche Bekleidungsformen aus nicht religiösen Motiven zu verbieten verstößt m.E. gegen den Gleichheitsgrundsatz. Bis auf die fragwürdige und gebetsmühlenartig wiederkehrende Behauptung, dass alle Gegenbeispiele konstruiert sein, habe ich von Ihrer Seite noch kein konstruktives Gegenargument vernommen. Die lapidare Behauptung, dass irgendeiner immer diskriminiert wird, sowie der krude Vergleich mit behinderten Menschen bestätigen meine Ansicht. Als jemand, der längere Zeit in den USA gelebt hat und enge Kontakte zu amerikanischen Unternehmen pflegt, kann ich Ihnen sagen, dass Kündigungsschutz für Angestellte ein Fremdwort ist. Wenn die Unternehmen eine Kopftuchträgerin entlassen wollen, werden sie mit Leichtigkeit auf anderem Weg ihr Ziel ohne Angabe des wahren Grunds erreichen. Die Erfahrungen, die Abercrombie & Fitch sammeln musste, werden andere Unternehmen nicht nochmal wiederholen. Durch juristische Maßnahmen alleine wird man daher auch hier die Ablehnung des Islams nicht bekämpfen können. Solange der Islam sich nicht ändert, wird hier weiterhin das Mißtrauen regieren, auch aus verständlichen Grund. Aber die Diskussion wurde ja bereits bis zum Exzess hier geführt.
06.10.16
21:18
Johannes Disch sagt:
@gregek Aha, "Affirmative Action" für von der Natur Benachteiligte ist okay, aber nicht für eine frei gewählte religiöse Weltanschauung, und das könnte man nicht vergleichen? Dann nehmen wir doch die Frauenquote. Auch hier gibt es Bevorzugung. Es geht beim Kopftuch um Bevorzugung, sondern darum, Benachteiligung zu verhindern. Der US-Arbeitgeber wird schon einen Grund finden, eine Kopftuchträgerin zu entlassen?? Das mag sein. Aber er wird als Entlassungsgrund niemals ihr Kopftuch angeben. Weil er damit nicht durchkommen würde! Damit würde er gegen die Verfassung verstoßen! Darum geht es! Nicht "Der Islam" -- den es als monolithischen Block nicht gibt-- muss sich ändern, sondern die Ressentiments, die viele deutsche Angsthasen gegen ihn haben. Die Diskussion wird nicht bis zum Exzess geführt, sondern exzessiv. Und das vor allem von Seiten der Islam-Angsthasen, die mit stereotypen Klischees hantieren und in jeder Kopftuchträgerin eine Bannerträgerin des Islamismus sehen. Warten wir mal ab, wie das Urteil Europäischen Gerichtshofes ausfällt. Der fällt es, und nicht Juliane Kokott. Und es ist sicher kein Zufall, dass das Urteil noch immer nicht da ist. Der Europäische Gerichtshof weiß genau, in welcher Zwickmühle er sitzt.
09.10.16
0:34
grege sagt:
Naja, mein Geschlecht kann ich ähnlich wie meine Rasse auch nicht ohne weiteres ablegen, insofern haben Sie mir hier erneut einen hinkenden Vergleich mit dem Hinweis auf die Frauenquote präsentiert. Im Übrigen konnten Sie mir bisher nicht schlüssig erklären, wieso ein Kopftuch anders zu gewichten sei also andere Bekleidungsstücke mit nichtreligiösem Symbolgehalt. Wenn alle Menschen dieselben Vorschriften einzuhalten haben, wie z.B.- das Verbot einer Kopfbedeckung während der Arbeitszeit, liegt hier keine Benachteiligung von irgendjemandem vor. Wenn man von Menschen verlangt sich unabhängig von Ihrer Religion oder Weltanschauung an bestimmte Regeln zu halten, wie es für mich in einer heterogenen Gemeinschaft m.E. üblich sein sollte, wird genau Diskriminierung ausgeschlossen. Insbesondere religiöse Menschen müssen hier lernen, außerhalb ihres Privatlebens Abstriche zu machen. Eine Verfassung ist nur dann etwas wert, wenn Deren Normen im Hier und Jetzt auch praktiziert werden. Wenn diese jedoch umgangen oder unterlaufen werden, stellt sich für mich die Frage nach deren Sinnhaftigkeit. Glaubens- und Religionsfreiheit sellen zweifellos ein hohes Gut dar, dürfen jedoch nicht zur Benachteiligung von nichtreligiösen Menschen führen. Dass der Islam ein Terrorismus- und Extremisproblem habe ich hier schon mehrfach kundgetan. Diesen Punkt haben wir bereits bis zum Exzess diskutiert, so dass wir hier durch bloße Wiederholungen keinen Fortschritt erzielen. Dass einheimische Menschen, die vielleicht nicht ihren Heldenmut besitzten, Angst haben dürfen vor dem islamischen Terrorismus und Extremisums, ist als Grund in den letzten Jahren genügend unter Beweis gestellt worden. Ebenso sind Kritik und sogar Ressentiments am Kopftuch und dem Islam legitim und durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Von daher ist Ihr pauschales Hantieren mit der Keule der Fremdenfeindlichkeit völlig deplaziert.
11.10.16
10:47
Ute Fabel sagt:
Das Kopftuchtragen ist überhaupt so ein groteskes religiöses Dogma, welches sich keinen falschen und blinden Respekt sondern kritische Auseinandersetzung verdient. Ich denke, dass von den Augen viel mehr erotische Signale ausgehen als von den Haaren. Logischer wäre es daher noch, wenn Frauen - und auch Männer - getönte Brillen tragen, um das zu vermeiden.
12.10.16
8:42
Johannes Disch sagt:
@grege So, Sie verstehen nicht, warum ein Kopftuch anders zu gewichten ist als andere Bekeleidungsstücke mit nichtreligiösem Hintergrund? Die Erklärung dafür ist simpel: Unsere Verfassung und das Grundrecht auf Religionsfreiheit nach Art. 4 GG. Auch Arbeitgeber können ein Grundrecht wie Religionsfreiheit nicht ohne weiteres einschränken. Wenn das noch nicht einmal der Staat kann-- selbst dem sind dafür ganz enge Grenzen und besondere Voraussetzungen auferlegt-- kann es ein Arbeitgeber erst recht nicht.
12.10.16
23:45
Wilhelm von Gottes Gnaden sagt:
@Disch Was für eine Verfassung, oder beziehen sie sich auf das GG, das uns von den Besatzern gegeben wurde? Ach so, ich bin für die Burka und die Verpflichtung dasdiese von allen muselmaninnen und den grüninnen gtragen werden muss. Gott zum Gruß Euer Gnaden
18.10.16
19:20
grege sagt:
@Disch, die Erklärung ist mir unzureichend. Ihre Argumentation bedeutet, dass die Religion gegenüber anderen nichtreligiösen Weltanschauungen bevorzugt wird, was faktisch auf deren Diskriminierung hinausläuft. Religionsfreiheit bedeutet nicht, dass Religion gegenüber anderen Weltanschauungen bevorzugt wird.
18.10.16
20:35
1 2 3 4 5