Baden-Württemberg

Flüchtlingsrat: Im Ramadan Flüchtlingen entgegenkommen

Im Ramadan sollten die Betreiber von Flüchtlingsunterkünften aus Sicht des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg den Bedürfnissen der Bewohner entgegenkommen. Die Abendmahlzeiten für fastende Muslime sollten beispielsweise erst später ausgeteilt werden.

12
06
2016
Die Moschee hat im Fastenmonat Ramadan über 2000 Flüchtlinge in Traiskirchen gespeist. Doch noch immer ist ihre Lage prekär. copyright Türkisch Islamischer Kulturverein Traiskirchen, bearbeitet by IslamiQ

Im islamischen Fastenmonat Ramadan sollten die Betreiber von Flüchtlingsunterkünften aus Sicht des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg die Bedürfnisse der Bewohner besonders ernst nehmen. „Für Flüchtlinge, die diesen religiösen Brauch leben möchten, ist es schwieriger, weil viele ihre täglichen Bedarfe nicht selbst decken können“, sagte die Ratsvorsitzende Angelika von Loeper der Deutschen Presse-Agentur. Betreiber sollten zum Beispiel die Abendmahlzeiten für fastende Muslime erst später austeilen. Einige Unterkünfte tun dies bereits, wie etwa das Benjamin Franklin Village in Mannheim.

Auch Räume für Gebete sollten von Loeper zufolge im Ramadan zur Verfügung stehen. Für Flüchtlinge könne diese Zeit besonders schwierig sein. „Sie werden eindringlich daran erinnert, dass sie in einer Ausnahmesituation leben“, sagte die Ratsvorsitzende. Das festliche Fastenbrechen im Kreise der großen Familie sei in der Fremde so nicht mehr möglich. Mancherorts lüden daher Moscheen Flüchtlinge ein, abends gemeinsam zu essen. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Sibylla Dütsch sagt:
Dies fordere ich schon lange von den Behörden. Leider ohne großen Erfolg. Es wurde sogar in einem Fall die vorhandene Küche (Selbstbekochung) verschlossen. Dieses Vorgehen konnte aber in weiteren Fällen verhindert werden. Mit freundlichen Grüßen
14.06.16
0:08
Ute Fabel sagt:
Ich bin grundsätzlich dafür, dass auf Flüchtlinge Rücksicht genommen wird, die den Ramadan einhalten wollen. Es muss jedoch auch streng darauf geachtet werden, dass ja kein sozialer Druck entsteht, nicht bei Tageslicht zu essen. Flüchtlingsheime dürfen sich nicht nicht zum Handlanger einer ganz bestimmten religiösen Tradition machen. Rituale wie das Fastenbrechen gehören aber nicht ins Flüchtlingsheim, sondern in die Moschee, genauso wie die christliche Eucharistie in die Kirche und nicht ins Flüchtlingsheim gehört. Es ist jedoch ein großer Fehler anzunehmen, dass allen Flüchtlingen aus Syrien oder Afghanistan wirklich etwas am Ramadan gelegen ist. Viele Schutzsuchende sind gerade deshalb zu uns gekommen, weil es bei uns mehr negative Religionsfreiheit gibt.
14.06.16
11:12
Enail sagt:
Auch die Essenszeiten sind vorgeschrieben in dieser islamischen Gesellschaftsordnung.
16.06.16
1:03