Ramadan

Islamrat empfiehlt Fasten auch für Schüler

Der Islamrat empfiehlt auch muslimischen Jugendlichen das islamische Fastengebot im Ramadan einzuhalten. Vom Fasten seien nur Kranke und Schwangere befreit. Es dürfe allerdings kein Zwang herrschen.

09
06
2016
Symbolbild: Grundschule, Schüler
Symbolbild: Grundschule, Schüler © by Michael Dr Gumtau auf flickr.com (CC BY 2.0), bearbeitet IslamiQ

Anlässlich des Ramadan empfiehlt der Islamrat das Fasten auch für jugendliche Muslime an deutschen Schulen. Das Gebot des Fastens sei für alle gesunden Muslime bindend, die in die Pubertät eingetreten sind, heißt es in einer am Dienstag in zweiter Auflage veröffentlichten aktualisierten Broschüre. Jugendliche würden nach islamischem Recht als mündig im religiösen Sinne angesehen. Vom Fastengebot ausgenommen seien nur Reisende, Kranke und Schwangere. Wer schwer körperlich arbeiten müsse, könne das Fasten aussetzen und es später nachholen.

Für Schüler nennt die Broschüre Ausnahmen vom Fasten nur für Klassenfahrten und ähnliche Reisen. Für den Sportunterricht appelliert der Islamrat an die Verantwortlichen, Kompromisslösungen zu finden. Einerseits sollten die fastenden Schüler nicht benachteiligt, andererseits der Sportunterricht nicht vernachlässigt werden, heißt es in dem Schreiben.

Wichtige Schulprüfungen sind nach Ansicht des Islamrats kein hinreichender Grund, das Fasten zu unterbrechen. Die Broschüre verweist darauf, dass Prüfungen in der Regel am Vormittag stattfänden und die Schüler dann durch das religiös gebotene Essen und Trinken vor Sonnenaufgang noch hinreichend gestärkt seien.

Ausdrücklich spricht sich der Islamrat gegen eine allgemeine Befreiung der Schüler vom Fastengebot aus. Er erinnert aber daran, dass es in dieser Sache keinen Zwang geben dürfe. Eltern, Religionsgemeinschaft und Schule könnten lediglich Empfehlungen aussprechen, die Entscheidung liege letztlich beim mündigen Muslim.

Wenn ein Schaden für den Schüler zu befürchten sei, sollte „die Empfehlung zu einer Unterbrechung tendieren, da der Fasttag nachgeholt werden kann“. Aber ein „verantwortlicher junger Mensch …wird das Fasten sicherlich nicht leichtfertig aufgrund einfacher Widrigkeiten aussetzen“, heißt es abschließend in der 14-seitigen Broschüre.

Der in Köln ansässige „Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland“ wurde 1986 gegründet und spricht als Religionsgemeinschaft für mehr als 30 Organisationen mit insgesamt etwa 50.000 Mitgliedern. Zum Vorsitzenden wurde 2015 der in Berlin geborene Politologe Burhan Kesici gewählt. (KNA/iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Ich würde mündigen muslimischen Schülern empfehlen von ihrer Entscheidungsfreiheit Gebrauch zu machen und dieses Jahr im Ramadan nicht zu fasten. Die dadurch gewonnenen zusätzlichen Kräfte sollten für Zwischenmenschliches, z.B. für die Flüchtlingsbetreuung genutzt werden.
10.06.16
10:19
Enail sagt:
Auch Schülern empfiehlt man das Fasten einzuhalten. Wieder ein weiteres Gebot von dieser islamischen Gesellschaftsordnung.
16.06.16
1:04
Kritika sagt:
L.S. Kindern einen heissen JuniTag lang von Essen und Trinken fern zu halten, ist Kindermisshandlung und extrem HARAM! Kritika
27.06.17
22:45