Staatsvertrag Niedersachsen

CDU fordert Nachbesserungen bei Vertragsentwurf mit Muslimen

Schritt für Schritt hat Niedersachsen in den vergangenen Jahren Abmachungen mit den Muslimen getroffen, etwa zum Islamunterricht oder Friedhöfen und Seelsorge. An dem Vertragswerk, der die Kooperation würdigen soll, fordert die Opposition nun Nachbesserungen.

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04
2016
Symbolbild: Zielvereinbarungen, Religionsgemeinschaften © Maik Meid (https://www.flickr.com/search/?text=Maik%20Meid) auf flickr, bearbeitet by IslamiQ.
Symbolbild: Zielvereinbarungen, Religionsgemeinschaften © Maik Meid (https://www.flickr.com/search/?text=Maik%20Meid) auf flickr, bearbeitet by IslamiQ.

Beim Vertragsentwurf zwischen dem Land Niedersachsen und den islamischen Religionsgemeinschaften hat die Opposition im Landtag Nachbesserungen gefordert. Vor allem die CDU pochte am Mittwoch auf eine Überarbeitung.

Die zuständige Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) warb um Dialog, um das Verfahren schnell abzuschließen. „Diese Verträge eignen sich nicht für parteipolitische Wettstreite“, sagte sie. Es gelte, die Gesellschaft nicht zu spalten. Die Opposition fordert inhaltliche Änderungen sowie mehr Transparenz, sie rügte den Entwurf als handwerklich schlecht gemacht.

Die CDU will beim Thema Religionsfreiheit unter anderem festschreiben lassen, dass Muslimen der Übertritt zu anderen Religionen geebnet wird. Im Vertrag geht es auch um Abmachungen zu Seelsorge und Islamunterricht, den Umgang mit muslimischen Feiertagen, das Engagement der islamischen Religionsgemeinschaften in der Wohlfahrtspflege und ihre Vertretung in Gremien wie dem Landesschulrat. Das von den Muslimen und der rot-grünen Landesregierung vereinbarte Vertragswerk muss noch vom Landtag beschlossen werden. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Tobias sagt:
Wenn im Grundgesetz bereits steht, dass wir Religionsfreiheit haben, dann sollte eine zusätzliche gesetzliche Regelung, die Muslimen den Übertritt zu anderen Religionen ebnet, wohl eher überflüssig sein. Die Religionsfreiheit beinhaltet nämlich auch die freie Wahl der Religion, somit auch den Wechsel. Mit einer zusätzlichen Regelung wird einmal mehr unterstellt, die Muslime würden sich nicht verfassungskonform verhalten.
15.04.16
16:37
Manuel sagt:
@Tobias: Naja, so einfach ist die Sache nicht, immerhin soll im Islam der Abfall vom Glauben sogar mit dem Tod bestraft werden.
18.04.16
12:22
Ute Fabel sagt:
Staatsverträge mit bestimmten Islamvereinen sind überhaupt der völlig falsche Weg und ein weiterer Schritt in Richtung religiöse und weltanschauliche Ungleichbehandlung. Eigentlich ein großes Armutszeugnis für alle Partein, die das befürworten. Die Vorrechte der christlichen Kirchen sollten endlich angepasst werden anstatt ausgewählte Islamverbände mit ins Boot zu holen. Dadurch würden ja nur andere Religionen (z.B. Buddhismus, Jesiden, Zoroaster uvam.) diskriminiert. Es sollte stattdessen ein einheitliches Religions- und Weltanschauungsgesetz mit gleichen Rechten und Pflichten für alle geschaffen werden.
19.04.16
8:58
Andreas sagt:
@Manuel: Worauf begründen Sie Ihre Behauptung, auf den Abfall vom Glauben stünde im Islam die Todesstrafe? Es mag zwar Muslime geben, die das so sehen, überwiegende Meinung ist das jedoch nicht. Schon gar nicht unter Muslimen in Deutschland.
19.04.16
10:46
Manuel sagt:
@Andreas: Lesen Sie den Koran oder andere islamische Schriften, dort steht das genau.
19.04.16
12:17