Justizminister

Heiko Maas gegen Burka-Verbot

Justizminister Heiko Maas spricht sich gegen ein Burka-Verbot in Deutschland aus und fordert die rechtliche Gleichstellung der islamischen Religionsgemeinschaften mit den christlichen Kirchen.

16
02
2016
Heiko Maas© by SPD Saar auf Flickr (CC BY-SA 2.0), bearbeitet islamiQ

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) spricht sich gegen ein Burka-Verbot aus, und kritisert explizit einen aktuellen Parteibeschluss der CDU gegen die Vollverschleierung muslimischer Frauen. Die CDU bausche das Thema seit Monaten auf. „Ich bin dagegen, einzelne Themen zu dramatisieren“, so der Justizminister. Solange eine Frau sich ohne Zwang dazu entschließe eine Burka oder ein Kopftuch zu tragen, sei dies kein Problem. Wenn Frauen allerdings gegen ihren Willen dazu gezwungen werden sich zu verschleiern, sei dies natürlich nicht zulässig, findet Maas.

Solche gesellschaftlichen Verstöße, die kritisch zu betrachten seien, finden sich jedoch auch bei anderen Religionsgemeinschaften in Deutschland, nicht nur bei Muslimen, betont Maas. „Völlig unabhängig davon gibt es aber auch andere Religionen, die in Deutschland weit verbreitet sind, deren Werte oder Regeln der ein oder andere inzwischen als befremdlich empfindet“, so Maas weiter. Dabei nennt er die ablehnende Haltung der katholischen Kirche gegenüber homosexuellen Angestellten als Beispiel.

Auf ihrem letzten Parteitag hat sich die CDU in einem gemeinsamen Beschluss gegen die Vollverschleierung muslimischer Frauen ausgesprochen. Das zuvor viel diskutierte und von einzelnen CDU-Politikern vehement geforderte Burka-Verbot wurde jedoch nicht beschlossen.

Gleichstellung von Muslimen und Christen

Anstatt Muslime in Deutschland in ihrer religiösen Praxis durch Verbote einzuschränken, sei mehr Dialog mit den Religionsgemeinschaften von Nöten, betont Maas. Insbesondere die verfassungsrechtliche und politische Gleichstellung der islamischen Religionsgemeinschaften mit den Kirchen müsse vorangetrieben werden, fordert der Justizminister. „Der Dialog ist insbesondere mit Blick auf die Flüchtlingsdebatte äußerst wichtig, auch um klarzumachen: Es gibt bei uns die Religionsfreiheit und die gilt für alle Religionen“, begründet Maas seine Forderung.

„Staatsverträge könnten ein wichtiger Schritt sein, um den Platz des Islam in der Mitte unserer Gesellschaft zu stärken“, so der Minister weiter. Vor allem die Ausbildung islamischer Theologen in Deutschland könnte so weiter gefördert und ausgebaut werden. Bis jetzt beschränke sich die Möglichkeit islamische Theologie zu studieren, auf wenige Standorte in Deutschland. Das sollte sich in Zukunft ändern, fordert der SÜD-Politiker.

Er sieht eine „Bringschuld“ allerdings auch bei den Muslimen. „Damit der Staat Verträge schließen kann, müssen sich die Muslime noch besser mitgliedschaftlich organisieren“, empfiehlt er den islamischen Religionsgemeinschaften abschließend.

Leserkommentare

Manuel sagt:
Frage mich wirklich was mit den heutigen Linken los ist, früher hat man gegen reaktionäre Ideologien, sowohl politische als auch religiöse gekämpft, Lazisismus und Atheismus waren fest verankert, jetzt auf einmal traut man sich überhaupt nicht mehr nur irgendetwas Religionskritsches zu sagen, kein Wunder mehr, dass die SPD immer mehr verliert.
23.02.16
14:29
Markus sagt:
Dieser Maas ist irgendwie ein seltsamer Vogel, was will der ? Der durchschnittliche SPD-Ortsvereins-Stellvertreter wird so etwas kaum goutieren, der Mann von der Strasse schon garnicht. Es ist eine ungute pädagogische Tradition der SPD, sich als Volkserzieher zu verstehen, der im Zweifelsfall auch eine Art "Erziehungskrieg" gegen das eigene Volk befürwortet. Mal sehen ob sie bei der nächsten Wahl über 20% kommen. Zukunftsfähigkeit sieht anders aus.
25.02.16
3:29
Harry sagt:
Wir haben in Deutschland Gesetze, welche auf unserem Grungesetz basieren. JEDER Mann und jede Frau, welche(r) sich in Deutschland aufhalten, haben sich an diese Gesetze zu halten. Die Burka und der Niqab als Ganzkörper- b. z. w. Gesichtsverschleierung stellen eine regide Form der Vermummung dar und gegen eine solche Vermummung gibt es, aus gutem Grund, das Vermummungsverbot in der Strafgesetzgebung. Dieses Verbot kann auch nicht durch eine, wie auch immer ausgelegte, Religion ausgehebelt werden. Das Gesetz ist von den staatlichen Organen konsequent anzuwenden! Darüber bedarf es also garkeiner Diskussion!
13.08.16
13:28
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