Niedersachsen

Staatsvertrag mit Muslimen bis Ende des Jahres

Bis Ende des Jahres soll in Niedersachsen ein Staatsvertrag mit islamischen Religionsgemeinschaften des Landes unterzeichnet werden. Ursprünglich hatte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) den Vertrag bereits Anfang des Jahres unterzeichnen wollen.

03
10
2015
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Stephan Weil
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) © by SPD in Niedersachsen auf Flickr (CC BY-SA 2.0), bearbeitet islamiQ

Das Land Niedersachsen strebt die Unterzeichnung eines Staatsvertrags mit islamischen Religionsgemeinschaften bis Ende des Jahres an. Es seien noch „kleinere Abstimmungen“ notwendig, grundsätzlich wolle man den Vertrag aber bis Ende des Jahres abschließen, sagte die Pressesprecherin des Niedersächsischen Kultusministeriums, Susanne Schrammar, am Dienstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Hannover.

Gegenwärtig würden die „guten und konstruktiven Gespräche zwischen den Landesregierung und den muslimischen Verbänden“ fortgesetzt. Ursprünglich hatte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) den Vertrag bereits Anfang des Jahres unterzeichnen wollen. In Niedersachsen leben rund 250.000 Muslime. Staatsverträge mit muslimischen Gemeinschaften gibt es bisher in Hamburg und Bremen. Inhaltlich geht es in der geplanten Vereinbarung den Angaben zufolge etwa um Seelsorge im Justizvollzug, das Bestattungswesen, die Feiertagsregelung sowie die Teilnahme islamischer Religionsgemeinschaften an Gremien wie beispielsweise dem Landesjugendhilfeausschuss oder dem Landesschulbeirat.

Weitere Themen seien „gemeinsame Wertegrundlagen wie sie sich insbesondere aus dem Grundgesetz und der Niedersächsischen Verfassung ergeben“, so Schrammar. Anfang September hatte das Ministerium mit einem Runderlass das pauschale Kopftuchverbot für Lehrerinnen aufgehoben, das als Hindernis auf dem Weg zu einem Staatsvertrag mit muslimischen Gemeinschaften galt. Seitdem ist es an niedersächsischen Schulen grundsätzlich erlaubt, dass Lehrkräfte aller Fächer während des Unterrichts ein Kopftuch tragen. Bisher war das Tragen eines Kopftuchs lediglich während des islamischen Religionsunterrichts gestattet, wovon eine Lehrkraft laut Ministerium auch Gebrauch machte. (KNA,iQ)