Hooligans gegen Salafisten

Verfassungsschutz beobachtet Hooligan- und Ultra-Gruppen nicht

Aus einer Antwort der Bundesregierung an die Linksfraktion geht hervor, dass Hooligan- und Ultra-Gruppen nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Der Bundesregierung liegen dennoch Kenntnisse über personelle Überschneidungen mit der rechten Szene vor.

22
11
2014

Eine strukturierte Beobachtung von Hooligan- und Ultra-Gruppen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) findet nach Angaben der Bundesregierung bisher nicht statt. Hooligans sowie Ultras seien in ihrer Gesamtheit grundsätzlich nicht als rechtsextremistisch zu bewerten. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag zurück (18/3098). In der kleinen Anfrage der Linken ging es konkret um die militante – und von Experten als rechtsextrem eingestufte Gruppe – Hooligans gegen Salafisten (HoGeSa).

Zwar schlössen sich Überschneidungen zwischen der Hooligan- und Rechtsextremen-Szene nicht aus, dennoch würden verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse nur dann anfallen, wenn „bei der Beobachtung von (Rechts-)Extremisten Verbindungen zu oder Mitgliedschaften in Hooligan- oder Ultra-Gruppen bekannt werden.“ Eine solche Überschneidung ist der Bundesregierung allerdings bekannt. In der eigenen Antwort heißt es, bei der mittlerweile geschlossenen Facebook-Gruppe von HoGeSa habe sich ein Mitglied der als rechtsextrem geltenden Partei pro NRW beteiligt.

Aus der Antwort geht ebenfalls hervor, dass der Bundesregierung Erkenntnisse vorliegen, wonach die Gruppierung HoGeSa Straftatbestände erfüllt haben soll. So sollen islamfeindliche Äußerungen gefallen sein, ebenso wie auch rechtradikale Parolen verbreitet worden sind. Auf dem sozialen Netzwerk Facebook sollen zudem Einträge von Nutzern vorhanden gewesen sein, die zu einem gewaltsamen Vorgehen gegen Personen aus der „salafistischen Szene“ aufgerufen hätten. In einem Fall wurde sogar von mehreren Sympathisanten offen zu Mord und Totschlag aufgerufen.

Leserkommentare

Bernd sagt:
Bisher sind Hooligans und Ultras nicht wirklich wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen aufgefallen, sondern eher mit pure Gewalt, was erst einmal ein Thema für die Polizei und nicht für den Verfassungsschutz ist. Von den Überschneidungen dürfte der Verfassungsschutz Kenntis haben, weil die rechtsextreme Szene sehr wohl beobachtet wird. Nun hat sich allerdings mit dem Entstehen der "Hooligans gegen Salafisten" die Sachlage möglicherweise geändert. Ob damit eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz erforderlich ist oder ob die HoGeSa sich bald von selbst wieder erledigt, muß sich noch zeigen. Zumindest ist momentan besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit geboten.
24.11.14
11:54